Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3788
BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95 (https://dejure.org/1996,3788)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1996 - 3 StR 610/95 (https://dejure.org/1996,3788)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1996 - 3 StR 610/95 (https://dejure.org/1996,3788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 [BGBl I S. 3186] geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz - und nicht die §§ 85, 86 StGB - ist auch nach eingetretener Bestandskraft des zunächst nur vollziehbaren Betätigungsverbots nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz anwendbar (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95; vgl. auch BT-Drucksache IV/2145 [neu] S. 5; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 86 Rdn. 9 a.E.; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 85 Rdn. 6; Köbler NStZ 1995, 531, 534); die Bezeichnung des Betätigungsverbots in § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz als "vollziehbar" hat lediglich die Bedeutung einer Mindestanforderung (vgl. Wagner MDR 1966, 287, 288; Willms JZ 1965, 86, 90).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die inländische Tätigkeit des Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95
    Im übrigen wäre § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz als Auffangtatbestand (vgl. BGHSt 20, 45, 50; Wagner aaO.) aus subjektiven Gründen jedenfalls deshalb anwendbar, weil nicht anzunehmen ist, daß den Angeklagten bereits die erst am 26. März 1994 eingetretene Unanfechtbarkeit des Betätigungsverbots bekannt war.
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ; ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ; NStZ-RR 1996, S. 219 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht