Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.12.1993 - 3 Ws 591/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafhaft; Anerkennung einer Religionszugehörigkeit; Persönliche Anhörung; Ernsthaftigkeit der Darlegungen
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 207
- StV 1994, 433
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 04.09.2025 - 203 StObWs 239/25
Strafvollzug, Anstaltsverpflegung, vegane Kost, Selbstbeschaffung
Im Gleichlauf mit der Verfahrensweise bei Religionsgemeinschaften, auch bei Minderheitsreligionen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.1993 - 3 Ws 591/93, NStZ 1994, 207), ist die Antragsgegnerin sodann von dem nicht zu beanstandenden Ausgangspunkt ausgegangen, dass keine Verpflichtung besteht, im Rahmen der Anstaltsverpflegung sämtliche Verbote und Gebote aller Glaubensgemeinschaften umzusetzen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.12.1993 - 4 Ws 437/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GVG § 78b Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fortbestand oder Wegfall der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik; Entscheidung; Strafkammer; Anzahl der Richter
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 207
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 1 Ws 238/07
Maßregelvollzug: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei Entscheidung über …
Es besteht in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte weitgehende Einigkeit darüber, dass zum "Verfahren über die Aussetzung" der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift auch alle weiteren mit der Aussetzung im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zu zählen sind (vgl. insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.1993 - 4 Ws 437/93 - NStZ 94, 207; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6.11.2002 - 2 Ws 196/02 -). - OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Ws 196/02
Zuständigkeit für die Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen …
Demgemäß ist unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (…BTDrs. 12/1217 vom 27. September 1991, S. 48 zu Nr. 6) in der Rechtsprechung auch bisher schon entschieden worden, dass in allen Fällen, in denen - aus welchen Gründen auch immer - über die Frage des Fortbestandes oder des Wegfalls der - der Sicherungsverwahrung parallel gelagerten - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausdrücklich oder incidenter zu entscheiden ist, die Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein muss (OLG Hamm, NStZ 1994, 207 und ähnlich bereits NStZ 1994, 146): Nach Sinn und Zweck des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 GVG unterliege es keinem Zweifel, dass zum "Verfahren über die Aussetzung" der Vollstreckung der Unterbringung auch alle weiteren mit der Aussetzung (d.h. der Frage, ob die Maßregel weiter vollstreckt wird oder nicht) im Zusammenhang stehenden Entscheidungen und somit insbesondere auch die über die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge oder die Erledigung der Unterbringung gehörten, denn durch diese Entscheidungen werde, wenn auch nicht unmittelbar, so doch - mit derselben Auswirkung - incidenter die Frage der Fortdauer des Vollzuges der Unterbringung berührt.
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