Rechtsprechung
| BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Briefkontrolle - Verzögerung - Gefangener - Einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3087
- NStZ 1993, 507
- StV 1993, 482
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Dieses darf nicht daraufhin angelegt werden, den gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder unzumutbar zu erschweren (vgl. BVerfGE 22, 49 [81 f.]; 61, 82 [110]; 69, 1 [49]).Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 [153]; 35, 382 [402]; 67, 43 [58 f.]).Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (BVerfGE 65, 1 [70]), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [70]; st. Rspr.).Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 [153]; 35, 382 [402]; 67, 43 [58 f.]).
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]; 60, 253 [269 f.]). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
b) Auch für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]; 60, 253 [269 f.]). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
b) Auch für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG ) Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Der Rechtsschutz darf sich dabei nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
Auszug aus BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92
Für die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses vom 14. September 1992 ist kein Raum, da die Disziplinarmaßnahme vollzogen ist und der Beschluß für den Beschwerdeführer nachteilige Wirkungen nicht mehr zeitigen kann (vgl. BVerfGE 6, 386 [388 f.]; 50, 234 [243]). - BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
Haushaltsbesteuerung
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
- BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60
Verwaltungsstrafverfahren
- BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88
Erledigung der Hauptsache
- BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07
Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende …
Die Kammer weist allerdings darauf hin, dass die Justizvollzugsanstalt und der mit der Briefkontrolle befasste Haftrichter verpflichtet sind, eine auch im Falle fristgebundener Schriftsätze an Gerichte für erforderlich gehaltene Briefkontrolle so zügig wie möglich durchzuführen und die mit der Kontrolle verbundenen Verzögerungen möglichst - etwa durch eine Übermittlung des Schreibens per Telefax - gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 , …und vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, NJW 1994, S. 3089; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 Ws 608/89 -, NStZ 1990, S. 149 f.). - LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26
Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung
Rn. 15 Der Antrag ist zulässig, insbesondere liegt mit dem Rehabilitationsinteresse im Hinblick auf Folgen für Lockerungen oder Entlassung das nach § 115 Abs. 3 StVollzG erforderliche Feststellungsinteresse vor (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.04.1989 - 1 Vollz [Ws] 45/89; BVerfG, Beschluss vom 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92). - BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
Effektiver Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme
Eine Vollzugsanstalt genügt im Übrigen in der Regel dem Beschleunigungsgebot, wenn sie einen als eilbedürftig gekennzeichneten Brief noch am selben Tag zur Weiterbeförderung der Post übergibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).Ein solcher Fall liegt bei einem Arrest, der nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt werden darf (vgl. § 103 Abs. 2 StVollzG), in der Regel vor, denn die mit dieser Sanktion verbundene Freiheitsbeschränkung bedeutet einen tief greifenden und schwerwiegenden Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087).
In besonders gelagerten Fällen der Eilbedürftigkeit wird er auch eine vorläufige Aussetzung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen haben, ohne eine Äußerung der Justizvollzugsanstalt erst abzuwarten, zumal er seine Entscheidung jederzeit ändern kann (§ 114 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 StVollzG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).
- BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10
Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …
Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, Informationen telefonisch erbittet, der Justizvollzugsanstalt die notwendige kurze Frist setzt und Vorkehrungen zur Prüfung und Sicherung eines fristgerechten Eingangs der Stellungnahme trifft (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2.Kammer des Zweiten Senats vom18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, und vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 u.a. -, juris). - BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 1323/06
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Widerruf eines Strafausstandes …
a) Unterbliebe die einstweilige Anordnung, hätte die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg, so wäre die Vollstreckung der Freiheitsstrafe - bei ihrer Rechtswidrigkeit eine erhebliche Verletzung des Freiheitsrechts des Antragstellers (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 und 2 BvR 1710/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087) - nicht rückgängig zu machen. - BVerfG, 24.06.1999 - 2 BvQ 28/99
Einstweilige Anordnung gegen Verhängung eines Arrestes im Strafvollzug
Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden, nachkommen zu können, wird das Gericht, ohne eine Äußerung der Justizvollzugsanstalt erst abzuwarten, in besonderen Fällen auch eine vorläufige Aussetzung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087).Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, hätte die zu erhebende Verfassungsbeschwerde aber Erfolg, so wäre der Vollzug des Arrests - bei seiner Rechtswidrigkeit eine erhebliche Verletzung des Freiheitsrechts des Antragstellers (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507 = NJW 1994, S. 3087) - nicht rückgängig zu machen.
