Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 49 Abs. 1 StGB
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der Strafrahmenwahl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge zur Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes beim Totschlag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB, § 213 Alt 2 StGB
Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge zur Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines minder schweren Falls und eines gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes beim Totschlag - IWW
- Wolters Kluwer
Begründung des Vorliegen eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes
- Wolters Kluwer
Begründung des Vorliegen eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 49 Abs. 1 ; StGB § 213
Begründung des Vorliegen eines minder schweren Falls bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das versuchte Tötungsdelikt - im minder schweren Fall
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.09.2018 - 1350 Js 97113/17
- BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 409
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Die gesamtschuldnerische Haftung hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, Rn. 10, zit. nach juris). - BGH, 09.02.2017 - 1 StR 415/16
Strafzumessung (Berücksichtigung von Vortatverhalten; Verhältnis von minder …
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.;… vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH…, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524; Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168). - BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16
Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich …
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.;… vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524;… Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168). - BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17
Strafrahmenwahl (Zusammentreffen eines minder schweren Falles und eines ein …
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 - Rn. 2, juris; BGH…, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 - Rn. 6, NStZ 2017, 524;… Urteil vom 9. Februar 2017 - 1 StR 415/16, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 168). - BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07
Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe; …
Auszug aus BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Nur dann, wenn die tatrichterliche Beurteilung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass beide vertypten Strafmilderungsgründe zur Begründung eines sonstigen minder schweren Falls im Sinne von § 213 StGB erforderlich sind, wäre der vom Landgericht zugrunde gelegte doppelt gemilderte Strafrahmen des § 212 Abs. 1 StGB für den Angeklagten günstiger (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 - Rn. 6, NStZ-RR 2008, 105).
- BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20
Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten - …
Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11.09.2019 - 5 StR 386/19 bei juris; BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - 3 StR 81/19 = NStZ 2019, 1742 sowie Beschluss vom 12.03.2019 - 2 StR 17/19 = NStZ 2019, 409 m.w.N).In die erforderliche Gesamtabwägung sind alle Umstände einzubeziehen, die für die Wertung von Tat und Täterpersönlichkeit in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorangehen oder ihr nachfolgen (BGH, Beschluss vom 12.03.2019 - 2 StR 17/19 = NStZ 2019, 409;… BGH, Urt. v. 15.03.2017 - 2 StR 294/16 = BGHSt 62, 90 = NJW 2017, 2776 = NStZ 2018, 228 = StV 2018, 506 = StraFo 2017, 433).
- BGH, 23.03.2021 - 1 StR 52/21
Minderschwerer Fall des Totschlags; Anordnung der Unterbringung in einer …
a) Das Landgericht hat zutreffend erkannt, dass für die Frage, ob ein minder schwerer Fall nach § 213 2. Alternative StGB vorliegt, vorrangig geprüft werden muss, ob die Tat nach der vorzunehmenden Gesamtwürdigung bereits aufgrund der allgemeinen Milderungsgründe als minder schwerer Fall zu bewerten ist, und dass nur dann, wenn dies nicht der Fall ist, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung ein etwa vorliegender vertypter Strafmilderungsgrund zusätzlich heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19 Rn. 3 …und vom 9. Februar 2014 - 1 StR 629/14 Rn. 9, jeweils mwN).Indem das Landgericht das Vorliegen eines minder schweren Falles des Totschlags nach § 213 2. Alternative StGB aufgrund der allgemeinen Strafzumessungskriterien allein mit dem vorgenannten Argument verneint und infolge dessen angenommen hat, dass ein minder schwerer Fall nur unter zusätzlicher Heranziehung des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB vorliege, hat es sich rechtsfehlerhaft die Möglichkeit verstellt, den Strafrahmen ein weiteres Mal nach § 21, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19 Rn. 3 …und vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14 Rn. 9, jeweils mwN).
- BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken …
b) Im Falle einer erneuten Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird das neue Tatgericht bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, die gebotene Prüfungsreihenfolge zu beachten haben (vgl. Urteil vom 9. Februar 2016 - 1 StR 415/16, NStZ-RR 2017, 168, 169; Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1122 f.).
- BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22
Einziehung (Betäubungsmitteldelikte: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung; …
Sie hat jedoch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht die gebotene Prüfungsreihenfolge beachtet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409 mwN) und nicht erkennbar erwogen, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier jedenfalls der des § 27 StGB - allein oder zusammen mit anderen Umständen das Vorliegen eines minder schweren Falls begründet. - BGH, 07.05.2024 - 2 StR 524/23
Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypte Strafmilderungsgründe)
Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, juris Rn. 3;… vom 14. September 2021 - 2 StR 284/21, juris Rn. 5;… vom 13. September 2022 - 2 StR 236/22, juris Rn. 5, jew. mwN). - BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21
Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit …
c) Sollte die neu verhandelnde Schwurgerichtskammer abermals zur Annahme verminderter Schuldfähigkeit gelangen, so wird sie die bei der Strafrahmenwahl nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Prüfungsreihenfolge einzuhalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1153 ff., jeweils mwN), wobei die für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungstatsachen im Rahmen einer sorgfältigen Gesamtschau auch bei der Strafhöhenbemessung gegeneinander abzuwägen sind. - BGH, 28.03.2023 - 2 StR 61/23
Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Aufklärungshilfe, lange Verfahrensdauer)
Dies wird dem nunmehr zur Entscheidung berufenen Tatgericht zum einen Gelegenheit geben, genauer als bisher die Prüfreihenfolge in den Fällen zu beachten, in denen das Gesetz - wie hier - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein oder mehrere gesetzliche Milderungsgründe nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben sind (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, juris Rn. 6, jeweils mwN). - BGH, 23.10.2024 - 2 StR 401/24
Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation: eigene Schuld des Täters); …
Die Prüfung der Angemessenheit des Opferverhaltens ist auf der Grundlage einer Würdigung aller für das Vorgehen des Tatopfers maßgeblichen Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 4 StR 580/18, NStZ 2019, 409 mwN und vom 19. November 2019 - 2 StR 378/19, NStZ 2020, 88, 89;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 213 Rn. 40). - BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
Strafzumessung (minder schwerer Fall des Totschlags: Prüfungsreihenfolge, …
a) Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall nach der zweiten Alternative des § 213 StGB vorliegt, hat die Strafkammer, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schon nicht die gebotene (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409 mwN) Prüfungsreihenfolge beachtet und nicht erkennbar erwogen, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier des § 21 StGB - allein oder zusammen mit anderen Umständen das Vorliegen eines minder schweren Falls begründet. - BGH, 25.09.2024 - 2 StR 219/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409, 410 mwN).
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