Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.10.2013

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13   

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https://dejure.org/2013,31362
BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13 (https://dejure.org/2013,31362)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 StR 380/13 (https://dejure.org/2013,31362)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13 (https://dejure.org/2013,31362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 StPO
    Schlusswort des Angeklagten: Erneute Erteilung des letzten Worts bei Prüfung der Erfolgsaussicht des Adhäsionsantrags nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erneute Beachtung des § 258 StPO nach einer Unterbrechung der Hauptverhandlung und geheimer Beratung des Gerichts und Wiedereintritt in die Verhandlung

  • rewis.io

    Schlusswort des Angeklagten: Erneute Erteilung des letzten Worts bei Prüfung der Erfolgsaussicht des Adhäsionsantrags nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258
    Erneute Beachtung des § 258 StPO nach einer Unterbrechung der Hauptverhandlung und geheimer Beratung des Gerichts und Wiedereintritt in die Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Letztes Wort auch nach Prozesskostenhilfeentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 15
  • StV 2015, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Im Hinblick darauf, dass der Anklagevorwurf letztlich auf der Aussage einer einzigen Belastungszeugin aufbaut, wird das neue Tatgericht Anlass dazu haben zu prüfen, ob dem Aussageverhalten von R. zu den vom Teilfreispruch erfassten Fällen Beweisbedeutung für die Tatvorwürfe im Übrigen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 15 sowie zur Beweiswürdigung nach Teileinstellung BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Im Hinblick darauf, dass der Anklagevorwurf letztlich auf der Aussage einer einzigen Belastungszeugin aufbaut, wird das neue Tatgericht Anlass dazu haben zu prüfen, ob dem Aussageverhalten von R. zu den vom Teilfreispruch erfassten Fällen Beweisbedeutung für die Tatvorwürfe im Übrigen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 15 sowie zur Beweiswürdigung nach Teileinstellung BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Teileinstellung 1).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Hieran anschließend hätte dem Angeklagten erneut Gelegenheit zum letzten Wort erteilt werden müssen, weil - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hinweist - jeder (auch stillschweigende) Wiedereintritt in die Verhandlung den vorausgegangenen Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und als letztes Wort nimmt und die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich macht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152 mwN).
  • BGH, 23.08.2013 - 1 StR 135/13

    Bewertung der Glaubhaftigkeit der Angaben einer Geschädigten in der

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Stützt das Tatgericht - wie hier die Strafkammer (UA S. 12) - in einer derartigen Beweissituation seine Überzeugung von der Glaubhaftigkeit der Angaben der Belastungszeugin entscheidend darauf, dass deren Aussage von Detailreichtum geprägt war, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, an welche Umstände diese Wertung anknüpft, wenn die aufgrund der Angaben der Belastungszeugin getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - wie hier (UA S. 5) - gerade überaus detailarm sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2013 - 1 StR 135/13).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 51/09

    Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes vor der Urteilsverkündung

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet zwar nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur dann, wenn und soweit das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333, 334 mwN).
  • BGH, 31.03.1987 - 1 StR 94/87

    Verstoß gegen die Erteilung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 18.09.2013 - 1 StR 380/13
    Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 2).
  • BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17

    Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine

    Jeder Wiedereintritt in die Verhandlung nimmt den Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort, so dass § 258 StPO nach jedem Wiedereintritt erneut zu beachten ist (BGH, Urteil vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278; Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 11. März 2014 - 5 StR 70/14, StraFo 2014, 251).

    Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können (BGH, Beschluss vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15).

    Die Nichterteilung des letzten Wortes begründet nicht ausnahmslos die Revision, sondern nur insoweit, als das Urteil darauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 4 StR 51/09, StraFo 2009, 333; vom 4. Juni 2013 - 1 StR 193/13, NStZ 2013, 612 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16

    Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die

    Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 19 und vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 7; Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 476/92, NStZ 1993, 94; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 612/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung in

    Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Belastungszeuge weitere erzwungene Sexualhandlungen behauptet, von denen sich der Tatrichter nicht zu überzeugen vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13 Rn. 14; vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 Rn. 5 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 14 f., BGHSt 44, 153, 158 f.; Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - 5 StR 457/17 Rn. 3 f.; vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13 Rn. 10 und vom 22. April 1997 - 4 StR 140/97 Rn. 5, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13).
  • BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15

    Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung:

    Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (BGH, Beschlüsse vom 18. September 2013 - 1 StR 380/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 31. März 1987 - 1 StR 94/87, NStZ 1987, 423).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31113
BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 63 StGB
    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: zu erwartende schwere Störung des Rechtsfriedens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderung an die Rüge der unterlassenen Erörterung früherer Einlassungen des Angeklagten gegenüber einem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. vorsätzlicher Brandlegung und Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden Schizophrenie

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderung an die Rüge der unterlassenen Erörterung früherer Einlassungen des Angeklagten gegenüber einem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StGB § 63
    Beweiswürdigung bzgl. vorsätzlicher Brandlegung und Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 43).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).

    Dabei hat es hinsichtlich der Bedrohung zu Recht auf die durch die vorläufige Unterbringung begründete Ausnahmesituation abgehoben (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; MüKo-StGB/ van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 63 mwN) und der länger währenden Straffreiheit des Beschuldigten trotz bestehenden Defekts eine erhebliche prognosegünstige Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 143; Schöch in: LK-StGB, 12. Aufl., § 63 Rn. 74 mwN).

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Der Verzicht auf die Wiedergabe der früheren Angaben in den Urteilsgründen verstößt daher nicht gegen die an dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung zu messende Darstellungspflicht (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).

    Soweit die Revision nähere "Feststellungen" zur Plausibilität der Einlassung des Beschuldigten vermisst (Erforderlichkeit einer Kerzenbeleuchtung, Wegrollen der weiter brennenden Kerze usw.), ist die revisionsrechtliche Überprüfung - mangels erhobener Verfahrensrügen nach § 244 Abs. 2 StPO - auf den Inhalt des landgerichtlichen Urteils beschränkt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149; vgl. Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241; Sander in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 186 mwN).

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Landgericht bei der Beurteilung des Zustands des Beschuldigten und der zu erwartenden Entwicklung seiner Erkrankung dem Sachverständigen gefolgt, dann aber aufgrund der allein ihm obliegenden rechtlichen Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74; Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3055; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 117 f. jeweils zu §§ 20, 21 StGB) zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit defektbedingte Taten von Gewicht zu erwarten sind.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Einem anderweitigen Nachweis stünde das vom Revisionsgericht zu beachtende Verbot der Rekonstruktion der Beweisaufnahme entgegen (BGH, Beschluss vom 11. März 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 180; Beschluss vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Das Landgericht hat keine Feststellung getroffen oder Wertung vorgenommen, die ohne eine Kenntnis des Aussageverhaltens des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren nicht nachvollzogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Anders als bei der Abweichung von einem widerstreitenden weiteren Gutachten (vgl. BGH, Beschluss vom 20 11. Januar 2006 - 5 StR 372/05, NStZ 2006, 296 mwN) besteht im Fall der Abweichung von der Beurteilung einer Fachfrage durch einen Zeugen keine über die allgemeinen Grundsätze hinausgehende Darlegungspflicht.
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Landgericht bei der Beurteilung des Zustands des Beschuldigten und der zu erwartenden Entwicklung seiner Erkrankung dem Sachverständigen gefolgt, dann aber aufgrund der allein ihm obliegenden rechtlichen Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74; Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3055; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 117 f. jeweils zu §§ 20, 21 StGB) zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit defektbedingte Taten von Gewicht zu erwarten sind.
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Landgericht bei der Beurteilung des Zustands des Beschuldigten und der zu erwartenden Entwicklung seiner Erkrankung dem Sachverständigen gefolgt, dann aber aufgrund der allein ihm obliegenden rechtlichen Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74; Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3055; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 117 f. jeweils zu §§ 20, 21 StGB) zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit defektbedingte Taten von Gewicht zu erwarten sind.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

  • BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09

    Begründung einer Aufklärungsrüge (revisionsrechtlich unzulässiger Vortrag des

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 180/12

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität beim Freispruch; Zweifelsgrundsatz)

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12

    Beweiswürdigung durch das Tatgericht (eingeschränkte Revisibilität);

  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Ob die allgemein gehaltene Behauptung, das Landgericht hätte sich bei vollständiger Würdigung des insgesamt 14-seitigen Briefes zu der Prüfung veranlasst sehen müssen, ob und welche Angaben des Angeklagten die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllen, den Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge genügt, das Tatgericht habe nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt, erscheint damit fraglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 290/18

    Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung)

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14

    Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem

    Hierzu gehört die Behauptung, die Zeugin habe sich in der Hauptverhandlung tatsächlich in der von der Revision für beweiserheblich erachteten Weise geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 10).

    Überdies erfordert eine erfolgreiche Rüge nach § 261 StPO, dass die behauptete Zeugenaussage verfahrensrechtlich anhand des Protokolls oder des Urteils bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 11).

  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, dringt diese Rüge auch in der Sache nicht durch, da das Vorbringen nur durch das Ansehen des Videos und damit - entgegen der auf den "zweifelsfreien Akteninhalt" abstellenden Einschätzung des Verteidigers - nur durch eine dem Revisionsverfahren fremde Rekonstruktion der Beweisaufnahme überprüfbar wäre (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris, wonach eine solche Rüge bereits unzulässig ist; BGH, 4 StR 135/13 v. 10.10.2013 - NStZ-RR 2014; 3 StR 516/08 v. 09.12.2008 - juris; KK-StPO/Ott, 8. Auflage 2019, § 261 Rn. 193; MüKoStPO/Miebach, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 417 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 261 Rn. 42).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 OLG 6 Ss 10/15

    Unterschiedliche Bewertung der Glaubwürdigkeit ein- und desselben

    Folgt das Gericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung im Hinblick auf einen Teil des Angeklagevorwurfs maßgeblich der von ihm als glaubwürdig gewerteten Aussage eines Belastungszeugen, stellt es einen den Bestand des Urteils gefährdenden Erörterungsmangel dar, wenn aus den Urteilsgründen nicht in nachvollziehbarer Weise hervorgeht, warum es sich wegen weiterer gegen den Angeklagten gerichteter Tatvorwürfe trotz vergleichbarer Beweissituation nicht von der Glaubhaftigkeit der weitergehenden Aussagen desselben Zeugen hat überzeugen können (Anschluss u.a. an BGH, Urteil vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 = NStZ-RR 2014, 15 = StraFo 2014, 25).

    Ansonsten leidet das Urteil an einem Erörterungsmangel (BGH, Urteil vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 = NStZ-RR 2014, 15 = StraFo 2014, 25).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    So vermag der Senat die Wertung des Landgerichts, dass die dreimalige Änderung des Einlassungsverhaltens der Mitangeklagten E.       während der polizeilichen Vernehmung und deren Anpassung an ihren Verlauf nicht dagegen spreche, dass ihre wiederum die Angeklagte belastende Einlassung der Wahrheit entspreche und dass dieses Einlassungsverhalten der Mitangeklagten "aus der langen Dauer der polizeilichen Vernehmung und des sich darin stets erhöhenden Drucks" resultiere, ohne Kenntnis des konkreten Aussageverhaltens der Mitangeklagten E.       in der polizeilichen Vernehmung nicht nachzuvollziehen (vgl. auch Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6 - Beweiskraft; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    c) Ob wegen der dargelegten Bedeutung des Inhalts der in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Angaben des Angeklagten für den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht ohnehin bereits mit Blick auf das Verbot der Rekonstruktion der tatgerichtlichen Hauptverhandlung entzogen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15, jew. mwN), kann demnach offenbleiben.
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