- BVerfG, 12.01.2023 - 2 BvQ 1/23
Erfolgloser Antrag eines Sicherungsverwahrten auf Erlass einer einstweiligen …
Gleichwohl hat er sein Schreiben vom 7. Dezember 2022, mit dem er das Oberlandesgericht um eine Fristverlängerung ersuchte, soweit ersichtlich, lediglich auf den normalen Postweg gegeben, anstatt das Oberlandesgericht beispielsweise auf telefonischem Wege oder mittels eines Telefax (vgl. zur Verpflichtung einer Justizvollzugsanstalt, einen Antrag eines Gefangenen in besonderen Ausnahmefällen beschleunigt - etwa mittels Telefax - an das Gericht weiterzuleiten: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92, 2 BvR 1710/92 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1993 - 2 BvR 1808/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2016 - 2 BvR 3051/14 -, Rn. 2) unmittelbar zu kontaktieren und auf den späten Zugang des Schreibens vom 25. November 2022 aufmerksam zu machen. - BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Die Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes iS des Art. 19 Abs. 4 S 1 GG fordert im Bereich des Strafvollzuges Vorkehrungen, dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zu Gericht erhält (vgl BVerfG <Kammer> vom 30.4.1993 - 2 BvR 1605/92 - NJW 1994, 3087 mwN). - BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21
Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer
Rn. 20 Im Unterschied hierzu sind Schreiben, die der gerichtlichen Fristwahrung dienen (z.B. § 112 StVollzG) oder einen Eilantrag betreffen (z.B. § 114 StVollzG), sofort weiterzubefördern, da die Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes Vorkehrungen erfordert, dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zu Gericht erhält (vgl. BVerfG, NJW 1994, 3087, juris Rn. 23;… NJW 1994, 3089, juris Rn. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.6.2015 - 1 Ws 84/15, nicht veröffentlicht;… Laubenthal in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O., Abschn. E Rn. 81;… Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., 9. Kap. Abschn. C Rn. 45;… a.A.: "unverzüglich" Arloth/Krä, a.a.O., § …Demgemäß kann die Justizvollzugsanstalt aufgrund Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verpflichtet sein, einen Antrag beschleunigt - etwa durch Telefax - an das Gericht weiterzuleiten, so dass der Gefangene rechtzeitig Zugang zum Gericht erhalten kann (vgl. BVerfG, BVerfGK 12, 422, juris Rn. 10
;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.2.2016 - 2 BvR 3051/14, juris Rn. 2 m.w.N.; BVerfG, NJW 1994, 3087, juris Rn. 23;… NJW 1994, 3089, juris Rn. 11). - BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05
Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit; …
Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden (…vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 114 Rn. 2), nachkommen zu können, wird das Gericht bei besonders belastenden Eingriffen auch eine vorläufige Aussetzung ohne Abwarten einer Äußerung der Justizvollzugsanstalt in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann, § 114 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz StVollzG (vgl. zu alledem Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; vom 6. Dezember 1993 - 2 BvR 1499/93 -, JURIS; vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, JURIS; …sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus …
- BSG, 25.04.2019 - B 2 U 19/18 BH
Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen
- OLG Bamberg, 13.10.1994 - Ws 498/94
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen; Gesuch des …
- BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 1202/12
Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis der fristgerechten Substantiierung einer …
- BVerfG, 17.02.2016 - 2 BvR 3051/14
Nichtannahmebeschluss: Justizvollzugsanstalten sind zur beschleunigten …
- OVG Saarland, 05.08.2005 - 3 R 1/05
Fortsetzungsfeststellungsklage, Wiederholungsgefahr bei Rechtsänderung und …
- OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 4115/95
Versammlungsrecht; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
- BSG, 25.04.2019 - B 2 U 2/18 RH
Voraussetzungen einer Vertreterbestellung
- BSG, 30.08.2018 - B 2 U 231/17 B
- OVG Saarland, 05.08.2005 - 2 R 21/03
Rechtliche Qualifizierung einer raumluftunabhängigen Gasfeuerstätte; …
- KG, 20.04.2005 - 5 Ws 190/05
Untätigkeitsbeschwerde: Statthaftigkeit offen gelassen, jedenfalls unbegründet.
