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Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 30.07.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.1987 - 2 Ss 944/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5803
OLG Hamm, 21.08.1987 - 2 Ss 944/87 (https://dejure.org/1987,5803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1987 - 2 Ss 944/87 (https://dejure.org/1987,5803)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1987 - 2 Ss 944/87 (https://dejure.org/1987,5803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 55, § 53 Abs. 2 S. 1; StPO § 331 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 02.08.1982 - 4 Ss 73/82
    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1987 - 2 Ss 944/87
    "Ist es dem Berufungsgericht bei alleinigem Rechtsmittel des Angeklagten in einem Fall, in dem an sich die Voraussetzungen einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB vorliegen, dieser Umstand jedoch dem erstinstanzlichen Tatrichter bei seinem Urteil nicht bekannt gewesen ist, durch das Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1 StPO ) verwehrt, bei Zusammentreffen einer Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen (Vorlegung im Hinblick auf die gegensätzliche Entscheidung dieser Rechtsfrage durch das BayObLG, BayObLGSt 79, 105 = JR 1980, 378 einerseits und des OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 137 = JR 1983, 164 andererseits)?«.
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 30.07.1987 - 11 Qs 224/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8126
LG Göttingen, 30.07.1987 - 11 Qs 224/87 (https://dejure.org/1987,8126)
LG Göttingen, Entscheidung vom 30.07.1987 - 11 Qs 224/87 (https://dejure.org/1987,8126)
LG Göttingen, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 11 Qs 224/87 (https://dejure.org/1987,8126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 557
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert …

    Bei dieser Fallkonstellation konzentriert sich der Streit auf die Frage, ob "leeren" Volkszählungsbögen ein Gebrauchswert zukommt (so Engelage NJW 87, 2801, 2802; LG Bonn NJW 87, 2825, 2826; LG Trier NJW 87, 2826, 2827; im Ergebnis ebenso OLG Celle Urteil vom 20.1.88 - 3 Ss 214/87 ) oder ob sie in jeder Hinsicht völlig wertlos sind und damit aus dem Schutzbereich des § 303 StGB herausfallen (so LG Lübeck StrVert 87, 298; LG Osnabrück StrVert 87, 398, 399; LG Göttingen NStZ 87, 557, 558; LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443; AG Hannover StrVert 87, 444, 445).

    Ihr abweichendes Ergebnis begründet sie im wesentlichen mit der Erwägung, ein Interesse der Verwaltungsbehörde am Erhalt eines "leeren" Bogen bestehe nicht (LG Lübeck StrVert 87, 298; LG Osnabrück StrVert 87, 398, 399; AG Hannover StrVert 87, 444, 445; LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443; LG Göttingen NStZ 87, 557, 558).

    Sofern das Amtsgericht (ebenso LG Göttingen NStZ 87, 557, 558) ausführt, der Funktionswert werde "bereits" durch den Verstoß gegen die Auskunftspflicht beseitigt, geht es von einem Geschehensablauf aus, der nicht den Intentionen der Flugblattverfasser entsprechen dürfte.

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