Rechtsprechung
BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 21 StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzutreffend begründete verminderte Schuldfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Wiedergabe des Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit - Wolters Kluwer
Wiedergabe wesentlicher Anknüpfungstatsachen und Darlegungen eines Sachverständigen zum Verständnis und zur Beurteilung der Schlüssigkeit seines Gutachtens i.R.d. Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Wiedergabe des Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Wiedergabe des Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Wiedergabe wesentlicher Anknüpfungstatsachen und Darlegungen eines Sachverständigen zum Verständnis und zur Beurteilung der Schlüssigkeit seines Gutachtens i.R.e. Maßregelausspruchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 06.12.2010 - 4 KLs 1300 Js 80169/10
- BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 241
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2009 - 3 StR 369/09
Schuldunfähigkeit (psychiatrischer Sachverständiger; selbständige Entscheidung …
Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11
Der Tatrichter ist aber gehalten, sich - in revisionsrechtlich nachvollziehbarer Weise - mit dieser Frage auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09; Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07). - BGH, 21.11.2007 - 2 StR 548/07
Schuldfähigkeit (erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im …
Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11
Der Tatrichter ist aber gehalten, sich - in revisionsrechtlich nachvollziehbarer Weise - mit dieser Frage auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09; Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 548/07). - BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …
Auszug aus BGH, 06.04.2011 - 2 StR 72/11
a) Die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus sind bereits deshalb nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne eigene Erwägungen dem "medizinischen Sachverständigen" angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232 mwN).
- BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Dies wäre aber erforderlich gewesen (BGH, Beschluss vom 6. April 2011 - 2 StR 72/11, NStZ-RR 2011, 241, 242 mwN).Gerade mit dieser Frage muss sich der Tatrichter aber in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise auseinandersetzen (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 369/09 und vom 6. April 2011 - 2 StR 72/11, NStZ-RR 2011, 241, 242; siehe auch BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
- BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13
Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen …
Auch wird ausreichend deutlich, wie sich die Erkrankung des Angeklagten in den jeweiligen Tatsituationen auf seine Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum seine Taten auf den festgestellten psychischen Zustand zurückzuführen sind (zu diesem Erfordernis Senat NStZ-RR 2011, 241, 242; 2012, 306, 307). - BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung); …
Die Ausführungen des Landgerichts zum Vorliegen einer Hypersexualität des Angeklagten halten aber auch deshalb revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand, weil das Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - 2 StR 72/11, NStZ-RR 2011, 241; vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).