Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfehlerfreie Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen; Festsetzung eines Fortsetzungstermins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 74 Abs. 2 S. 1, Abs. 3
Verfahrensgang
- AG Brühl, 11.05.1990 - 219 Z
- OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90 (Z)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 92
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76
Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Die förmliche Zustellung der Ladung dient als Mittel der Gewährung und Kontrolle des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH NJW 1977, 723;… Maul in KK, a.a.O., § 35 Rdn. 15); die mündliche Bekanntmachung des Fortsetzungstermins nach der Unterbrechung der Hauptverhandlung ersetzt dieses Mittel. - BGH, 24.09.1981 - 4 StR 274/81
Unterbrechung oder Aussetzung des Hauptverfahrens - Erforderlichkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Allerdings muß die Ladungsfrist für den Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 217 Abs. 1 StPO) nicht erneut eingehalten werden, wenn die Hauptverhandlung nur unterbrochen (§ 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 229 Abs. 1 und 2 StPO) worden ist (BGH NJW 1982, 248;… Göhler, a.a.O., § 71 Rdn. 26 a). - OLG Hamm, 22.02.1979 - 3 Ss OWi 2925/78
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG ist von der Rechtsprechung für den Fall der Verlegung eines Hauptverhandlungstermins und der Anberaumung der Hauptverhandlung nach vorangegangener Aussetzung begründet worden (OLG Karlsruhe MDR 1974, 174; OLG Hamm VRS 57, 299; SchlHOLG SchlHA 1982, 45; OLG Düsseldorf, VRS 34, 291/OLG Koblenz VRS 53, 205; BayObLG VRS 61, 47; SenE vom 25.1.1985 - Ss 22/85 B).
- OLG Hamm, 26.11.1976 - 5 Ss OWi 1540/76
Zulässigkeit der Verhängung eines unbeschränkten Fahrverbots gegenüber einem …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG ist von der Rechtsprechung für den Fall der Verlegung eines Hauptverhandlungstermins und der Anberaumung der Hauptverhandlung nach vorangegangener Aussetzung begründet worden (OLG Karlsruhe MDR 1974, 174; OLG Hamm VRS 57, 299; SchlHOLG SchlHA 1982, 45; OLG Düsseldorf, VRS 34, 291/OLG Koblenz VRS 53, 205; BayObLG VRS 61, 47; SenE vom 25.1.1985 - Ss 22/85 B). - OLG Köln, 11.10.1988 - Ss 254/88
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde bei …
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Rn. 12 Gleichwohl muß ein Betroffener auch zu einem Fortsetzungstermin geladen werden; eine besondere Ladung ist nur dann entbehrlich, wenn der Betroffene bei der Festsetzung des Fortsetzungstermins anwesend war oder wenn er jener Verhandlung in der der Fortsetzungstermin bestimmt wurde, eigenmächtig ferngeblieben ist (SenE vom 11.10.1988 - Ss 254/88 (Z)). - BayObLG, 16.09.1980 - 1 ObOWi 198/80
Auszug aus OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 447/90
Die Notwendigkeit einer erneuten Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG ist von der Rechtsprechung für den Fall der Verlegung eines Hauptverhandlungstermins und der Anberaumung der Hauptverhandlung nach vorangegangener Aussetzung begründet worden (OLG Karlsruhe MDR 1974, 174; OLG Hamm VRS 57, 299; SchlHOLG SchlHA 1982, 45; OLG Düsseldorf, VRS 34, 291/OLG Koblenz VRS 53, 205; BayObLG VRS 61, 47; SenE vom 25.1.1985 - Ss 22/85 B).
- BayObLG, 07.12.1998 - 2 ObOWi 655/98
Verständigung des Betroffenen über die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner …
Es entspricht deshalb der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß der Angeklagte/ Betroffene von der Anberaumung eines Fortsetzungstermins zu verständigen ist (BGHSt 38, 271/273; BGH NStZ 1984, 41 ; OLG Hamm NStZ 1992, 498/499; OLG Köln NStZ 1991, 92 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 229 Rn. 12;… vgl. auch LR/Gollwitzer StPO 25. Aufl. § 228 Rn. 7 und § 229 Rn. 7 sowie Gähler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 21).Ob letzteres durch förmliche Ladung zu geschehen hat (so BGH NStZ 1984, 41 m.abl.Anm. Hilger; OLG Karlsruhe NJW 1981, 934 ) oder ob formlose Mitteilung genügt (so die herrschende Meinung, vgl. BGHSt 38, 271/273; OLG Köln NStZ 1991, 92 ; OLG Hamm NStZ 1992, 498/499;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner aaO § 217 Rn. 6, § 229 Rn. 12), braucht hier nicht entschieden zu werden, weil weder das eine noch das andere geschehen ist.
- OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99
Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der …
Nach Ansicht des Senats bedurfte es sogar bei der Ladung zu einem Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung einer ausdrücklichen Belehrung gem. § 74 Abs. 3 OWiG (vgl. Senatsentscheidung DAR 1991, 70 = NStZ 1991, 92 = VRS 80, 215; anderer Ansicht allerdings: OLG Hamm NStZ 1992, 498). - OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94
Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen; …
Ferner besteht, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die zumindest teilweise mit § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO vergleichbare Belehrung gemäß § 74 Abs. 3 OWiG für jeden Termin neu zu erteilen ist und daher nicht durch Bezugnahme auf Belehrungen in früheren Ladungen ersetzt werden kann (vgl. Senat NStZ 1991, 92, m.w.N.; OLG Hamm, bei Göhler, NStZ 1986, 20, 21; OLG Düsseldorf, VRS 64, 291, 292; OLG Schleswig SchlHA 1982, 45).
- BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98
Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung
Für den Fortsetzungstermin einer unterbrochenen Hauptverhandlung wurde in der Rechtsprechung teilweise eine erneute Belehrung für entbehrlich erachtet (vgl. OLG Hamm NStZ 1992, 498 ; OLG Zweibrücken NZV 1996, 212 für den Sonderfall einer kurzfristigen Verlegung der Hauptverhandlung am Tag des anberaumten Termins;… KK-Senge OWiG § 74 Rn. 38;… offengelassen von Göhler OWiG 12. Aufl. § 74 Rn. 22;… die bei Göhler aaO angeführte Entscheidung OLG Düsseldorf VRS 83, 202 betrifft eine ausgesetzte Hauptverhandlung [s.o.];… unklar OLG Koblenz VRS 53, 205 - auf das sich Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 2. Aufl. § 74 Rn. 22 beziehen -, ob ein Fall der Unterbrechung oder Aussetzung vorlag; a.A. OLG Köln NStZ 91, 92). - KG, 10.08.2007 - 3 Ws (B) 421/07
Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Gehörsverletzung …
Rn. 12 Soweit ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 1 OWiG wegen unentschuldigten Ausbleibens des Betroffenen in Betracht kam, hätte dies zwar auch in einem Fortsetzungstermin ergehen können (vgl. Thüringisches OLG VRS 105, 137 ff.; OLG Köln VRS 80, 215 ff.; KG Beschluss vom 6. Juli 1998 - 3 Ws (B) 324/98 -). - BayObLG, 25.04.2022 - 201 AR 44/21
Fortwirkung antragsgemäßer Entbindung nach § 73 Abs. 2 OWiG bei bloßer …
Weshalb im Falle einer Terminsverlegung auch bei Annahme einer Fortwirkung der Entbindungsentscheidung eine umfassende Belehrung des Betroffenen, die auf sämtliche der in Abs. 3 genannten Vorschriften zu erstrecken ist (…Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. § 74 Rn. 22), keinen Sinn machen soll, begründet das KG nicht näher und erschließt sich dem Senat auch sonst nicht, zumal nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Ladung zum Fortsetzungstermin die Belehrung nach § 74 Abs. 3 OWiG enthalten muss, um dem Betroffenen unmissverständlich aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich bei einem Nichterscheinen für ihn ergeben können (vgl. nur OLG Koblenz VRS 53, 205; OLG Köln NStZ 1991, 92; OLG Düsseldorf VRS 83, 202; KG NZV 2011, 314; KG, Beschluss vom 06.07.1998 - 2 Ss 172/98 bei juris; a.A. allerdings BayObLG NStZ 1999, 140).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 01.08.1990 - 1 Ws 398/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BtMG § 36
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Regelungszusammenhang; Zurückstellung; Anrechnung; Strafvollstreckung; Therapie; Freiheitsstrafe
Papierfundstellen
- MDR 1991, 178
- NStZ 1991, 92
- StV 1991, 30
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 15.10.1986 - 2 Ws 342/86
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.1990 - 1 Ws 398/90
Danach soll die fakultative Berücksichtigung von Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG die obligatorische Anrechnung ergänzen, nicht aber einen größeren Anrechnungsumfang als Abs. 1 der Vorschrift bieten (so auch OLG Hamm NStZ 1987, 246 ; OLG Hamburg StV 1989, 258 [259]; LG Aurich…, Beschluß vom 25.11.1983 - 11 KLs I 27/82 - Körner, BtMG , 3. Aufl., § 36 Rdn. 12;… Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdn. 704).Danach soll die fakultative Berücksichtigung von Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG die obligatorische Anrechnung ergänzen, nicht aber einen größeren Anrechnungsumfang als Abs. 1 der Vorschrift bieten (so auch OLG Hamm NStZ 1987, 246 ; OLG Hamburg Strafverteidiger 1989, 258, 259; LG Aurich…, Beschluß vom 25. November 1983 - 11 KLs 1 27/82 - Körner, BtMG , 3. Aufl., § 36 Rdn. 12;… Endreß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdn. 704).
