Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils; Gesetzesverletzung; Berufungsurteil
Papierfundstellen
- MDR 1985, 517
- MDR 1985, 605
- NStZ 1985, 379
- Rpfleger 1985, 210
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes - …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
Demgemäß hat der BGH die Verlesung des Anklagesatzes auch für ein so wesentliches Verfahrenserfordernis gehalten, daß die Unterlassung im allgemeinen die Revision begründet (BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b];.Anhaltspunkte, nach denen dieser Zweifel für ausgeräumt zu halten gewesen wäre, hat der Senat dem Sitzungsprotokoll (vgl. BGH NJW 1982, 1057 [hier: IV (455) 95 b]..) nicht zu entnehmen vermocht.
- BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58
Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
Zwar ist diesen - aus anderen Erwägungen - in ertsinstanzlichen Verfahren das Ermittlungsergebnis der Anklage vorzuenthalten (BGHSt 13, 73 ..); jedoch werden sie vor Eintritt in die Verhandlung zur Sache jedenfalls durch die Verlesung des Anklagesatzes (§ 243 Abs. 2 StPO ) über den Gegenstand des Verfahrens unterrichtet. - BGH, 19.06.1984 - 1 StR 344/84
Revision aufgrund fehlender Verlesung des Anklagesatzes - Anklagesatz - Verlesung …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83
NStZ 1984, 521 ).
- OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
Teilaufhebung und Zurückverweisung eines amtsgerichtlichen Urteils auf eine …
Dies versteht sich aus Gründen der Logik von selbst, da andernfalls insbesondere die Schöffen in Unkenntnis oder nicht ausreichender Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Schwerpunkte so wenig geeignet wären, ihr Richteramt mit der ihnen vom Gesetz aufgetragenen Verantwortung auszuüben, wie Schöffen, die über den Gegenstand der Anklage im Unklaren gelassen würden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).Es kann deshalb aus Sicht des Revisionsgerichts nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Verfahrensbeteiligte - namentlich die Schöffen - über diese Umstände bei der Entscheidungsfindung im Unklaren geblieben sind (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 St RR 37/00, juris Rn. 11), was sich wiederum auf die Strafzumessung ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 5; ferner OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).
- OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99
Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der …
In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie lang die Bewährungszeit im Verhältnis zur erkannten Strafe festzusetzen und welche Weisungen und Auflagen erforderlich erscheinen, wobei insbesondere hinsichtlich der Weisungen und Auflagen die persönliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung maßgebend ist (so auch OLG Frankfurt, Strafverteidiger 83, 24; LG Kempten, NJW 78, 839, 840; LG Osnabrück, NStZ 85, 379; LG Freiburg, MDR 92, 798). - OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85
Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines …
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