Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 253 Abs. 1 StGB: § 263 StGB
Erpressung (Begriff des Nachteils: Erwerbs- und Gewinnaussichten als Teil des Vermögens; Vermögensschaden) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchte Erpressung: Vermögensschaden bei Nötigung zur vertraglichen Übertragung eines Mietverhältnisses; Berücksichtigung von Erwerbs- und Gewinnaussichten bei der Schadensberechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 StGB, § 263 StGB
Versuchte Erpressung: Vermögensschaden bei Nötigung zur vertraglichen Übertragung eines Mietverhältnisses; Berücksichtigung von Erwerbs- und Gewinnaussichten bei der Schadensberechnung - ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
(Versuchte) Erpressung - und der erforderliche Vermögensnachteil
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.11.2016 - 80 Ss 2/17
- BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1334
- NStZ 2018, 213
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11
Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten
Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Dies setzt voraus, dass sie so verdichtet sind, dass ihnen der Rechtsverkehr bereits einen wirtschaftlichen Wert beimisst, weil sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einen Vermögenzuwachs erwarten lassen (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273 mwN). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14
Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …
Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Eine versuchte Erpressung setzt daher voraus, dass die Nötigung nach dem Tatplan zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Genötigten oder eines Dritten führen soll (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Darauf, dass sie im Hinblick auf den Schuldspruch auch zu Gunsten der Angeklagten wirken (§ 301 StPO), kommt es nicht an, weil die Gründe, die das angefochtene Urteil in Frage stellen (vgl. oben II.1), auf die Revisionen der Angeklagten zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9;… Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 5 mwN). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97
Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug - …
Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Der Nachteil für das Vermögen im Sinne des § 253 StGB ist gleichbedeutend mit dem Vermögensschaden beim Betrug (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 StR 622/97, NStZ-RR 1998, 233).
- BGH, 12.06.2025 - 6 StR 557/24
Gewerbsmäßiger bandenmäßiger Computerbetrug (Vermögensschaden des …
Rn. 24 aa) Die Vereitelung einer Gewinnchance kann nur als ein Vermögensschaden angesehen werden, wenn sie sich derart zu einer Erwerbsaussicht verdichtet hat, dass ihr der Geschäftsverkehr Vermögenswert beimisst, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17, NStZ 2018, 213, 214; vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 273; vom 23. März 1976 - 5 StR 82/76, NJW 1977, 155; vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74, NJW 1975, 1234, 1236). - BVerfG, 09.04.2025 - 2 BvR 1974/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen räuberischer …
Da dem durch den Mietvertrag eingeräumten Besitzrecht an den Räumlichkeiten die Verpflichtung zu monatlichen Mietzahlungen gegenübergestanden habe und zum Wert des Besitzrechts keine Feststellungen getroffen worden seien, sei nicht erkennbar gewesen, ob der Vertrag für den dortigen Geschädigten wirtschaftlich vorteilhaft gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 -, juris, Rn. 13).Der Nachteil für das Vermögen im Sinne des § 253 StGB ist gleichbedeutend mit dem Vermögensschaden beim Betrug (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).
Somit ist auch nicht erkennbar, ob ein solcher Vertrag nach der Vorstellung des Beschwerdeführers für den Geschädigten wirtschaftlich vorteilhaft gewesen wäre sowie ob und gegebenenfalls in welcher Höhe einem durch Mietvertrag eingeräumten Besitzrecht an den Räumlichkeiten die Verpflichtung zu monatlichen Mietzahlungen gegenübergestanden hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 -, juris, Rn. 13).
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, können daher auch Erwerbs- und Gewinnaussichten, wie sie mit dem Betrieb einer Gaststätte verbunden sein können, nur ausnahmsweise als Vermögensbestandteil angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 -, juris, Rn. 14; zust. Schilling, NStZ 2018, S. 213 ; anders wohl noch BGH…, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95 -, juris, Rn. 4).
Rn. 38 (3) Schließlich ist auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen auch unter dem Gesichtspunkt des Entzuges bereits getätigter Investitionen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 -, juris, Rn. 15) ein von dem Beschwerdeführer zumindest für möglich gehaltener und billigend in Kauf genommener Vermögensschaden nicht zu erkennen.
- BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25
(Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …
Rn. 75 6. Soweit die Revisionen der Staatsanwaltschaft im Umfang der Anfechtung zum Vorteil der Angeklagten wirken (§ 301 StPO), kommt es darauf nicht an, weil die Gründe, die das angefochtene Urteil in Frage stellen (vgl. oben II.), auf die umfassend erhobenen Revisionen der Angeklagten zu berücksichtigen sind (…vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9;… vom 17. Mai 1990 - 4 StR 162/90, Rn. 13, und vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17, Rn. 29). - BGH, 17.06.2026 - 2 StR 519/25
Änderung der Einziehungsentscheidung des Angeklagten hinsichtlich des …
Rn. 36 4. Soweit die Revision der Staatsanwaltschaft im Umfang der Anfechtung zum Vorteil des Angeklagten H. wirkt (§ 301 StPO), kommt es darauf nicht an, weil der Rechenfehler, der der Strafkammer in Bezug auf die Einziehungsentscheidung unterlaufen ist, bereits auf die umfassend erhobene Revision des Angeklagten H. zu berücksichtigen ist (…vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9;… vom 17. Mai 1990 - 4 StR 162/90, Rn. 13, und vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17, Rn. 29). - BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: erforderliche Darstellung im Urteil, …
Eine versuchte Erpressung setzt daher voraus, dass die Nötigung nach dem Tatplan zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Genötigten oder eines Dritten führen soll (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 Rn. 12).
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