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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00   

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BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2000 - 1 StR 50/00 (https://dejure.org/2000,2632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 265
  • StV 2000, 556
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68

    Mitverschulden eines Beteiligten - Anrechnung beim Täter - Mitschuld - Minderung

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Soweit eine solche Mitverursachung in Betracht kommt, gilt - wie allgemein bei Strafmilderungsgründen - der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" (Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 56, 126; vgl. BGH VRS 19, 126, 127; 36, 362).

    Ob und mit welchem Gewicht ein etwaiges Mitverschulden eines Dritten sich auf die Strafe auswirkt, ist eine Frage, die grundsätzlich vom Tatrichter zu beurteilen ist (vgl. BGH VRS 36, 362, 363).

  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Das Vorbringen der Revision, die Behandlung der Geschädigten im Krankenhaus sei fehlerhaft gewesen, stellt diesen Schuldspruch nicht in Frage (BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16 sowie Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 9; vgl. BGHSt 31, 96 sowie BGH NStZ 1994, 394).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 417/79

    Revisionsrechtlicher Bestand der unterlassenen Berücksichtigung des möglichen

    Auszug aus BGH, 20.03.2000 - 1 StR 50/00
    Die Prüfung dieser Frage hätte bei Bemessung der Strafe Bedeutung gewinnen können, weil eine in nicht unerheblichem Umfang gegebene Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen vermindert und deshalb strafmildernd wirkt (BGH, Beschl. vom 23. August 1979 - 4 StR 417/79 - bei Holtz MDR 1979, 986-, G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 237).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Wird ein Taterfolg auch durch das nicht bloß unerhebliche Mitverschulden einer oder mehrerer dritter Personen herbeigeführt, vermindert dies das Gewicht der dem Täter zuzurechnenden Tatfolgen und stellt daher regelmäßig einen bestimmenden Strafmilderungsgesichtspunkt dar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2000 - 1 StR 50/00, NStZ-RR 2000, 265, 266; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 60; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 263 und 267; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 591).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11

    Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung

    Bei der Strafzumessung ist vielmehr auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte für die bei der Zeugin eingetretenen seelischen und somatischen Beeinträchtigungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich auf eine durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufene Vorschädigung (Vergewaltigung) oder körperliche Vorerkrankungen (Multiple Sklerose) zurückgehen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263, 1265; Stree/Kinzig, in Schönke/Schröder, a. a. O., § 45 Rdn. 26 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Auch wenn der Angeklagte für die Auswirkungen seiner Straftat dem Grunde nach einstehen muss, kann bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben, dass er für die bei der Zeugin F eingetretenen körperlichen und seelischen Störungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich von einer durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufenen Vorschädigung herrühren (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O, § 46 Rn. 24 a.E.).
  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass im Rahmen der Strafzumessung auch ein für den Todeseintritt möglicherweise mitursächliches Verhalten des Geschädigten oder Dritter strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGH StV 2000, 556).
  • LG Hamburg, 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

    Die Feuerwehr und die rote Ampel

    Zu Gunsten des Angeklagten ist weiterhin erheblich strafmildernd zu berücksichtigen, dass ausgehend von der Abspieldauer des Martinshorns von 2, 3 bis 3 Tonfolgen nach dem Grundsatz in dubio pro reo von einem Mitverursachungsbeitrag des Busfahrers A. T. ausgegangen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.2000 - 1 StR 50/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 24.01.1969 - 4 StR 526/68, VRS 36, 362).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Die Mitverursachung des tödlichen Ausgangs durch Dritte kann damit nur in der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGH VRS 98, 434; StV 2000, 556 für den Fall eines ärztlichen Behandlungsfehlers).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2002 - 1 Ss 13.02
    Auch wenn der Angeklagte für die Auswirkungen seiner Straftat dem Grunde nach einstehen muss, kann bei der Strafzumessung nicht unberücksichtigt bleiben, dass er für die bei der Zeugin B. eingetretenen körperlichen und seelischen Störungen nicht die alleinige Ursache gesetzt hat, sondern diese maßgeblich von einer durch das Verhalten eines Dritten hervorgerufenen Vorschädigung herrühren (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 265 f.; Schönke-Schröder-Stree, a.a.O, § 46 Rn. 24 a.E.).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00   

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https://dejure.org/2000,4612
BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2000 - 3 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,4612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Alkohol - BAK - Hemmschwelle

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de

    StGB § 21
    Indizien für und gegen eine alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Der Senat kann nämlich auf Grund der in dem angefochtenen Urteil wiedergegebenen aussagekräftigen, gewichtigen Indizien, die gegen eine erhebliche alkoholbedingte Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit sprechen (BGHSt 43, 66 ff.; Tröndle/Fischer, aaO Rdn. 9 i und j), einen Rechtsfehler der sachverständig beratenen Strafkammer bei der Verneinung des § 21 StGB im Ergebnis ausschließen.
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Gegenüber diesen aussagekräftigen Indizien von Gewicht hat die Strafkammer zu Recht dem lediglich auf Grund von Trinkmengenangaben des alkoholgewöhnten Angeklagten errechneten Blutalkoholwert keine wesentliche Aussagekraft beigemessen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36; BGH NStZ 1998, 457), zumal bei schwerwiegenden Straftaten gegen Leib und Leben - wie hier die Hemmschwelle höher als bei anderen Delikten anzusetzen ist.
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00
    Zwar teilt das Urteil nicht im einzelnen die Berechnungsgrundlagen wie Körpergewicht und Reduktionsfaktor mit (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 e m.w.Nachw.), aus denen der Sachverständige auf Grund der Trinkmengenangaben des Angeklagten eine maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 98 %o errechnet hat.
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    (3) Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist demnach eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Für die Beurteilung der Schuldfähigkeit maßgeblich ist eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22, siehe auch BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00, NStZ-RR 2000, 265; BGH, Urteil vom 22. Januar 1997 - 3 StR 516/96, NStZ-RR 1997, 162 aber auch BGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 f.).
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