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   BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07   

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BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07 (https://dejure.org/2007,4161)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2007 - 4 StR 283/07 (https://dejure.org/2007,4161)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2007 - 4 StR 283/07 (https://dejure.org/2007,4161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB; § 354a StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Therapieaussicht); Unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 StGB n.F. (Geltung in der Revision)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Veranlassung einer Entscheidung über die Änderung der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 a; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2
    Neuregelung des (teilweisen) Vorwegvollzugs der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 371
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
    Zwar könnte die Formulierung im angefochtenen Urteil, "ein Erfolg der Unterbringung (sei) nicht ausgeschlossen", darauf hindeuten, dass das Landgericht einen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 1) unzutreffenden Maßstab angelegt und verkannt hat, dass die Anordnung danach eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht voraussetzt, wie dies nunmehr auch § 64 Abs. 1 Satz 2 StGB i.d.F. des Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vom 16. Juli 2007 (BGBl I 1327) bestimmt.
  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 257/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur bei hinreichend konkreter

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
    Denn die von dem gehörten Sachverständigen herausgestellten "positive(n) Prädiktoren" (UA 17 a.E.), wonach dem Angeklagten die negativen Folgen seiner Drogensucht bewusst sind, er auch bereits in Freiheit einen Entwöhnungsversuch gewagt hat und er ersichtlich bislang wegen seiner Sucht noch nicht behandelt worden ist, rechtfertigen ohne Weiteres die Annahme, dass für den Angeklagten eine hinreichend konkrete Aussicht des Behandlungserfolges besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2003 - 2 StR 245/03 - und vom 1. August 2003 - 2 StR 257/03).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 245/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur bei hinreichend konkreter

    Auszug aus BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
    Denn die von dem gehörten Sachverständigen herausgestellten "positive(n) Prädiktoren" (UA 17 a.E.), wonach dem Angeklagten die negativen Folgen seiner Drogensucht bewusst sind, er auch bereits in Freiheit einen Entwöhnungsversuch gewagt hat und er ersichtlich bislang wegen seiner Sucht noch nicht behandelt worden ist, rechtfertigen ohne Weiteres die Annahme, dass für den Angeklagten eine hinreichend konkrete Aussicht des Behandlungserfolges besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2003 - 2 StR 245/03 - und vom 1. August 2003 - 2 StR 257/03).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 565/19

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei Anordnung der Unterbringung in

    Eine Ausnahme davon ist nur in der Weise möglich, dass von der Anordnung eines Vorwegvollzugs abgesehen wird, was insbesondere dann angezeigt ist, wenn im Einzelfall eine Verlängerung des Freiheitsentzugs zu befürchten steht (BT-Drucks. 16/5137, S. 10); LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 99; BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4).

    Die Anordnung eines Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe würde zu einer darüberhinausgehenden Verlängerung des gesamten Freiheitsentzugs führen, so dass das durch § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB eingeräumte Ermessen dahin auszuüben ist, dass von der Anordnung eines Vorwegvollzugs abgesehen wird (BT-Drucks. 16/5137, S. 10; LK/Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rn. 99; BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Sie hat dabei außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist, um dem Gericht im Einzelfall, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden, die Möglichkeit zu eröffnen, es beim Vorwegvollzug der Maßregel zu belassen (vgl. BT-Drucks. 16/1110, S. 14; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der

    Dabei ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. bei der Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe Bedacht darauf zu nehmen, dass nach dem Teilvorwegvollzug und der anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB n.F. möglich ist (vgl. BTDrucks. 16/1110 S. 14; Senatsbeschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Im Anwendungsbereich des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB darf somit nur dann, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 371, juris Rn. 4; StV 2012, 723, juris Rn. 3; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), von einer solchen Anordnung abgesehen werden (BGH, NStZ-RR 2008, 142, juris Rn. 4; NStZ-RR 2008, 182, juris Rn. 5; StV 2012, 723, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.12.2008 - 4 StR 552/08

    Unterbliebene Anordnung des Vorwegvollzugs (Anordnung der Unterbringung in einer

    Schließlich wird dem Gericht hierdurch ermöglicht, bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, dass die Neuregelung nach dem gesetzgeberischen Willen nicht zu einer Verlängerung der Gesamtdauer des Freiheitsentzuges führen darf und das Gericht deshalb, wenn eine solche Verlängerung im Einzelfall zu befürchten wäre, im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens auf die Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge zu verzichten haben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2007 - 4 StR 378/07

    Anordnung des Vorwegvollzuges einer Maßregel nach neuem Recht (Maßgeblichkeit des

    Demgegenüber hat sich das Landgericht bei seiner Entscheidung über die Dauer des Vorwegvollzugs - im Einklang mit dem damals geltenden Recht - ersichtlich am Zweidrittelzeitpunkt orientiert, was nach der eindeutigen neuen Gesetzesfassung, die der Senat gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354 a StPO zu berücksichtigen hat, rechtsfehlerhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 3 StR 231/07).
  • BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07

    Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der

    Der Angeklagte ist durch eine solche nachträgliche Entscheidung unter keinen Umständen beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 322/11

    Bemessung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe (Sollvorschrift;

    Nur wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolges erwarten lässt, namentlich bei aktuell dringender Therapiebedürftigkeit des Betreffenden (vgl. NStZ-RR 2007, 371, 372; BT-Drucks. 16/1110, S. 14), darf von der Anordnung abgesehen werden (BGH, NStZ-RR 2008, 142 und 182).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 329/18

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vollziehung der Maßregel der

    Als gewichtiger Grund kommt namentlich eine aktuelle dringende Therapiebedürftigkeit des Suchtkranken in Betracht (vgl. BT-Drucks. 16/1110, aaO; BGH, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372; vom 22. September 2011 - 2 StR 322/11, aaO; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, aaO).
  • BGH, 28.06.2011 - 4 StR 17/11

    Bemessung des Vorwegvollzuges

    Der Angeklagte ist dadurch nicht beschwert (BGH, Beschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07, NStZ-RR 2007, 371, 372).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 204 VAs 286/20

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe aus verschiedenen Urteilen

  • BayObLG, 18.09.2023 - 204 VAs 281/23

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit

  • BayObLG, 17.07.2020 - 203 VAs 204/20

    Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge

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