Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 08.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1998
BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11 (https://dejure.org/2011,1998)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 StR 553/11 (https://dejure.org/2011,1998)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 (https://dejure.org/2011,1998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 203 StPO
    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter; Verfahrenshindernis); unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO
    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses ohne sämtliche Unterschriften

  • Wolters Kluwer

    Mündlich gefasster Eröffnungsbeschluss und Unterschrift lediglich von einem Richter als Verfahrenshindernis

  • rewis.io

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses ohne sämtliche Unterschriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Mündlich gefasster Eröffnungsbeschluss und Unterschrift lediglich von einem Richter als Verfahrenshindernis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Alleinunterhalter? Eröffnungsbeschluss bei der Strafkammer mit nur einer Unterschrift!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 117
  • StV 2012, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
    Er ist hieran auch nicht durch die im Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2011 (3 StR 280/11) als entgegenstehend zitierte Rechtsprechung gehindert.
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
    Ein Eröffnungsbeschluss ist unwirksam, wenn er nicht von der im Gesetz vorgeschriebenen Anzahl an Richtern erlassen wurde, "wobei es nicht auf die Zahl der Unterschriften, sondern nur auf die Zahl der Richter ankommt, die bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben" (so bereits BGH, Urteil vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57, BGHSt 10, 278, 279 mwN).
  • BGH, 25.05.2005 - 2 StR 153/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revision; Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
    Er ist daher nicht nur gegenstandslos, sondern - weil auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 2 StR 153/05; LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 44 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05

    Ordnungsgemäß unterzeichneter Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis;

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
    Denn der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in späteren Entscheidungen eine etwaige entgegenstehende frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 1977 aufgegeben (vgl. Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 6. April 2005 - 1 StR 60/05); der 4. Strafsenat hält an einer etwaigen entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest.
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99

    Verfahrenshindernis; Fehlender Eröffnungsbeschluß; Fehlende Unterschrift;

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
    Denn der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in späteren Entscheidungen eine etwaige entgegenstehende frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 1977 aufgegeben (vgl. Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 6. April 2005 - 1 StR 60/05); der 4. Strafsenat hält an einer etwaigen entgegenstehenden Rechtsprechung nicht fest.
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Darüber hinaus haben der 1. und 4. Strafsenat in späteren Entscheidungen klargestellt, dass es auch für sie nicht auf die Zahl der Unterschriften, sondern darauf ankomme, dass der Beschluss von allen zur Entscheidung berufenen Richtern gemeinsam getroffen wurde (BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, NStZ-RR 2012, 117; so schon RG aaO; BGH, Urteil vom 14. Mai 1957 - 5 StR 145/57, BGHSt 10, 278, 279).
  • BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13

    Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist ist unzulässig, weil das Rechtsmittel - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 18. September 2013 zutreffend ausgeführt hat - rechtzeitig eingelegt wurde (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 und vom 25. Mai 2005 - 2 StR 153/05; s. auch BGH, Beschluss vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 96).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 90 H 6.19

    Feststellung der Unwürdigkeit, als Zahnarzt tätig zu sein; wirksame Eröffnung des

    Ein Eröffnungsbeschluss fehlt bzw. ist unwirksam, insbesondere wenn er nicht von der im Gesetz vorgeschriebenen Anzahl an Richtern erlassen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 - juris Rn. 4, Julius/Schmidt, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl. 2019, § 207 Rn. 18).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2019, wonach ein wirksamer Eröffnungsbeschluss vorliegt, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens von den Richtern (mündlich) beschlossen wurde und lediglich der schriftliche Beschluss versehentlich von zweien der Richter nicht unterschrieben wurde (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 - juris Rn. 5).

  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21

    Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung

    Der vom Angeklagten selbst gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR StPO § 341 Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 03.07.2012 - 4 StR 126/12

    Bedingter und direkter Tötungsvorsatz und sicheres Wissen um die schweren Folgen

    Er ist daher nicht nur gegenstandslos, sondern - weil auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
  • BGH, 29.01.2019 - 2 StR 416/18

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Er ist daher nicht nur gegenstandslos, sondern - weil auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet - unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, NStZ-RR 2012, 117).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 498/20

    Zulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist

    Der Wiedereinsetzungsantrag ist daher nicht gegenstandslos, sondern - weil auf eine unmögliche Rechtsfolge gerichtet - unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2012, 117 und vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20

    Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren

    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig und war zu verwerfen, weil die Revision als rechtzeitig eingelegt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist unzulässig, weil das Rechtsmittel vom Verteidiger rechtzeitig mittels erhobener Sachrüge begründet worden ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2021 - 3 StR 185/21, NStZ-RR 2021, 344; vom 6. Juli 2021 - 4 StR 498/20, juris Rn. 2; vom 26. März 2019 - 2 StR 511/18, BGHR § 341 StPO Frist 2 Rn. 2; vom 29. Januar 2019 - 2 StR 416/18, juris Rn. 2; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1; vom 3. Juli 2012 - 4 StR 126/12, juris Rn. 2; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 11.10.2017 - 5 StR 377/17

    Verwerfung des Antrags zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig, weil die Revision rechtzeitig begründet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 587/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12

    Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift

  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 552/11

    Unzulässige Verfahrensrüge (Darlegungsvoraussetzungen)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13093
OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2011 - 4 Ws 247/11 (https://dejure.org/2011,13093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zur Eröffnung des Hauptverfahrens bei potentieller Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 212; StPO § 203; StPO § 209 Abs. 1
    Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer zur Eröffnung des Hauptverfahrens bei möglichem Tötungsdelikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eröffnung des Hauptverfahrens trotz möglichem strafbefreienden Rücktritt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).

    Für einen Rücktritt ist dann kein Raum mehr (BGH NStZ 2007, 399).

  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ist der Angeklagte einer gefährlichen Körperverletzung hinreichend verdächtig und ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung wegen eines tateinheitlichen begangenen versuchten Tötungsdelikts ungefähr gleich groß wie die Wahrscheinlichkeit eines strafbefreienden Rücktritts hiervon, ist das Hauptverfahren statt vor dem Amtsgericht vor der Schwurgerichtskammer zu eröffnen (im Anschluss an OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (OLG Stuttgart Justiz 2011, 218).

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    1) Hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO liegt immer dann vor, wenn nach vorläufiger Würdigung die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung in der Hauptverhandlung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg NJW 2010, 3793; Schneider in KK StPO, 6. Aufl. § 203 Rn 4).
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • BGH, 10.11.1987 - 5 StR 534/87

    Versuch - Rücktritt - Freiwilligkeit - Affekt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Ebenso wenig ist die Annahme des Landgerichts zu beanstanden, dass das Erscheinen Dritter und die damit verbundene Entdeckung der Tat sowie das Einschreiten Dritter einen strafbefreienden Rücktritt nicht zwangsläufig ausschließen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 335, 336; NStZ 2007, 399, 400; 1988, 69).
  • BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86

    Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
    Es kann deshalb dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Beschwerdegericht befugt ist, auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft die gesamte Eröffnungsentscheidung ohne Beschränkung auf die geltend gemachten Beschwerdepunkte zu überprüfen und ggfs. zugunsten des Angeklagten abzuändern (vgl. BayObLG NJW 1987, 511).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    OLG Stuttgart, BeckRS 2014, 16657 sowie BeckRS 2015, 14495; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, BeckRS 2014, 11294), zur Klärung innerer Vorgänge bei den Angeschuldigten durch Rückschlüsse aus dem äußeren Tatgeschehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 117) oder entscheidend auf die Auswertung und Bewertung voneinander abweichender wissenschaftlicher Standpunkte von Sachverständigen aufgrund persönlicher Eindrucksbildung ankäme.
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; KG, Beschluss vom 1. Februar 2002, 1 AR 19/02, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 2 Ws 347/13

    Einordnung der Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen als Bankrott oder als

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn eine Verurteilung des Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz, NJW 2013, 98; Senat, Beschluss vom 25. Januar 2013, 2 Ws 17-21/13).
  • OLG Stuttgart, 06.08.2019 - 4 Ws 151/19

    Hinreichender Tatverdacht bezüglich eines hautärztlichen Abrechnungsbetrugs

    Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung in der Hauptverhandlung muss aber in der Regel höher sein als diejenige eines Freispruchs (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 Ws 247/11; Wenske in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 203 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12

    Darlegungs-und Beweislast im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen falscher

    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218; NStZ-RR 2012, 117).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Bei ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Freispruch ist hinreichender Tatverdacht auch dann anzunehmen, wenn es zur Klärung einer unsicheren Sachlage notwendig erscheint, sich der besonderen Erkenntnismittel und besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung zu bedienen (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 2016 - 4 Ws 189/16 - und 11. April 2014 - 4 Ws 16-17/14 - OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 117; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 88; OLG Bamberg NStZ 1991, 252).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht