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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02   

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https://dejure.org/2003,1445
OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.02.2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 1 Ss 167/02 (https://dejure.org/2003,1445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Beschränkung einer Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots; Ausschluss der Berufung auf ein Augenblicksversagens wegen grob pflichtwidriger Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit; Anordnung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Augenblicksversagen in der Tempo-30-Zone?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrverbot - Augenblicksversagen und beharrliche Pflichtverletzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 279 (Ls.)
  • NZV 2004, 211
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Beruht ein Verkehrsverstoß aber lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, wie sie jeden sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann, so ist die Verhängung eines Fahrverbots nicht angezeigt, wenn der Verstoß nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht (grundlegend BGHSt 43, 241 ff.; OLG Köln VRS 97, 375: "einzelnes Verkehrszeichen am linken Fahrbahnrand").

    Auf nur "einfache Fahrlässigkeit" kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher die an sich gebotene Aufmerksamkeit in grob pflichtwidriger Weise unterlassen hat (BGHSt 43, 241 ff.).

  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann vorliegen, wenn das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (OLG Franfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

    Der Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub, der vorrübergehenden Beschäftigung eines Fahrers oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313).

  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Dass ein Verlust des Arbeitsplatzes allein wegen der Anordnung des Fahrverbots drohen würde (zu den hierfür notwendigen Feststellungen einer nachgewiesenen tatsächlichen Gefahr der Kündigung, vgl. OLG Koblenz NZV 1997, 48; OLG Celle NZV 1996, 182), hat das Amtsgericht nicht festgestellt und ist auch der Rechtsbeschwerde nicht zu entnehmen.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Ein Fahrverbot ist nämlich nur dann veranlasst, wenn der Verstoß auch subjektiv auf besonderes grobem Leichtsinn, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht und einen so hohen Grad an Verantwortungslosigkeit aufweist, dass es zur Einwirkung auf d. Betroffenen grundsätzlich eines ausdrücklichen Denkzettels durch ein Fahrverbot bedarf (vgl. ausführlich OLG Karlsruhe VRS 100, 460 ff., 463).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Auch bei einem beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV muss die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Mangel an rechtstreuer Gesinnung beruhen (OLG Hamm NStZ-RR 1999, 374 ff.; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 f.), woran es bei einem bloßen "Augenblicksversagen" in der Regel fehlen wird.
  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01

    Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Einlassung der mangelnden Wahrnehmung eines Verkehrszeichens kann es dabei insbesondere auf die konkrete Aufstellung der Beschilderung und die baulichen Verhältnisse der befahrenen Straße ankommen, da sich oftmals einem pflichtbewussten Fahrer die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung geradezu aufdrängen muss (Senat, Beschluss vom 27.03.2001, 1 Ss 29/01; OLG Karlsruhe DAR 1998, 153; BayObLG NZV 1999, 4 ff.; OLG Naumburg ZfSch 2000, 318 f; Thüringer OLG OLG-NL 1995, 189; OLG Hamm DAR 1999, 327; OLG Rostock DAR 1999, 277 f.).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 f.).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02
    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
  • KG, 19.01.2000 - 3 Ws (B) 669/99

    Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; grobe

  • OLG Köln, 23.07.1999 - Ss 310/99
  • OLG Rostock, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 37/98
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99
  • KG, 26.07.2001 - 3 Ws (B) 331/01
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten, solche Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der

    Auch wenn sich das Rechtsmittel vorwiegend gegen das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wendet, erfasst dieses wegen der bestehenden Wechselwirkung gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279).

    Soll jedoch vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und kritischen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff. - Augenblicksversagen - OLG Rostock VRS 101, 380 ff. - Härtefall - ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f. - notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, a.a.O., StVG, § 25 Rn. 26).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Zwar hat der Verteidiger eine solche Begrenzung nicht ausdrücklich erklärt, jedoch ergibt sich dies aus der Begründung der Rechtsbeschwerde zweifelsfrei (vgl. BGH NJW 1956, 756 f.; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl. 1999, § 344 Rn. 9; Senat VRS 104, 454 ff.).

    Es liegt auch kein Fall vor, in welchem ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, weil das Fahrverbot zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer führen würde (Senat VRS 104, 454 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; 2001, 344 f.).

  • OLG Karlsruhe, 31.08.2005 - 1 Ss 84/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen

    Von der Verhängung eines Fahrverbots kann daher nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff.; VRS 106, 393 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.).

