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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9395
OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12 (https://dejure.org/2013,9395)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.04.2013 - 2 Ss 58/12 (https://dejure.org/2013,9395)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. April 2013 - 2 Ss 58/12 (https://dejure.org/2013,9395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    OLG Naumburg hebt Strafurteil gegen Gentechnikgegner auf

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 718
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 13/90

    Wirkung eines Duldungsbescheides

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12
    Grundsätzlich sind ordentliche Gerichte verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfen in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (vgl. BGH NJW 1991, 700 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 U 116/09).
  • OLG Naumburg, 25.05.2010 - 9 U 116/09

    Räuberische Erpressung in Bernburg

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12
    Grundsätzlich sind ordentliche Gerichte verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfen in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (vgl. BGH NJW 1991, 700 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 4. Mai 2010 - 9 U 116/09).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.06.1985 - 9 A 5/82

    Erhebung; Beitrag; Verzicht; Rücknahme; Verwaltungsakt; Erschließungsbeitrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.04.2013 - 2 Ss 58/12
    Darüber hinaus verlangt § 44 Abs. 1 VwVfG, dass der besonders schwere Fehler auch offenkundig ist, d. h., dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein muss und sich dies gerade zu aufdrängen muss (vgl. OVG Lüneburg, DÖV 1986, 382).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines …

    Vielmehr ist zunächst einmal diese Voraussetzung nur dann nicht gegeben, wenn sich die ergriffene Maßnahme als gänzlich nutzlos zur Abwendung der Gefahr darstellt, weil sie die Chance einer Gefahrenabwehr gar nicht erhöht (…OLK Köln, Urt. v. 18.2.2020 - 1 RVs 188/19, BeckRS 2020, 2338; OLG Naumburg, Beschl. v. 24.4.2013 - 2 Ss 8/12, NStZ 2013, 718, 720;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2004 - 3 Ss 187/03, NJW 2004, 3645, 3646;… Duttge, in: Dölling u.a., Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, § 34 StGB, Rn. 11;… LK-StGB/Zieschang, 13. Aufl. 2019, § 34, Rn. 91;… MüKo-StGB/Erb, 4. Aufl. 2020, § 34, Rn. 110).

    Hierbei kann vorliegend offen bleiben, ob auch solche Maßnahmen als geeignet i.S.d. § 34 StGB angesehen werden können, welche für sich genommen im konkreten Fall keinen unmittelbaren Wirkungszusammenhang zur Verhinderung des Fortschreitens von Klimawandel und Erderwärmung sowie zur Herstellung von Klimaneutralität haben, sondern als gleichsam reine politische Protestaktion allein darauf abzielen, die politische, mediale, gesellschaftliche und damit öffentliche Aufmerksamkeit für die Dringlichkeit des Handelns und die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu erhöhen und ausschließlich auf diese - aus der Perspektive des Klimaschutzes mittelbare - Weise zur Gefahrenabwendung beizutragen (dafür z.B. Bönte, HRRS 2021, 163, 168 f.; Wolf, Verfassungsblog v. 14.11.2022, ; in dieser Richtung auch, wenngleich im Kontext von genetisch veränderten Pflanzen, OLG Naumburg, Beschl. v. 24.4.2013 - 2 Ss 8/12, NStZ 2013, 718, 720; ablehnend demgegenüber u.a. OLG Celle, Beschl. v. 29.7.2022 - S Ss 91/22, BeckRS 2022, 21494).

    Auch verkennt das Gericht nicht, dass in der strafrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum überwiegend die Auffassung vertreten wird, dass eine Tat jedenfalls in der Regel nicht als geeignet i.S.d. § 34 StGB zu qualifizieren ist, wenn sie die Chancen einer Gefahrenbeseitigung zwar messbar, aber nur geringfügig bzw. nur ganz unwesentlich erhöht (OLG Naumburg, Beschl. v. 24.4.2013 - 2 Ss 8/12, NStZ 2013, 718, 720;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.6.2004 - 3 Ss 187/03, NJW 2004, 3645, 3646;… SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl. 2017, § 34, Rn. 28;… LK-StGB/Zieschang, 13. Aufl. 2019, § 34, Rn. 91;… kritisch u.a. Duttge, in: Dölling u.a., Gesamtes Strafrecht, 5. Aufl. 2022, § 34 StGB, Rn. 11).

    So ist in der Rechtsprechung beispielsweise anerkannt, dass die Bemühungen um staatliches Handeln nur dann ein milderes Mittel zur Abwehr von Gefahren für notstandsfähige Rechtsgüter darstellen, "wenn die Angeklagten mit einem Eingreifen der Behörden rechnen konnten" (OLG Naumburg, Beschl. v. 24.4.2013 - 2 Ss 8/12, NStZ 2013, 718, 720) bzw. "wenn die Einschaltung von Behörden [nicht] von vornherein aussichtslos ist" (…OLG Naumburg, Urt. v. 22.2.2018 - 2 Rv 157/17, NJW 2018, 2064, 2065).

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