- BSG, 25.04.2019 - B 2 U 15/18 BH
- OLG Celle, 23.08.2011 - 1 Ws 325/11
Begriff der "Dringlichkeit" i.S. von § 29 Abs. 1 S. 2 NJVollzG
- BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen
- OLG München, 27.09.2011 - 4 Ws 5/11
Strafvollzug in Bayern: Anordnung von Disziplinarmaßnahmen wegen der Verweigerung …
- BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2448/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - L 19 AS 2077/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - gerichtlich …
- VG Frankfurt/Oder, 28.03.2012 - 6 K 76/08
- VG Neustadt, 07.06.2010 - 4 K 13/10
Verwaltungsprozessrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage, vorprozessual …
- BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1842/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen
- VG Frankfurt/Oder, 09.12.2009 - 6 K 1659/05
- VG Frankfurt/Oder, 29.04.2009 - 6 K 23/06
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Auflage bei Versammlung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenfestsetzungsantrag; Auslegung; Offene Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Entscheidung über notwendige Auslagen; Eingang der Revisionsbegründung; Revision durch Staatsanwaltschaft; Entstehung der Gebühr; Beratende Tätigkeit des Verteidigers
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 507 (Ls.)
- StV 1993, 651
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20
Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei …
Rn. 10 Für das Revisionsverfahren hat der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung bereits entschieden, dass ein anwaltliches Handeln vor Eingang der gegnerischen Begründungsschrift prozessual nicht notwendig und deshalb nicht nach Nr. 4130 VV RVG zu vergüten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1978 - 1 Ws 726/78 -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. September 1980 - 1 Ws 517/80 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 1 Ws 1158/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1991 - 3 Ws 616/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. März 1995 - 2 Ws 138/94 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 31/99 -, NStZ-RR 1999, 351; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 1 Ws 647/01 -, BeckRS 2003, 04569; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 463/05 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 2 Ws 424/06 -, BeckRS 2006, 10821; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2009 - I Ws 192/09 -, BeckRS 2009, 20370; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 61/20 -, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 -, NStZ-RR 2011, 391; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. April 1993 - 1 Ws 110/93 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. April 1998 - 3 Ws 102/95, - 3 Ws 103/95 -, BeckRS 1998, 16636). - LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs 83/15
Verfahrensgebühr, Rücknahme, Berufung, Staatsanwaltschaft
Denn wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittel zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.4.1993, Az: 1 WS 110/93). - LG München I, 29.08.2014 - 22 Qs 55/14
Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr
Eine andere Entscheidung ist auch schwerlich mit dem Grundsatz der Chancengleichheit im Strafverfahren vereinbar: Wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittels zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.4.1993- Az. 1 Ws 110/93, zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 05.09.2019 - 2 Ws 102/19
Sofortige Beschwerde der Nebenklägerin gegen eine unterbliebene …
Da das Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreicht werden könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 2 S. 1 StPO auszulegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001 -, Rn. 6, juris; LG Zweibrücken…, Beschluss vom 09.07.2008 - Qs 79/08 -, Rn. 11 ff., juris). - LG Arnsberg, 13.12.2016 - 2 Qs 90/16
Unterbliebene Auslagenentscheidung, Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung als …
Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO sei der Kostenfestsetzungsantrag deshalb als sofortige Beschwerde auszulegen, da sein Begehren nur so durchsetzbar sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2005, 3 Ws 212/05, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993, 1 Ws 110/93, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1990, 3 Ws 163/90, zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 913/97 Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. DAR 1994, 86 /87) kann nicht gefolgt werden.
- LG Osnabrück, 26.09.1995 - 20 Ks (VI 4/94) Sofern das OLG Stuttgart (DAR 1994, 86 ) aus Gründen der Psychologie und der Chancengleichheit eine Erstattungsfähigkeit sogar für solche Tätigkeiten bejahen will, die der Verteidiger noch vor Bekanntgabe der Urteilsgründe entfaltet hat (was sich anhand der dortigen Sachverhaltsmitteilung allerdings nicht eindeutig beantworten läßt), so stünde diese Entscheidung ganz vereinzelt und der Senat könnte ihr keinesfalls folgen.
- OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 Ws 78/10
Möglichkeit der Erkennbarkeit eines Anfechtungswillens im Hinblick auf die …
Der Auffassung, im Falle einer unrichtigen oder fehlenden Auslagengrundentscheidung sei bereits in dem Antrag auf Festsetzung notwendiger Auslagen als solchem entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO eine sofortige Beschwerde gegen die unrichtige oder fehlende Auslagengrundentscheidung zu sehen (so jedenfalls für den innerhalb der Beschwerdefrist eingehenden Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ; LG Zweibrücken, Qs 79/08 vom 9. Juli 2008 ;… ebenso sogar für einen nach Ablauf der Beschwerdefrist verspätet eingegangenen Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, GA 1990, 267;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. [2009], § 464 Rdnr. 12), weil das Festsetzungsbegehren das Bestreben des Antragstellers verdeutliche, sich mit der (eventuell) unrichtigen oder unterlassenen Grundentscheidung nicht zufriedengeben zu wollen (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 3 Ws 253/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Jugendgerichtsverfahren; Jugendstrafe; Notwendigkeit der Verteidigung; Erklärung des Rechtsmittelverzichts; Bestellung eines Pflichtverteidigers
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 507
- StV 1993, 537
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Köln, 30.05.1997 - Ss 219/97
Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in …
Zwar weist die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß ein erklärter Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit im allgemeinen auch als wirksam anzusehen ist (vgl. BGH NStZ 1997, 148; OLG Frankfurt NStZ 93, 507;… Ruß in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl., § 302 Rd. Nr. 15 m. zahlr.Dies ist in Rechtsprechung (vgl. SenE Beschluß vom 03.12.1996 - Ss 595/96 - OLG Stuttgart MDR 1985, 344
; OLG Frankfurt StV 1992, 296; NStZ 1993, 507;… OLG Düsseldorf MDR 1994, 1138 = NStZ 1995, 147) und Literatur (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 302, Rd. Nr. 25;… Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl. Rd. Nr. 375) vor allem dann angenommen worden, wenn ein Angeklagter, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag, unmittelbar im Anschluß an die Hauptverhandlung Rechtsmittelverzicht erklärt hat. - OLG Zweibrücken, 29.07.2025 - 1 ORbs 2 SsBs 13/25
Rechtsmittelverzicht und Unwiderruflichkeit der Rücknahme
Weder bestehen Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit noch sind Umstände gegeben, aufgrund derer der Irrtum ausnahmsweise beachtlich sein könnte, wie beispielsweise bei einem aufgrund Täuschung hervorgerufenen Irrtums, einer unrichtigen Belehrung durch das Gericht, unzulässiger Willensbeeinflussung oder schwerwiegender Willensmängel (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 24.08.2016 - 1 StR 301/16, juris, Rn. 9 ff.; BGH…, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19, juris, Rn. 23 ff.; BGH…, Beschluss vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 15.10.1981 - 1 StR 646/81, BeckRS 1981, 108353, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 25.04.2001 - 5 StR 53/01, juris, Rn. 5; BGH…, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris, Rn. 37; BGH…, Beschluss vom 05.12.2001 - 1 StR 482/01, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 StR 170/12, juris, Rn. 13 f.; BGH…, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 StR 103/15, juris, Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.08.1979 - 6 Ss OWi 2049/79, juris, Rn. 17; KG…, Beschluss vom 20.01.1999 - 1 AR 1551/98 - 4 Ws 303/98, juris, Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.02.1977 - 4 Ws 427/76, juris, Rn. 2; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.07.1981 - 2 Ws 334/81, in: NStZ 1982, S. 521, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.1993 - 3 Ws 253/93, in: NStZ 1993, S. 507, beck-online). - OLG Köln, 25.06.2002 - Ss 266/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Vollstreckung einer Jugendstrafe ohne …
Es entspricht weitgehend unbestrittener Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass der im Anschluss an die Urteilsverkündung vom Angeklagten erklärte Rechtsmittelverzicht unwirksam ist, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1, 2 StPO kein Verteidiger mitgewirkt hat (vgl. BGH NJW 2002, 1436 = StraFo 2002, 161 = wistra 2002, 190; SenE v. 03.12.1996 - Ss 595/96 - = StV 1998, 645 = StraFo 1997, 49; SenE v. 30.05.1997 - Ss 219/97 - = NStZ-RR 1997, 336 [337] = VRS 93, 430; SenE v. 22.08.1997 - Ss 470/97 - OLG Düsseldorf VRS 84, 297 u. VRS 88, 42 = MDR 1994, 1138 = NStZ 1995, 147 = StV 1994, 533; OLG Düsseldorf StV 1998, 647 u. VRS 97, 357 [358 f.] = StraFo 1998, 384 m. w. Nachw.; OLG Frankfurt NStZ 1992, 296 u. NStZ 1993, 507; KG StV 1998, 646 L;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 302 Rdnr. 25;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 302 Rdnr. 57; a.A. OLG Hamburg StV 1998, 641; OLG Hamburg MDR 1996, 629; OLG Naumburg NJW 2001, 2190).
