Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Revisionsverfahren (Verhandlungsfähigkeit; paranoid-halluzinatorische Psychose) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme durch den vermindert schuldfähigen Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme durch den vermindert schuldfähigen Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Prozessuale Handlungsfähigkeit im Zeitpunkt der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme des Rechtsmittels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Prozessuale Handlungsfähigkeit im Zeitpunkt der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme des Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme durch den vermindert schuldfähigen Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsrücknahme - und die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Stendal, 23.08.2016 - 502 Ks 2/16
- BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16
Papierfundstellen
- NStZ 2017, 490
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16
a) Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es aus, dass der Beschwerdeführer mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinen Verteidigern über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist und diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Entscheidung vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 74). - BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04
Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 4 StR 527/16
Hiervon ist erst dann auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341 mwN).
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18
Plauener Mordfall von 1987
Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es aus, dass der Beschwerdeführer mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist und diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Entscheidung vorlagen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16; Urteil vom 10. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 72, 74). - BGH, 23.06.2026 - 6 StR 561/25
Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit …
Für die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren reicht es aus, wenn der Angeklagte mindestens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinen Verteidigern über die Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist und diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der in Rede stehenden Entscheidung vorliegen (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, Rn. 10; Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16; vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 16, 19). - BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19
Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im …
bb) In Anbetracht dessen ist etwa auch für die Verfahrensvoraussetzung der Verhandlungsfähigkeit anerkannt, dass es im Revisionsverfahren für die Wahrung der Verteidigungsinteressen des Angeklagten ausreichend ist, wenn er die Fähigkeit hatte, über die Einlegung des Rechtsmittels verantwortlich zu entscheiden, und wenigstens zeitweilig zu einer Grundübereinkunft mit seinem Verteidiger über Fortführung oder Rücknahme des Rechtsmittels in der Lage ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94, 7 BGHSt 41, 16, 19; vom 21. Dezember 2016 - 4 StR 527/16, NStZ 2017, 490; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95, NJW 1995, 1951, 1952).
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