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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1345
BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1990 - 5 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1345)
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Silo-Begasung

§ 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene Sorgfaltspflichten, Pflichten des Geschäftsführers

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Durchführung überflüssiger Untersuchungen

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Verletzung der Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Bestimmung der Sorgfaltspflicht - Anforderungen an den ursächlichen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 222

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 184
  • NJW 1991, 501
  • MDR 1991, 67
  • NStZ 1991, 30
  • NStZ 1991, 31
  • NStZ 1991, 501
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
    Auch wenn Verhaltensregeln - Rechtsnormen, technische Regeln und dergleichen - überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in genügender Klarheit vorhanden sind, können außergewöhnliche Umstände, die das Risiko erkennbar erhöhen, Sorgfaltspflichten begründen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen; die Anforderungen können dann strenger sein, als es sich aus den auf den Durchschnittsfall abgestellten Regeln ergibt (BGHSt 20, 315, 326; BGH Urteile vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 857/76, S. 14 -).
  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten - …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
    Demgemäß ist es ausgeschlossen, daß die Verletzung des Nebenklägers und der Tod seiner Angehörigen auch dann eingetreten wären, wenn die Wohnung vor der Durchgasung der Silozellen geräumt und die Rückkehr der Familie B. in die Wohnung erst zugelassen worden wäre, nachdem die Durchgasungsaktion insgesamt beendet war und anschließend die Voraussetzungen für einen gefahrlosen Daueraufenthalt der Bewohner mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt worden waren (vgl. das in derselben Sache ergangene Urteil des Senats vom 26. Januar 1988 - 5 StR 659/87 -, abgedruckt in EzSt StGB § 222 Nr. 7).
  • BGH, 05.05.1977 - 1 StR 857/76

    Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung - Verstoß gegen die Pflicht …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
    Auch wenn Verhaltensregeln - Rechtsnormen, technische Regeln und dergleichen - überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in genügender Klarheit vorhanden sind, können außergewöhnliche Umstände, die das Risiko erkennbar erhöhen, Sorgfaltspflichten begründen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen; die Anforderungen können dann strenger sein, als es sich aus den auf den Durchschnittsfall abgestellten Regeln ergibt (BGHSt 20, 315, 326; BGH Urteile vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 857/76, S. 14 -).
  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 85/77

    Sicherheitsbestimmungen für Autorennen - Auswirkung der Unkenntnis von noch nicht …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
    Auch wenn Verhaltensregeln - Rechtsnormen, technische Regeln und dergleichen - überhaupt nicht oder jedenfalls nicht in genügender Klarheit vorhanden sind, können außergewöhnliche Umstände, die das Risiko erkennbar erhöhen, Sorgfaltspflichten begründen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen; die Anforderungen können dann strenger sein, als es sich aus den auf den Durchschnittsfall abgestellten Regeln ergibt (BGHSt 20, 315, 326; BGH Urteile vom 20. April 1977 - 2 StR 85/77 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 857/76, S. 14 -).
  • RG, 04.05.1943 - 1 D 58/43

    Der Aufsichtsbeamte eines Bahnhofes, der zugleich die Weichen zu stellen hat, …

    Auszug aus BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90
    Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls, insbesondere bei außergewöhnlichen Gefährdungssachverhalten, können an die zur Vermeidung von Leibes- und Lebensgefahr zu erfüllende Sorgfaltspflicht höhere Anforderungen gestellt werden, als es sonst in Vorschriften und Regeln vorgesehen ist (RGSt 77, 28, 31; RG JW 1937, 2391; BGH VRS 37, 355).
  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung …

    (2) Zwar kann im Einzelfall die Sorgfaltspflicht bestehen, die den Vorstrafen des Verurteilten zu Grunde liegende Kriminalität über das in den genannten Vorschriften gebotene Maß hinaus aufzuklären (vgl. zu Anforderungen bei besonderen Gefahrenlagen BGH, Urteil vom 25. September 1990 - 5 StR 187/90, BGHSt 37, 184, 189 mwN).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Rn. 24 Schon mit Blick auf die außerordentlich hohe Gefährlichkeit der Kralle im Schienenbereich der Schwebebahn (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und Sorgfaltspflicht vgl. auch BGHSt 37, 184, 187) traf die Angeklagten W. und Wi. jedenfalls die Verpflichtung, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob auch L. und S. die ihnen nach den bisher getroffenen Feststellungen im Wege interner Arbeitsteilung überlassene Entfernung der vierten Kralle ordnungsgemäß vorgenommen hatten.
  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Ausgangspunkt dafür ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Ausgangspunkt ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (BGH, NJW 2009, 240 ff.; ferner zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).

    Auszuwerten sind hierfür insbesondere die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei den Ausgangspunkt jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge darstellt, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (vgl. etwa BGH, MDR 2008, 971; BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHSt 37, 184, 187; BGHSt 47, 224, 230 f.).

  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und …

    Je größer das Risiko einer Gefährdung des geschützten Rechtsgutes erscheint, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.1990, 5 StR 187/90, NJW 1991, 501).
  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen …

    Maßstabgebend ist hierbei dasjenige Verhalten, das von einem gewissenhaften und besonnenen Angehörigen des konkret betroffenen Verkehrskreises erwartet werden kann (vgl. statt vieler BGH NStZ 1991, S. 30;… Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Auflage, § 17, Randnummer 26;… Kretschmar, Jura 2000, S. 267 ff.).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein …

    Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige …

    Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).

    Je größer das Risiko einer Gefährdung und je schützenswerter das Rechtsgut ist, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1991, 501; OLG Bremen NStZ-RR 2014, 257).

  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen …

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  • LG Hildesheim, 14.05.2024 - 20 Qs 55/23

    Arbeitsschutzpflichten verletzt: Arbeitgeber (auch) strafrechtlich …

    Ausgangspunkt dafür ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).".
  • LG Potsdam, 02.04.2025 - 25 Qs 8/25

    Hinreichender Tatverdacht, Strafbefehlsverfahren, Eröffnung des Verfahrens, …

  • BGH, 31.05.2005 - 5 StR 184/05

    Sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung im Sicherungsverfahren; ergänzender …

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 777/97

    Tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Strafgesetze

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines …

  • LG Wuppertal, 05.06.2003 - 30 KLs 411 Js 553/99
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1215
BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 30
  • NStZ 1991, 30
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.;… a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …

    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , …und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …

    Rn. 13 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Verfassungs wegen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat jedenfalls dann ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204, und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, nicht veröffentlicht).
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