- OLG München, 25.03.2009 - 2 Ws 255/09
Rechtsmittelrücknahme: Rücknahme der Berufung in der Hauptverhandlung durch trotz …
a) In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung von dem nichtverteidigten Angeklagten erklärter Rechtsmittelverzicht sei unwirksam, wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung eine Beiordnung nicht erfolgt war (…Meyer-Goßner, a. a. O. Anmerkung 25 a; OLG Frankfurt StV 91, 296, OLG Düsseldorf NStZ 95, 147, OLG Frankfurt NStZ 93, 507, Koblenz StraFo 2006, 27, OLG Köln StV 2003, 65 und OLG München NJW 2006, 789 bis 790 bzw. StV 2006, 180). - OLG Köln, 03.12.1996 - Ss 595/96
Berücksichtigung schwerwiegender Nachteile durch den Widerruf ausgesetzter …
Rn. 15 Für den Rechtsmittelverzicht ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Rechtsmittelverzichtserklärung eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung den Beistand eines Verteidigers entbehren mußte, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung vorlag, unwirksam ist (OLG Düsseldorf VRS 84, 297 und VRS 88, 42 = NstZ 1995, 147 m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdnr. 25 m.w.N.; vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall BGHSt 19, 101). - OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01
Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 24.11.2003 - 2 Ws 645/03
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Berufung in der Berufungsverhandlung durch …
Nach ganz herrschender Meinung ist der vom Angeklagten selbst erklärte Rechtsmittelverzicht unwirksam, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung gemäß § 140 Abs. 1, 2 StPO kein Verteidiger mitgewirkt hat (BGH NJW 2002, 1436; OLG Köln NStZ-RR 1997, 336, 337; OLG Düsseldorf VRS 84, 297; OLG Düsseldorf, StV 1994, 533; 1998 647; OLG Frankfurt NStZ 1992.296; 1993, 507; KG StV 1998, 646;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., 2003, § 302 Rdnr. 25;… Ruß, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 302 Rdnr. 12; a. A. OLG Naumburg NJW 2001, 2190 m. w. N.). - OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05 Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluss an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645).
- OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05
Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten, …
Zwar wird verbreitet die Auffassung vertreten, ein im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärter Rechtsmittelverzicht eines Angeklagten, der in der Hauptverhandlung ohne Verteidiger war, obwohl ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorlag, sei unwirksam (OLG Düsseldorf, NStZ 1982, 521; StV 1993, 237, 238; NStZ 1995, 147, 148; StV 1998, 647; OLG Bremen 1984, 17; OLG Frankfurt a.M., StV 1991, 296, 297; NStZ 1993 507; OLG Köln, StV 1998, 645). - KG, 20.01.1999 - 4 Ws 303/98 Ausnahmsweise ist jedoch bei besonders gelagerten Einzelfällen, in denen ein Festhalten an der unbedingten Gültigkeit der Verzichtserklärung als grob unbillig erscheint, eine solche Verzichtserklärung als unwirksam anzusehen (vgl. BGHSt 18, 257 und 19, 101; OLG Frankfurt NStZ 1993, 507; OLG Düsseldorf NStZ 1982, 521; OLG Hamm MDR 1977, 599;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., Rdn. 25;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. , Rdn. 55;… Frisch in SK StPO Rdn. 26, 28; jeweils zu § 302 StPO).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".