- OLG Hamburg, 23.11.1988 - 2 Ws 327/88
Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.1990 - 1 Ws 398/90
Danach soll die fakultative Berücksichtigung von Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG die obligatorische Anrechnung ergänzen, nicht aber einen größeren Anrechnungsumfang als Abs. 1 der Vorschrift bieten (so auch OLG Hamm NStZ 1987, 246 ; OLG Hamburg StV 1989, 258 [259]; LG Aurich…, Beschluß vom 25.11.1983 - 11 KLs I 27/82 - Körner, BtMG , 3. Aufl., § 36 Rdn. 12;… Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdn. 704).Danach soll die fakultative Berücksichtigung von Therapiezeit nach § 36 Abs. 3 BtMG die obligatorische Anrechnung ergänzen, nicht aber einen größeren Anrechnungsumfang als Abs. 1 der Vorschrift bieten (so auch OLG Hamm NStZ 1987, 246 ; OLG Hamburg Strafverteidiger 1989, 258, 259; LG Aurich…, Beschluß vom 25. November 1983 - 11 KLs 1 27/82 - Körner, BtMG , 3. Aufl., § 36 Rdn. 12;… Endreß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdn. 704).
- OLG Köln, 04.08.2010 - 2 Ws 449/10
Voraussetzungen der Anrechnung von Therapiezeiten
Rn. 19 Mit dieser Rechtsmeinung folgt der Senat der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, die eine Anrechnung gem. § 36 Abs. 3 BtMG erst dann für zulässig hält, wenn die zu vollstreckende Strafe oder der zu vollstreckende Strafrest zwei Jahre nicht überschreitet (so etwa OLG Zweibrücken NStZ 1991, 92; OLG Hamburg NStZ 1989, 217; OLG Hamm NStZ 1987, 246;… Körner, BtMG, 6. Auflage 2007, § 36 Rz. 30; Weber, BtMG, 3. Auflage 2009, § 36 Rz. 94 jew. mit weit.§ 36 Abs. 3 BtMG bezweckt jedoch nicht die Ausdehnung der Anrechnungsmöglichkeit gegenüber § 36 Abs. 1 BtMG (OLG Zweibrücken NStZ 1991, 92).
Vielmehr kann nach Erreichen des Zwei-Jahres-Zeitpunkts eine Anrechnung auf die dann noch offene Strafe auch dann erfolgen, wenn sich eine weitere therapeutische Behandlung und eine mit ihr einhergehende Strafzurückstellung gem. § 35 Abs. 3 BtMG als nicht mehr erforderlich erweist (so zutr. OLG Zweibrücken NStZ 1991, 92;… Körner, a.a.O., § 36 Rz. 30).
- LG Görlitz, 22.04.2004 - 2 Qs 50/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Fakultative Anrechnung einer Therapiezeit
Die Argumente der in Rechtsprechung und Schrifttum teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. etwa OLG Hamburg, StV 1989, 258 ; OLG Hamm, NStZ 1987, 246 ; OLG Zweibrücken, NStZ 1991, 92 ;… Körner, Betäubungsmittelgesetz , 5. Aufl., § 36 Rn. 28 f.) vermögen die Kammer nicht zu überzeugen. - LG Berlin, 13.05.2004 - 3 OpJs 1332/01 KLs (28/02)
Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung von Therapiezeiten
Die positive Entwicklung des Verurteilen hat sich vielmehr im ebenfalls zu berücksichtigenden (vgl. OLG Zweibrücken NStZ 1991, 92 ) Vollzugsverhalten fortgesetzt. - OLG Oldenburg, 21.04.1999 - 1 Ws 179/99
Voraussetzung einer Strafaussetzung zur Bewährung nach § 36 Abs. 3 …
Rn. 1 Eine Entscheidung über die Anrechnung von Behandlungszeiten nach § 36 Abs. 3 BtMG und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung setzt voraus, dass der noch zu vollstreckende Rest der Freiheitsstrafe - anders als gegenwärtig hier - zwei Jahre nicht übersteigt (OLG Hamm NStZ 1987, 246; OLG Hamburg NStZ 1989, 127; OLG Zweibrücken NStZ 1991, 92 [OLG Zweibrücken 01.08.1990 - 1 Ws 398/90];… Franke BtMG § 36 Rn. 13;… Joachimski BtMG 6. Auflage § 36 Rn. 14;… Körner BtMG 4. Auflage § 36 Rn. 21;… Weber BtMG § 36 Rn. 83).
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