Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 184b StGB
Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Schriften - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besitz kinderpornographischer Schriften: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteilten Taten zum Erwerb und des Verbreitens solcher Schriften
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 184b Abs 1 StGB, § 184b Abs 3 StGB, Art 103 Abs 3 GG
Besitz kinderpornographischer Schriften: Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteilten Taten zum Erwerb und des Verbreitens solcher Schriften - IWW
- Wolters Kluwer
Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verbreitung kinderpornographischer Schriften in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 20.04.2022 - 6 KLs 430 Js 7586/19
- BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 97
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Gegen das Vorliegen einer einheitlichen prozessualen Tat spricht bereits, dass insoweit materiellrechtlich Tatmehrheit gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172 mwN).Der gleichzeitige Besitz bewirkt als Auffangtatbestand aber nur dann eine Verknüpfung zu einer Tat, wenn - anders als im Urteil vom 7. November 2019 - nicht selbständige Erwerbs- bzw. Verschaffenstaten festgestellt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172 mwN).
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, stehen die Fälle des Verbreitens (A.1) und des Besitzes (D.II) kinderpornographischer Schriften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Verhältnis der Tateinheit, wenn - wie hier - der Besitz in zeitlicher und quantitativer Hinsicht über das Verbreiten hinausgeht, also eine von vielen über einen längeren Zeitraum gleichzeitig besessenen kinderpornographischen Schriften zudem verbreitet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19). - BGH, 25.01.2022 - 1 StR 424/21
Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen und Zugänglichmachen gegenüber Dritten …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, stehen die Fälle des Verbreitens (A.1) und des Besitzes (D.II) kinderpornographischer Schriften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Verhältnis der Tateinheit, wenn - wie hier - der Besitz in zeitlicher und quantitativer Hinsicht über das Verbreiten hinausgeht, also eine von vielen über einen längeren Zeitraum gleichzeitig besessenen kinderpornographischen Schriften zudem verbreitet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19). - BGH, 16.08.2022 - 4 StR 226/21
Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung (Vermögensmehrung bei …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - 5 StR 294/22
Die Gesamtstrafe kann angesichts der Vielzahl der rechtsfehlerfrei bemessenen übrigen Einzelfreiheitsstrafen und der einbezogenen Strafen bestehen bleiben, zumal da der Unrechtsund Schuldgehalt von einer Änderung der Konkurrenzverhältnisse regelmäßig nicht berührt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2022 - 4 StR 226/21 mwN).
- BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24
StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon …
Deren Besitz wäre von der Verurteilung des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2019 umfasst, da es sich - da keine selbstständigen Erwerbs- und Verschaffungstaten festgestellt sind - um dieselbe prozessuale Tat handeln würde wie jene, die dem Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2019 zugrunde liegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18 , Rn. 3; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 , NStZ-RR 2020, 172, 174, und vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 , NStZ 2023, 97 f.).Deren Besitz wäre von der Verurteilung des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2019 umfasst, da es sich - da keine selbstständigen Erwerbs- und Verschaffungstaten festgestellt sind - um dieselbe prozessuale Tat handeln würde wie jene, die dem Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2019 zugrunde liegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18 , Rn. 3; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 , NStZ-RR 2020, 172, 174, und vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 , NStZ 2023, 97 f.).
- BGH, 19.08.2026 - 3 StR 180/26
Internetchat - Kindesmissbrauch geht auch per Textnachricht
Rn. 10 Hinzu kommt: Der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornographischer Inhalte ist, auch wenn diese auf verschiedenen Speichermedien abgelegt sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlangt wurden, nur eine Tat (des Besitzes) im Rechtssinne (tatbestandliche Handlungseinheit) (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 - 2 StR 379/25, juris Rn. 13;… vom 9. Dezember 2025 - 3 StR 472/25, juris Rn. 5;… vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 6;… vom 18. März 2025 - 6 StR 53/25, juris Rn. 8 f.;… vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3; vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23, NStZ-RR 2024, 76 f.; vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 3;… vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, StV 2024, 298 Rn. 24). - BGH, 28.06.2023 - 3 StR 123/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht …
Deshalb scheidet hinsichtlich dieser Dateien auch eine tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB aus, obgleich eine solche Strafbarkeit grundsätzlich auch hinsichtlich desselben Inhaltes tateinheitlich neben derjenigen wegen Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte gegeben sein kann, sofern der Zeitraum des Besitzes über denjenigen der Drittbesitzverschaffung hinausreicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4;… vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6;… vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19; vom 3. Mai 2019 - 3 StR 86/19, NStZ-RR 2019, 210;… vom 14. Juni 2018 - 3 StR 180/18, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 2 Rn. 15).Denn der gleichzeitige Besitz mehrerer inkriminierter Dateien stellt nur eine materiellrechtliche Tat des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 3; vom 1. September 2022 - 1 StR 248/22, NStZ-RR 2023, 47, 48;… vom 25. Januar 2022 - 1 StR 424/21, NStZ 2022, 407 Rn. 6;… vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 3 Rn. 19;… MüKoStGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 61;… BeckOK StGB/Ziegler, Ed. 57, § 184b Rn. 29).
- BGH, 09.12.2025 - 3 StR 472/25 Dabei liegt dem Besitz mehrerer inkriminierter Inhalte ein einheitlicher Verstoß gegen § 184b Abs. 3 Variante 3 StGB zugrunde (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25, juris Rn. 5;… Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 351/24, juris Rn. 17;… Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3; vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4).
Rn. 9 e) Da die Fälle, in denen der Angeklagte ausschließlich jugendpornographische Inhalte an Dritte weiterleitete (Fälle II.1.2.4., II.3.2.2., II.3.2.3., II.3.6.2., II.3.6.3., II.3.17., II.3.24., II.3.25.1., II.3.25.2. der Urteilsgründe), nicht isoliert strafbar sind, sondern von der jeweiligen durchgängigen Besitzstrafbarkeit und zusammen mit dieser zu einer tateinheitlichen Tat verklammert werden, haben die von der Strafkammer für diese Fälle festgesetzten Einzelstrafen keinen Bestand und zu entfallen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2024 - 3 StR 334/24, juris Rn. 3; vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4).
Denn das geänderte Konkurrenzverhältnis der Pornographiedelikte berührt den Unrechts- und Schuldgehalt des Tathandelns des Angeklagten nicht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 123/23, StV 2024, 298 Rn. 28; vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22, NStZ 2023, 97 Rn. 4).
- BGH, 24.11.2022 - 2 StR 55/22
Tateinheit des Tankstellenbetrugs und des vorsätzlichen Fahrens ohne …
Der Gesamtstrafenausspruch kann bestehen bleiben, denn der Senat vermag auszuschließen, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen und des Umstandes, dass der Schuldumfang durch die abweichende Bewertung der Konkurrenzen nicht gemindert wird, auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2022 - 5 StR 294/22 Rn. 4 und vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 mwN).
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