    Einem Betroffenen ist es daher grundsätzlich zuzumuten ist, diese Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung eines Fahrers, der Aufnahme eines Kredites oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (Senat NZV 2004, 211 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 25/07

    Verhängung eines Fahrverbots bei erheblicher Überschreitung der außerorts

    Wer etwa während der Fahrt sein Autotelefon benutzt (KG, Beschluss vom 19.01.2000, 2 Ss 319/99), intensiv auf Wegweiser achtet (Senat VRS 98, 385 ff.), sich durch ein am Straßenrand liegen gebliebenes Fahrzeug ablenken lässt (Senat VRS 111, 439 ff. = NZV 2007, 213 f.) oder in einen Kreuzungsbereich zu schnell einfährt (BayObLG DAR 1999, 559 f.) kann nicht geltend machen, er habe nur versehentlich ein Verkehrszeichnen nicht wahrgenommen, denn durch sein vorheriges sorgfaltswidriges Verhalten hat er selbst in grob nachlässiger Weise zu seiner eigenen Unaufmerksamkeit beigetragen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ff.).

    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (Senat NZV 2004, 211 ff.; OLG Köln DAR 2001, 469 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 420/Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenrechtlich OWi-Verfahren, 2005, 820).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    In einem solchen Fall beruht der Verkehrsverstoß nicht auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit, sondern auf der Nichtbeachtung weiterer Sorgfaltspflichten (OLG Köln DAR 2001, 469 [470]; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 [212]).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Soll nämlich vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, so bedarf es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung eines Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalles auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (vgl. Senat NZV 2004, 211 ff.: Augenblicksversagen; OLG Rostock VRS 101, 380 ff.: Härtefall; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 52 f.: notstandsähnliche Lage; vgl. allg. hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, StVG, § 25 Rn. 26).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    aa) der Betroffene schuldhaft eine Ursache für das Übersehen gesetzt hat (z.B. durch Telefonieren; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 unter Hinweis auf KG, 2 Ss 319/99 vom 19.1.2000 - in: jurisweb);.

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Amtsgericht geht zwar im Ansatz zu Recht davon aus, dass von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beruflicher Härte nur in Ausnahmefällen abgesehen werden kann, wenn dieses zu einer beruflichen Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Existenzverlust bei einem Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer, führen würde (Senat NZV 2004, 211 ff. = VRS 104, 454 ff. = NStZ-RR 2003, 279; VRS 106, 393 f = NZV 2004, 316 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 313 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1995, 1541).
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Soweit das Amtsgericht darauf abstellt, dass davon auszugehen sei, dass der Betroffene bereits vor der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe, ist anzumerken, dass eine grobe pflichtwidrige Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit und damit ein bloßes Augenblicksversagen dann in der Regel nicht vorliegt, wenn der Betroffene nicht nur die durch Zeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch die zuvor innerörtlich zulässige Geschwindigkeit in erheblicher Weise überschritten hat (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 2004, 211; OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2005 - 3 ss OWi 720/05 - ).
  • OLG Dresden, 06.06.2005 - Ss OWi 712/04

    Abstand von Verkehrszeichen und Messstelle bei Geschwindigkeitsverstoß -

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

  • OLG Hamm, 13.12.2005 - 3 Ss OWi 720/05

    Augenblicksversagen; Fahrlässigkeit

  • OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Regelfahrverbot bei fahrlässiger

  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 1 Ss OWi 270/07

    Geldbuße; Erhöhung; Voreintragungen; Verwertbarkeit; Fahrverbot; Absehen; Gründe

  • BayObLG, 22.10.2003 - 2 ObOWi 551/03

    Fahrverbot - Augenblicksversagen in Tempo-30-Zone

  • BayObLG, 10.12.2003 - 2 ObOWi 624/03

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entbindung von Pflicht zum persönlichen

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5891
OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02 (https://dejure.org/2003,5891)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02 (https://dejure.org/2003,5891)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - Ss (OWi) 565/02 (https://dejure.org/2003,5891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Verhängung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme; Große zeitliche Zäsur zwischen dem Verkehrsverstoß und dem tatrichterlichen Urteil ; Fahrlässige Überschreitung der innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge zulässigen ...

