Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3798
BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06 (https://dejure.org/2006,3798)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - 3 StR 326/06 (https://dejure.org/2006,3798)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 3 StR 326/06 (https://dejure.org/2006,3798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 18 Abs. 2 JGG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Kompensation bei aus erzieherischen Gründen verhängter Jugendstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konsequenzen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung der Hauptverhandlung im Strafverfahren im Rahmen der Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; JGG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18 Abs. 2
    Bemessung der Jugendstrafe bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 196
  • NStZ-RR 2007, 61
  • StV 2008, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09

    Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils

    So setzt sich das Amtsgericht Nürtingen nicht damit auseinander, welche Wirkungen der Vollzug der Untersuchungshaft für die weitere Lebensführung des Klägers entfaltet (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2006 - 3 StR 326/06 - StV 2008, 113).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

    Dementsprechend hat sich der 3. Strafsenat in einer weiteren, ebenfalls eine wegen schädlicher Neigungen verhängten Jugendstrafe betreffenden Entscheidung darauf beschränkt, die eingetretene Verfahrensverzögerung in den Gründen der revisionsgerichtlichen Entscheidung selbst festzustellen, eine (weitere) Kompensation durch einen bezifferten Abschlag von der erzieherisch gebotenen Strafe aber als nicht möglich erachtet (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 326/06, NStZ-RR 2007, 61; vgl. auch Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 73/17 bzgl. Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln; zu letztgenannter Entscheidung krit. Eisenberg ZKJ 2017, 419 f.).
  • BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft;

    Anders als der 3. Strafsenat (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 30, 15; dazu aber Eisenberg, JGG 14. Aufl. § 18 Rdn. 15 f. m.w.N.) - vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 52, 124) - neigt der Senat dazu, die Frage zu bejahen.
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 433/20

    Unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit;

    Sie weist durchgreifende Erörterungsmängel auf, da sie wesentliche Umstände für die gebotene erschöpfende prognostische Gesamtabwägung außer Acht lässt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 507/95, NStZ-RR 1996, 133; vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 326/06, NStZ-RR 2007, 61).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter

    So hat der 3. Strafsenat des BGH folgerichtig auch die Reduktion der Strafe trotz Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes abgelehnt, wenn innerhalb der reduzierten Strafdauer der Erziehungsbedarf nicht abzudecken ist (BGH NStZ 2003, 36; NStZ-RR 2007, 61).
  • OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11

    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
  • OLG Hamm, 14.04.2008 - 3 Ss 117/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    b) Der Senat kann dahinstehen lassen, ob dann, wenn - wie hier - die Verhängung der Jugendstrafe auch auf schädliche Neigungen gestützt wird, eine Kompensation durch einen bezifferten Abschlag von der erzieherisch gebotenen Strafe nicht in Betracht kommt (so: BGH NStZ-RR 2007, 61 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht