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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5390
BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14 (https://dejure.org/2014,5390)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2014 - 5 StR 18/14 (https://dejure.org/2014,5390)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14 (https://dejure.org/2014,5390)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 1 Nr 1 JGG, § 105 Abs 1 Nr 2 JGG, § 263a StGB
    Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht aufgrund gebotener Gesamtwürdigung bei Verurteilung wegen Computerbetrugs

  • online-und-recht.de

    Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 -2; StPO § 244 Abs. 2
    Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht aufgrund gebotener Gesamtwürdigung bei Verurteilung wegen Computerbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 408
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07

    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14
    In diesem Sinne für Jugendliche typisches Verhalten offenbart sich insbesondere in einem Mangel an Ausgeglichenheit, Besonnenheit und Hemmungsvermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07, NStZ 2008, 696 mwN).
  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 35/11

    Totschlag; Heranwachsender (Strafzumessung; Anwendung des allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14
    Es hat zutreffend auf den Tatzeitraum abgestellt, in dem der bislang unbestrafte Angeklagte "altersgemäß entwickelt gewesen ist", "Entwicklungskräfte, jedenfalls in größerem Umfang, nicht mehr wirksam waren" (UA S. 43; hierzu BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 35/11, NStZ-RR 2011, 218) und der Angeklagte eine Ausbildung zum Bürokaufmann begonnen und "gewissenhaft verfolgt" hat (UA S. 44).
  • BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22

    Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche …

    b) Von diesen Grundsätzen ausgehend ist die Strafkammer auf der Basis der nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters unter Berücksichtigung der sozialen Lebensbedingungen und Umweltbedingungen (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, NStZ 2019, 217; vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14, NStZ 2014, 408) zu dem Schluss gelangt, dass das Vorliegen von noch aufholbaren Reifeverzögerungen beim Angeklagten G. nicht ausgeschlossen werden könne; sie hat mithin letzte Gewissheit über den Grad der Reife nicht zu gewinnen vermocht und daher folgerichtig Jugendstrafrecht angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, NJW 1989, 1490 f.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange …

    Maßgeblich ist, ob die Tat nach ihrem äußeren Erscheinungsbild und den Beweggründen des Täters Merkmale jugendlicher Unreife aufweist (BGH, Urteil vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14 - NStZ 2014, 408 ).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Nur Straftaten, deren Begehung sich durch ein hohes Maß an Organisationsvermögen auszeichnen, fallen nicht in diese Kategorie (BGH, NStZ 2001, 102; NStZ 2008, 696; NStZ 2014, 408/409).
  • LG Neuruppin, 25.04.2023 - 12 KLs 1/23
    Dabei war der Kammer bewusst, dass das Wohnen im Elternhaus kaum als maßgebliches Kriterium von jugendlicher Unreife anzusehen ist, da es gleichermaßen auch auf rationalen - vor allem wirtschaftlichen - Erwägungen beruhen und darin folglich kein maßgebliches Kriterium für das Vorliegen von Reifeverzögerungen gefunden werden kann (BGH in NStZ 2014, 408, beck-online).
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