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StVG § 25 Abs. 1
    Verzicht auf Fahrverbot infolge Zeitablaufs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
    Nach der gesetzgeberischen Intention hat das Fahrverbot in erster Linie eine Erziehungsfunktion und ist als "Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme" gedacht und ausgeformt (vgl. BVerfGE 27, 36, 42).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2000 - 2a Ss OWi 128/00

    Verhängung eines Fahrverbots trotz langen Zeitablaufs

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
    Die Oberlandesgerichte gehen in ihren Entscheidungen von einem Mindestzeitraum von zwei Jahren aus (vgl. OLG Schleswig, DAR 2000, 584; OLG Köln, DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Rostock, ZfSch 2001, 383; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2000 - 1 OWi 671/01 - OLG Hamm, DAR 2000, 580, 581; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Ss (OWi) 196/02 - Beschluss vom 27. Juni 2002 - Ss (OWi) 43/02).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
    Die Oberlandesgerichte gehen in ihren Entscheidungen von einem Mindestzeitraum von zwei Jahren aus (vgl. OLG Schleswig, DAR 2000, 584; OLG Köln, DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Rostock, ZfSch 2001, 383; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2000 - 1 OWi 671/01 - OLG Hamm, DAR 2000, 580, 581; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Ss (OWi) 196/02 - Beschluss vom 27. Juni 2002 - Ss (OWi) 43/02).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
    Die Oberlandesgerichte gehen in ihren Entscheidungen von einem Mindestzeitraum von zwei Jahren aus (vgl. OLG Schleswig, DAR 2000, 584; OLG Köln, DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken, DAR 2000, 586; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Rostock, ZfSch 2001, 383; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2000 - 1 OWi 671/01 - OLG Hamm, DAR 2000, 580, 581; OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Ss (OWi) 196/02 - Beschluss vom 27. Juni 2002 - Ss (OWi) 43/02).
  • OLG Hamm, 21.12.2007 - 3 Ss OWi 315/07

    Fahrverbot; Augenblicksversagen; Feststellungen; Übersehen des Verkehrsschildes

    Für die Beurteilung ist dabei von Bedeutung, in wessen Einflussbereich die lange Verfahrensdauer fällt sowie ob es nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß zu einem weiteren Fehlverhalten des Betroffenen gekommen ist (vgl. Bayrisches Oberlandesgericht, NZV 2002, 280, NStZ-RR 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschluss vom 06.05.2003 - Ss (OWi) 565/02; OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2005 - 3 Ss OWi 104/05 -).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08

    Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2003 - 3 Ss OWi 441/03 - BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96;OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217, 218; OLG Dresden, Beschluss vom 06. Mai 2003 - Ss (OWi) 565/02 - ).
  • OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss OWi 779/07

    Voraussetzungen des Sinnloswerdens eines Fahrverbots als Denkzettelmaßnahme und

    Nach mittlerweile in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannter Ansicht verliert ein Fahrverbot seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt (hier mehr als zwei Jahre), der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ-RR 2003, 279; DAR 2005, 226; KG Berlin Verkehrsrecht aktuell 2007, 219).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    In der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung ist zwar die Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (BayObLG, NStZ-RR 2004, 57; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96, OLG Düsseldorf MDR 2000, 829; OLG Köln NZV 2000, 217; OLG Dresden, Beschl. v. 6.5.2003 - Ss(OWi) 565/02 ; OLG Hamm Beschluss v. 5.8.2003 - 3SS OWi 441/03 -).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Tendenz erkennbar, den Sinn des Fahrverbots in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 05, August 2003 - 3 Ss OWi 441/03 - BayObLG, NZV 2004, 210; OLG Naumburg, ZfS 2003, 96; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 829; OLG Köln, NZV 2000, 217, 218; OLG Dresden, Beschluss vom 06. Mai 2003 - Ss (OWi) 565/02 -).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.2002 - 1 Ss OWi 101/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19055
OLG Schleswig, 23.12.2002 - 1 Ss OWi 101/02 (https://dejure.org/2002,19055)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.2002 - 1 Ss OWi 101/02 (https://dejure.org/2002,19055)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 1 Ss OWi 101/02 (https://dejure.org/2002,19055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 279
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Schleswig, 23.01.2020 - 12 A 81/19

    Herausgabe von Aufzeichnungen über die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten

    Als Unternehmer bzw. nach Art. 36 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sogar bereits als Fahrer hat er die entsprechenden Unterlagen, nämlich die Schaublätter und seine Fahrerkarte, bei jeder Fahrt mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen, § 4 Abs. 31 FPersG (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 23.12.2002 - 1 Ss OWi 101/02 - juris, Rn. 19).
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