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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37 - 38/14, 2 Ws 37/14, 2 Ws 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10867
OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37 - 38/14, 2 Ws 37/14, 2 Ws 38/14 (https://dejure.org/2014,10867)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.05.2014 - 2 Ws 37 - 38/14, 2 Ws 37/14, 2 Ws 38/14 (https://dejure.org/2014,10867)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14, 2 Ws 37/14, 2 Ws 38/14 (https://dejure.org/2014,10867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung erfordert auf den Einzelfall bezogene Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung während der Führungsaufsicht; Rechtmäßigkeit einer Anordnung über die Fortdauer einer Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach zweijährigem Tragen einer Fußfessel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 167
  • StV 2015, 506
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Rn. 36 Der Grundsatz, dass alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig zu sein haben, folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 70, 297).

    Rn. 37 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die genannte Prüfung der Erforderlichkeit der Fortdauer der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemäß §§ 68d Abs. 2, 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB einzubeziehen [integrative Betrachtung] (vgl. BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rdn. 43 - zitiert nach juris zur Unterbringungsprüfung gemäß § 67d Abs. 2 StGB).

  • OLG Bremen, 06.06.2012 - Ws 63/12
    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Rn. 11 Eine gegen den Ergänzungsbeschluss vom 4.1.2012 gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 16.2.2012 (2 Ws 63/12) mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass zur Klarstellung in Nummer 4 j) die Rechtsgrundlage (§ 68 Abs. 2 StGB) aufgenommen wird.

    Rn. 15 Einen Antrag des Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs hat der Senat mit Beschluss vom 24.5.2012 (2 Ws 63/12) als unbegründet verworfen.

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Rn. 37 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die genannte Prüfung der Erforderlichkeit der Fortdauer der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemäß §§ 68d Abs. 2, 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB einzubeziehen [integrative Betrachtung] (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rdn. 43 - zitiert nach juris zur Unterbringungsprüfung gemäß § 67d Abs. 2 StGB).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Kann sich die Strafvollstreckungskammer jedoch keine hinreichende Überzeugung von der Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahr gemäß § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB verschaffen, kann es nach dem Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (BVerfG NJW 2000, 502 m.w.N.) erforderlich werden, ein Sachverständigengutachten zu erholen und auch eine weitere Sachaufklärung (vgl. Beweisangebote im Beschwerdeschriftsatz vom 18.2.2014 Seite 3) in Erwägung zu ziehen.
  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht: …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Saarbrücken a.a.O. mit Hinweis auf OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff. - Rdn. 23 nach juris;… OLG Hamm, Beschl. v. 21.6.2012 - 2 Ws 190+191/12 - Rdn. 68 nach juris).
  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Fehlen ausreichende Darlegungen im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung nicht überprüfen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2013, Az. 1 Ws 333/13, juris).
  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Zwar wird in der Rechtsprechung (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 5.11.2013, 2 Ws 190/13, Zitat juris) wegen der gesetzlichen Regelung in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB, wonach die Weisung nur "erforderlich erscheinen" muss, vertreten, dass keine überspannten Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt werden dürfen.
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Es muss also eine Gefahr bestehen, die als begründete Wahrscheinlichkeit bezeichnet werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.10.2013, 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 Zitat juris Rdn. 39 mit Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: BT-Drucks. 17/3403, S. 37).
  • OLG Nürnberg, 05.09.2012 - 2 Ws 464/12

    Weisungen in der Führungsaufsicht: Einholungspflicht für eine Reiseerlaubnis …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 5.9.2012 (2 Ws 464/12) als unbegründet verworfen.
  • OLG Bamberg, 06.11.2012 - 1 Ws 678/12

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht: Pflicht zur Mitteilung eines intimen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14
    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.1.2011, Az. 2 Ws 611/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 6.11.2012, Az. 1 Ws 678/12, juris).
  • OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
  • OLG Köln, 26.09.2011 - 2 Ws 605/11

    Reststrafenaussetzung bei Erforderlichkeit einer stationären Therapie

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an …

    Rn. 31 Die von § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB geforderte Gefahr kann als begründete Wahrscheinlichkeit definiert werden (…BT-Drucks. 17/3403, S. 37; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; OLG München…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 43).

    Dabei reicht eine bloß abstrakte, allein auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose nicht aus (OLG München…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48); andererseits ist auch keine nahe liegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock…, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33).

