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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 26.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 1 Ws 87/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4284
OLG Düsseldorf, 07.02.1994 - 1 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,4284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.02.1994 - 1 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,4284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 (https://dejure.org/1994,4284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 268, § 267, § 275

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung einer Entscheidung; Besetzung des Gerichts; Berichtigung eines Urteils; Berichtigung des Rubrums; Neue Erkenntnisse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 609
  • NStZ 1994, 355
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09

    Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum; …

    Nimmt daher der richtige Angeklagte unter einem falschem Namen an der Hauptverhandlung teil und wird er unter diesem falschen Namen verurteilt, so ist das Urteil gegen ihn wirksam (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. August 1995 - 2 StR 385/95 -, NStZ-RR 1996, S. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355; OLG Köln…, Beschluss vom 16. März 1983 - 2 Ws 176/83 -, MDR 1983, S. 865;… Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 155 Rn. 7).

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, dürfte eine Pflicht zur Berichtigung bestehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Februar 1994 - 1 Ws 87/94 -, NStZ 1994, S. 355).

  • BGH, 09.08.1995 - 2 StR 385/95

    Betroffener eines Strafverfahrens - Falsche Personalien - Berichtigung des …

    Betroffen von einem strafrechtlichen Erkenntnis ist nämlich nur diejenige Person, gegen die Anklage erhoben war und die tatsächlich vor Gericht stand, auch wenn die von ihr angegebenen Personalien unrichtig waren (BGH NStZ 1990, 290, 291; OLG Köln MDR 1983, 865 [OLG Köln 16.03.1983 - 2 Ws 176/83]; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 355 [OLG Düsseldorf 07.02.1994 - 1 Ws 87/94];… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Einl. Rdn. 174;… Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. Rdn. 5 zu § 155;… Rdn. 9 zu § 200;… KK-Schoreit 3. Aufl. Rdn. 7 zu § 155;… Paulus in KMR StPO 8. Aufl. Rdn. 14 zu § 200 StPO).
  • KG, 23.03.2004 - 5 Ws 100/04

    Strafurteil: Berichtigung bei Bestreiten der Identität mit dem Verurteilten

    Die Rechtswirksamkeit eines Strafurteils ist daher nicht berührt, wenn der richtige Angeklagte unter falschem Namen an der Hauptverhandlung teilgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 9 und 1990, 290, 291; OLG Düsseldorf, NStZ 1994, 355; OLG Köln, MDR 1983, 865;… Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 155 Rdn. 5 und 10;… Schoreit in KK-StPO, 5. Aufl., § 155 Rdn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2903
OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 355
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 22.04.1964 - 1 Ss 93/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
    Der Umstand, daß die körperliche Untersuchung des Angeklagten (§ 81 a StPO ) notfalls zwangsweise durchgeführt werden darf, namentlich auch durch seine Verbringung zum Arzt (OLG Schleswig NJW 1964, 2215 ff;… Krey aa0, Rdnr. 26 m. w. N.), ändert als solcher nichts daran, daß die Anordnung gemäß § 81 a StPO den in § 305 Satz 2 StPO aufgezählten Entscheidungen grundsätzlich nicht gleichgestellt werden kann.
  • OLG Hamm, 08.06.1970 - 1 Ws 191/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
    Vielmehr ist die Anordnung einer körperlichen Untersuchung des Angeklagten gemäß § 81 a StPO als "Entscheidung des erkennenden Gerichts" vor der Urteilsfällung allenfalls dann analog § 305 Satz 2 StPO mit der Beschwerde anfechtbar, wenn ein (nicht unerheblicher) Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit der Untersuchung verbunden ist (OLG Hamm NJW 1970, 1985;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0, § 81 a Rdnr. 30), woran es hier fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen …

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • OLG Köln, 27.11.2013 - 2 Ws 656/13

    Anfechtung einer Anordnung gemäß § 81a StPO mit Beschwerde auch während der …

    Auf die Intensität des Eingriffs kommt es entgegen einer in der Rechtsprechung vereinzelnd vertretenen Ansicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.1993 - 1 Ws 672/93; OLG Hamm in MDR 1975, 1040) nicht an.
  • OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01

    Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende …

    Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 77/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines …

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 78/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines …

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 21/99

    Strafprozeßrecht; körperliche Unversehrtheit

    Ordnet das erkennende Strafgericht eine ärztliche Untersuchung des Angeklagten nach § 81a StPO an, so ist diese Anordnung als eine der Urteilsfindung vorausgehende Entscheidung nur dann selbständig angreifbar, wenn sie mit einer Freiheitsentziehung oder einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22. November 1985, Die Justiz 1986, 53; OLG Koblenz, Beschluß vom 26. November 1993, NStZ 1994, 355 f.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Juli 1989, MDR 1990, 75).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 4 Ws 488/11

    Beschwerde gegen die Anordnung der körperlichen Untersuchung

    Streitig ist hier allerdings, ob jeder körperliche Eingriff die Zulässigkeit der Beschwerde zu begründen vermag (so OLG Düsseldorf, NJW 1964, 2217; OLG Hamm, NJW 70, 1985; OLG Zweibrücken, MDR 90, 75; OLG Stuttgart, Justiz 67, 245; OLG Karlsruhe, Justiz 86, 53; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 337-338;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 81 a Rdn. 30;… Löwe/Rosenberg-Dahs, § 81 a Rdn. 68), oder ob unerhebliche Eingriffe (OLG Koblenz NStZ 94, 355), insbesondere Blutprobenentnahmen (OLG Hamm, MDR 75, 1040;… KK-Pelchen, 3. Aufl., § 81 a Rdn. 13;… KMR-Paulus, § 81 a Rdn. 52;… SK-Rogall, StPO, § 81 a Rdn. 115;… Pfeiffer/Fischer, StPO, § 81 a Rdn. 8) von der Beschwerdemöglichkeit ausgenommen werden sollen.
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01

    Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer …

    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Hamburg, 12.08.1998 - 1 Ws 157/98

    Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen des mit einer Blutentnahme verbundenen …

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