Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 211 StGB; § 15 StGB
Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre Vermeidung); niedrige Beweggründe (Vorsatz; eigene Bewertung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Heimtückischer Mord: Ausnutzungsbewusstsein des Täters hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 212 StGB
Heimtückischer Mord: Ausnutzungsbewusstsein des Täters hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers - Wolters Kluwer
Voluntatives Element der Instrumentalisierung der Arglosigkeit des Opfers für die Tat als Voraussetzung für das Vorliegen von Heimtücke i.R.d. § 221 StGB; Relevanz der Einschätzung oder rechtsethischen Bewertung durch den Täter bzgl. des Vorliegens von niedrigen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Voluntatives Element der Instrumentalisierung der Arglosigkeit des Opfers für die Tat als Voraussetzung für das Vorliegen von Heimtücke i.R.d. § 221 StGB; Relevanz der Einschätzung oder rechtsethischen Bewertung durch den Täter bzgl. des Vorliegens von niedrigen ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Das subjektive Merkmal des heimtückischen Mordes - Ein Täter muss die Arg- und Wehrlosigkeit nur erfassen und nicht zwingen für seine Tat instrumentalisieren
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 13.02.2012 - 1 Ks 300 Js 17838/11
- BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 339
- NStZ 2013, 470
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).Eines darüber hinausgehenden, voluntativen Elements in dem Sinne, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers für seine Tat instrumentalisieren oder anstreben muss, bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).
- BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN). - BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
Tötung aus niedrigem Beweggrund
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).".
- BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN). - BGH, 04.05.2011 - 5 StR 65/11
Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Ausnutzungsbewusstsein; …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN). - BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).". - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).". - BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04
Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand; …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN;… vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN). - BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87
Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von …
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).". - BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92
Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"
Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12
Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).". - BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines …
- BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
"Berliner Raser-Fall"
Für das Ausnutzungsbewusstsein ist es weder erforderlich, dass der Täter ein konkretes Opfer sinnlich wahrnimmt, noch, dass er die erkannte Arg- und Wehrlosigkeit für die Tatausführung instrumentalisiert oder anstrebt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - 1 StR 336/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 39; vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570). - LG Berlin, 02.03.2021 - 529 Ks 6/20
Berliner Ku'damm-Raser: 13 Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Denn für dieses ist es weder erforderlich, dass der Täter ein konkretes Opfer sinnlich wahrnimmt, noch, dass er die erkannte Arg- und Wehrlosigkeit für die Tatausführung instrumentalisiert oder anstrebt (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - 1 StR 336/12). - LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15
Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine …
Eines darüber hinausgehenden, voluntativen Elements in dem Sinne, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers für seine Tat instrumentalisiert oder anstreben muss, bedarf es nicht [vgl. BGH, Urteil vom 04. Dezember 2012 - 1 StR 336/12, NStZ 2013, 339 m. w. N.].
- BGH, 12.06.2026 - 5 StR 738/24
Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Charité wegen zweifachen Totschlags …
Dies ist der Fall, wenn er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Urteile vom 4. Dezember 2012 - 1 StR 336/12 Rn. 16, NStZ 2013, 339, 340; vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688, 689). - LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von …
Einer über diese Erkenntnis hinausgehenden Instrumentalisierung der Tatsituation in Form eines spezifischen "Ausnutzungswillens" bedarf es nicht (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2012 - 1 StR 336/12). - LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die Lage der angegriffenen Person und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst hat, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, NStZ 2009, 29 [30f.]; BGH, NStZ-RR 2010, 175 [176]; BGH, NStZ 2013, 232 [233]; NStZ 2013, 339 [340]; NStZ 2019, 26 [27]; NStZ 2019, 142; NStZ 2021, 162 [163]; NStZ 2021, 609 [610]; 2023, 33).
Der Täter muss nur erkennen, dass das Opfer arglos ist und sich deshalb des Angriffs auf sein Leben nicht oder nur in geringem Umfang erwehren kann (BGH, NStZ 2013, 339 [340]).
- LG Stuttgart, 09.03.2023 - 1 Ks 114 Js 38181/00
Wiederverurteilung wegen Mordes nach 27 Jahren; Ausschluss von …
Eines Ausnutzungswillens bedarf es dabei nicht, der Täter muss lediglich die objektiven Umstände der Lage des Opfers wahrgenommen haben und diese Kenntnis der Umstände muss das Vorstellungsbild des Täters zumindest mitgeprägt haben (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2012 - 1 StR 336/12; NStZ 2013, 470). - LG Coburg, 20.05.2025 - 1 Ks 205 Js 10452/23
Versuchter Mord, Heimtücke, Niedrige Beweggründe, Gefährliche Körperverletzung, …
Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstsein liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, NStZ 2013, 339, 340). - LG Bochum, 17.07.2025 - 7 Ks 8/25 Hierzu ist erforderlich, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen und erkannt haben muss sowie - auch bei affektiver Erregung und gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen, wie Wut und Eifersucht - in der Lage gewesen sein muss, sie gedanklich zu beherrschen und zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128 (133); BGH NStZ 2013, 339 (340); 2015, 391 (392); 2018, 527; BeckRS 2019, 21874; 2023, 31091).
- LG München I, 27.09.2024 - 1 Ks 124 Js 153224/23
Mord, Heimtücke, Tötungsvorsatz, Schuldfähigkeit, Persönlichkeitsstruktur, …
Eines darüber hinausgehenden voluntativen Elements in dem Sinne, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers für seine Tat instrumentalisieren oder anstreben muss, bedarf es nicht (…BGH, Urt. v. 18.06.2020, 4 StR 482/19; Urt. v. 04.12.2012, 1 StR 336/12).
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