Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18890
BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11 (https://dejure.org/2012,18890)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2012 - 2 StR 446/11 (https://dejure.org/2012,18890)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 2 StR 446/11 (https://dejure.org/2012,18890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 263 StGB; § 267 StGB; § 27 StGB
    Untreue (keine Vermögensbetreuungspflicht bei Bankmitarbeitern ohne Entscheidungsspielraum: Kreditsachbearbeiter und Verkäufer); Täterschaft und Teilnahme bei der Urkundenfälschung; Gefährdungsschaden beim Betrug (Kreditvergabe: Bedeutung der Bonität und des ...

  • lexetius.com
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83

    Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Die danach erforderliche Gesamtbetrachtung führt auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Verneinung einer für § 266 StGB erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, NStZ 1983, 455 zu einem Sortenkassierer mit Kontrollbefugnis des Kassenbestandes; dagegen BGH, wistra 1989, 60 zum Kassierer mit weitergehender Kontrollbefugnis).

    Jedenfalls im Rahmen ihrer Kreditbearbeitung aber fehlte es den Mitangeklagten an der für die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht erforderlichen Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums, weil die zu erfüllenden Pflichten in allen Einzelheiten vorgegeben waren und eine Dispositionsbefugnis nicht bestand (vgl. BGH, NStZ 1982, 201; NStZ 1983, 455; s. auch BGH, StV 1987, 535).

    Denn auch dies folgte den bindenden Vorgaben der Postbank, ohne dass gewisse Handlungsspielräume für die Kreditbearbeiter erkennbar wären (vgl. BGH, NStZ 1983, 455).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Die Annahme eines (Gefährdungs-)Schadens und damit eines vollendeten Betruges auch im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe verlangt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2012, 907, 916) die konkrete Feststellung eines Vermögensschadens, bezogen auf den Zeitpunkt der Darlehensauskehrung, wobei dieser Schaden in aller Regel der Höhe nach konkret zu beziffern ist und sich aus der Differenz zwischen der ausgekehrten Darlehenssumme und dem - nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu bewertenden - tatsächlichen Wert des Rückzahlungsanspruches des Darlehensgebers zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, bestimmt (vgl. zum Kreditbetrug BGH, NStZ-RR 2005, 374 f.).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Die Annahme eines (Gefährdungs-)Schadens und damit eines vollendeten Betruges auch im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe verlangt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2012, 907, 916) die konkrete Feststellung eines Vermögensschadens, bezogen auf den Zeitpunkt der Darlehensauskehrung, wobei dieser Schaden in aller Regel der Höhe nach konkret zu beziffern ist und sich aus der Differenz zwischen der ausgekehrten Darlehenssumme und dem - nach bilanzrechtlichen Maßstäben zu bewertenden - tatsächlichen Wert des Rückzahlungsanspruches des Darlehensgebers zum Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung, bestimmt (vgl. zum Kreditbetrug BGH, NStZ-RR 2005, 374 f.).
  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09

    Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Besteht dagegen auch nur die Bereitschaft zu teilweiser Tilgung des Darlehensanspruches, kann nicht von einer völligen Wertlosigkeit des Rückzahlungsanspruchs ausgegangen werden (vgl. BGH, NStZ 2010, 329, 330).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Stellt ein Täter - wie der Angeklagte Iv. im Fall II.3 der Urteilsgründe - eine unechte Urkunde her und macht sich damit wegen Urkundenfälschung strafbar, kommt eine strafbare Teilnahme des Fälschers an dem von einem anderen vorgenommenen Gebrauchmachen derselben Urkunde nicht in Betracht; insoweit liegt eine deliktische Einheit vor, in der die Beihilfehandlung aufgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, insoweit in BGHSt 53, 34 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Vielmehr wird verlangt, dass den Täter eine inhaltlich besonders herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen trifft (vgl. BGHSt 1, 186, 188 f.;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 266 Rn. 35).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbstständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (st. Rspr; vgl. BGHSt 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Die danach erforderliche Gesamtbetrachtung führt auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Verneinung einer für § 266 StGB erforderlichen Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, NStZ 1983, 455 zu einem Sortenkassierer mit Kontrollbefugnis des Kassenbestandes; dagegen BGH, wistra 1989, 60 zum Kassierer mit weitergehender Kontrollbefugnis).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbstständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (st. Rspr; vgl. BGHSt 3, 289, 294; 4, 170, 172; 13, 315, 317).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 596/08

    Pflicht zur eingehenden Begründung des Gesamtstrafausspruches, wenn sich eine …

    Auszug aus BGH, 03.05.2012 - 2 StR 446/11
    Eines Freispruchs bedarf es insoweit - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - allerdings nicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 347).
  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 373/86

    Gewissee Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit als Voraussetzungen für das …

  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
  • OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21

    Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen

    Rn. 41 a) Insoweit kann dahinstehen, ob die Anwendung der Norm - was naheliegt - durch die Strafbarkeit nach § 267 Abs. 1 StGB (oben 2.) verdrängt wird (vgl. BGH, NStZ 2013, 40; BGH…, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08 - juris, Rn. 11;… Erb in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 267 Rn. 219).
  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse …

    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über für jedermann geltende Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über einen bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4;… vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9).

    Hierbei ist nicht nur auf die Weite des dem Täter eingeräumten Spielraums abzustellen, sondern auch auf das Fehlen von Kontrolle, also auf seine tatsächlichen Möglichkeiten, ohne eine gleichzeitige Steuerung und Überwachung durch den Treugeber auf dessen Vermögen zuzugreifen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4;… vom 5. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9;… weitere Nachweise bei SSW-StGB/Saliger aaO).