    Für die Gefährlichkeitsprognose kommt es auf das Ergebnis einer Gesamtwürdigung der verurteilten Person und ihrer bisherigen Straftaten unter Berücksichtigung etwaiger Entwicklungen im Strafvollzug und während der Führungsaufsichtszeit an (OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; OLG München…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405/15, juris Rn. 48; vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11, juris Rn. 23).

    Die Eingriffsintensität der elektronischen Aufenthaltsüberwachung steigt aber mit zunehmender Dauer (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37/14, juris Rn. 33; Brauneisen, StV 2011, 311, 315).

  • KG, 14.04.2021 - 5 Ws 32/21

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Therapieweisung für einen Sexualstraftäter

    Die Beschlussgründe müssen es dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rn. 28).

    Fehlen die erforderlichen Darlegungen im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).

  • KG, 20.12.2019 - 5 Ws 201/19

    Anforderungen an Weisungen während der Führungsaufsicht

    Die Beschlussgründe müssen es dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rn. 28).

    Rn. 54 Da es dem Beschwerdegericht verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen, führen die unter Nr. 1 des Tenors ausgesprochenen Aufhebungen der Weisungen insoweit zu einer Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rn. 39; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13 - juris Rn. 23; Senat, Beschluss vom 10. August 2018 - 5 Ws 123/18 - m.w.N.).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Anforderungen an die …

    Rn. 14 b) Die Beschlussgründe müssen es dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rn. 28;… Senat a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2016 - 1 Ws 51/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtliche Bewertung der späteren Beschränkung …

    Soweit der Senat in der Vergangenheit im Falle der Gesetzwidrigkeit von im Rahmen der Führungsaufsicht angeordneten Weisungen unter Hinweis darauf, dass es ihm als Folge des § 453 Abs. 2 S. 2 StPO aus Rechtsgründen verwehrt sei, sein Ermessen an die Stelle desjenigen der Strafvollstreckungskammer zu setzen und eine eigene Sachentscheidung zu treffen, derartige Weisungen aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen hat, betraf dies Fälle, in denen die beanstandeten Weisungen zwar - beispielsweise mangels hinreichender Bestimmtheit - gesetzwidrig waren, eine Weisung der angeordneten Art jedoch grundsätzlich zulässig erschien (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2009 - 1 Ws 187/09 -, 17. November 2009 - 1 Ws 202/09 -, 19. November 2009 - 1 Ws 211/09 -, 2. Juli 2012 - 1 Ws 141/12 - sowie - 1 Ws 145/12 - und vom 24. Juni 2014 - 1 Ws 75/14 - s.a. OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 390 und OLG Nürnberg NStZ 2015, 167 für Fälle mangelnder Begründung der Weisungen).
  • KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19

    Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von …

    Fehlen die erforderlichen Darlegungen im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 - juris Rdn. 28; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.04.2026 - 3 Ws 71/26

    Weisungen der Führungsaufsicht; Verhältnismäßigkeit eines Kontaktverbots im …

    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, NStZ 2015, 167).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2019 - 1 Ws 36/19

    Führungsaufsicht: Einholung eines Prognosegutachtens zur Gefährlichkeit nach …

    Sie soll sicherstellen, dass spätestens nach zwei Jahren das Gericht prüft, ob es der Fortsetzung dieser Überwachungsmaßnahme noch bedarf oder ob sie aufzuheben ist, weil deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 oder Nr. 4 StGB genannten Bedingungen nicht mehr vorliegen oder eine weitere elektronische Überwachung nicht mehr verhältnismäßig wäre (…vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: BT-Drucks. 17/3403, S. 39 f.; OLG Nürnberg NStZ 2015, 167 ff. - juris Rn. 32; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2016, a., a. O.;… Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 68d Rn. 7).
  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des …

    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2015, 167 - juris Rdn. 28).
  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 67/20

    Weisung für die Dauer der Führungsaufsicht bei ausländischem Wohnsitz

    Fehlen die erforderlichen Darlegungen im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37-38/14 -, juris Rdnr. 28; Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 5 Ws 201/19 - m.w.N.).
  • KG, 14.01.2020 - 5 Ws 165/19

    Vermeidung mehrerer parallel laufender Führungsaufsichten im Falle der …

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von …

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