  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 1 RVs 15/15

    Kreditkarte ausgenutzt - nicht strafbar

    Hierbei ist in erster Linie von Bedeutung, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbstständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (BGH NJW 2011, 88, 91; BGH NStZ 2013, 40).

    Ein bloßer Bezug zu fremden Vermögensinteressen reicht nicht aus (BGH NStZ 2013, 40).

  • BGH, 07.09.2017 - 2 StR 24/16

    Freispruch des Finanzstaatssekretärs und eines hochrangigen Finanzbeamten vom …

    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über die für jedermann geltenden Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten sowie über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder Dienstherrn Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie über einen bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder eine rein tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Rechtsgüter anderer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2016 - 4 StR 163/16, NJW 2016, 3253; vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590; Senat, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei in erster Linie, ob die fremdnützige Vermögensfürsorge den Hauptgegenstand der Rechtsbeziehung bildet und ob dem Verpflichteten bei deren Wahrnehmung ein gewisser Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbstständigkeit, mit anderen Worten die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines gewissen Ermessensspielraums verbleibt (vgl. BGH NStZ 2013, 40 dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet;… vgl. auch Fischer, a.a.O., § 266 Rn. 37) .
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Täter kann daher nur sein, wer in einem besonderen Pflichtenverhältnis zu dem Vermögen des Treugebers steht (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1959 - 5 StR 337/59 = NJW 1960, 158; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11 -, juris;… Schramm, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 19 Rn. 156).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2015 - 3d A 2882/12

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …

    Rn. 80 vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11 -, wistra 2012, 438 = juris Rdn. 4 f. (für den Missbrauchstatbestand) m.w.N., vom 11. Februar 1982 - 4 StR 10/82 -, NStZ 1982, 201 = juris Rdn. 12, m.w.N. -.
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche …

    Das ist bereits insofern widersprüchlich, als sich aus den getroffenen Feststellungen ergibt, dass die Auszahlungsbeträge, an die die Berechnung des Gefährdungsschadens anzuknüpfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 2 StR 446/11, bei juris), in jedem der Fälle und teilweise erheblich unterhalb der vom Landgericht so bezeichneten "Nettodarlehensbeträge" liegt, was im Fall 2 "I. J." nicht nachvollziehbar dazu führt, dass ein Gefährdungsschaden in Höhe von 1.893,51 EUR angenommen wird, obwohl der mit 26.937,09 EUR angenommene Wert des an die Bank sicherungsübereigneten Pkws den in Höhe von 25.995,00 EUR festgestellten Auszahlungsbetrag sogar überstieg.

    Ohne Feststellungen hierzu ist eine Bewertung des Rückzahlungsanspruchs mit Null jedenfalls nicht gerechtfertigt, weil dann, wenn auch nur die Bereitschaft und Fähigkeit zur teilweisen Tilgung des Darlehensanspruchs nicht von einer völligen Wertlosigkeit des Rückzahlungsanspruchs ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, Az. 2 StR 446/11, bei juris, m. w. N.).

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 504/12

    Beweisantragsrecht (Zulässigkeit des Beweisantrags über vermutete Tatsachen; …

    Insoweit bildete die fremdnützige Vermögensfürsorge einen Hauptgegenstand ihres Dienstauftrags, bei dessen Wahrnehmung sie bis zu der Betragsgrenze von 5.000 EUR die Möglichkeit zur verantwortlichen Entscheidung innerhalb eines Ermessensspielraums hatte (vgl. zu den Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht nach st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 f. mwN und vom 3. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40).
  • LG Bochum, 01.09.2020 - 13 KLs 9/19
    Den Täter muss eine inhaltlich herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen treffen, die über jedermann geltende Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten und insbesondere über die allgemeine Pflicht, auf die Vermögensinteressen des Vertragspartners Rücksicht zu nehmen, ebenso hinausgeht wie bei einem bloßen Bezug zu fremden Vermögensinteressen oder rein tatsächlicher Einwirkungsmöglichkeit auf materielle Güter anderer (vgl. BGH, Beschlüsse vom 03. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4;… vom 05. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB, § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2558, 2590 f., juris Rn. 52; Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14;… BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9).

    Rn. 398 Diese Vermögensbetreuungspflicht muss dem Täter als Hauptpflicht obliegen (…BGH, Beschlüsse vom 05. März 2013 - 3 StR 438/12, BGHR StGB, § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht, 52, juris Rn. 9;… Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52) und die ihm übertragene Tätigkeit darf nicht durch ins Einzelne gehende Weisungen vorgezeichnet sein, sondern muss ihm Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen und eine gewisse Selbständigkeit belassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 03. Mai 2012 - 2 StR 446/11, NStZ 2013, 40 f., juris Rn. 4;… vom 05. März 2013 - 3 StR 438/12-, BGHR StGB, § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht, 52, juris Rn. 9;… vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, NJW 2016, 2585, 2590 f., juris Rn. 52;… Urteile vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, BGHSt 60, 94, 104 f., juris Rn. 26;… vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11-, NStZ-RR 2011, 374, 375, juris Rn. 9).

  • OLG Bamberg, 01.10.2013 - 3 Ss 84/13

    Betrug: Annahme einer täuschungsbedingten Irrtumserregung bei der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht