Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 10.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10   

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OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 2 (6) SsBs 404/10 (https://dejure.org/2010,20002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für ein Verwertungsverbot bei Abstandsmessungen mit der Messmethode "Vibram-BAMAS"; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen im Falle eines Verstoßes gegen sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstandsmessungen "Vibram-BAMAS"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage; Verwertungsverbot bei Abstandsmessungen mit der Messmethode "Vibram-BAMAS"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 61 (Ls.)
  • NZV 2011, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10

    Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

    Die Individualisierung eines Betroffenen erfolgt gerade nicht durch die vom Amtsgericht in den Raum gestellte, nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur teilweise mögliche Identifizierung des Kennzeichens in den Aufzeichnungen der Überwachungskamera, sondern durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der Fahrbahnkamera (vgl. BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2010 (2. Kammer des 2. Senats, 2 BvR 1447/10) kommt der Anfertigung der Übersichtsaufnahmen nicht die Qualität eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu.

    Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).

  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

    Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).

  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • OLG Stuttgart, 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09

    Überwachung des Sicherheitsabstandes auf Autobahnen in Baden-Württemberg:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Dass von den Aufzeichnungen der Überwachungskamera möglicherweise auch Fahrzeuge von Fahrern, die nicht in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit geraten sind, mittels Auswertung des gesamten Films identifiziert werden können, begründet für die Fahrzeugführer keinen mit dem Verwendungszweck verbundenen Gefährdungstatbestand (vgl. OLG Stuttgart DAR 2010, 148; im Ergebnis OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS).

    Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Eine Vorlagepflicht besteht nämlich dann nicht, wenn nach der Entscheidung, von der abgewichen werden soll, eine ihrerseits abweichende Entscheidung eines höherrangigen Gerichts - hier des Bundesverfassungsgerichts - ergangen ist und das Oberlandesgericht dieser folgen will (BGHSt 44, 171, 173; LR-Franke zu § 121 GVG, Rn 46; KK-Hannich zu § 121 GVG, Rn 26).

    Der rechtliche Ansatz der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überholt (BGHSt 44, 171, 173).

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Ein solcher Eingriff kann auch bereits im automatisierten Erfassen des KfZ-Kennzeichens liegen (BVerfG NJW 2008, 1505, 1506).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 3 RBs 8/10

    Verwertbarkeit von verdachtslos gefertigten Videoabstandsmessungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Zwar vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 2010, 1216 ff.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 2010, 32f.) die Auffassung, dass die Vorschrift der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO bei dem vorliegenden Abstandsmessverfahren als rechtliche Grundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zur Anwendung kommt.

    Dies bedeutet nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass dem zur Videoüberwachung eingesetzten Beamten vor dem Start der Aufzeichnung zureichende konkrete Anhaltspunkte für eine Abstandsunterschreitung vorliegen müssen, die sich gegen einen bestimmten Fahrzeugführer richten (NJW 2010, 1216, 1218).

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Bild- und Videoaufzeichnungen, die einen Verkehrsvorgang technisch fixieren und zur Identifizierung des Fahrers oder Fahrzeugs herangezogen werden können, stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (BVerfG NJW 2009, 3293 f.).
  • OLG Oldenburg, 27.11.2009 - Ss Bs 186/09

    Videodauerüberwachung an Autobahnen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
    Zwar vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 2010, 1216 ff.; vgl. auch OLG Oldenburg DAR 2010, 32f.) die Auffassung, dass die Vorschrift der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO bei dem vorliegenden Abstandsmessverfahren als rechtliche Grundlage für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zur Anwendung kommt.
  • VG München, 29.11.2013 - M 23 S 13.4272

    Fahrtenbuchauflage; ungenügender Sicherheitsabstand; Abstandsmessung mit

    Denn die seit 2010 bestehende obergerichtliche Rechtsprechung zu dem in Bayern eingesetzten Brückenabstandsmessverfahren VAMA und vergleichbaren Messverfahren (vgl. zuletzt OLG Bamberg, B.v. 7.5.2013 - 2 Ss OWi 493/13 - B.v.12.12.2012 - 3 Ss OWi 450/12 - zu Videobrücken-Abstandsmessverfahren (VibrAM) OLG Düsseldorf, B.v. 18.1.2011 - IV-3 RBs 152/10 - sowie OLG Karlsruhe, B.v. 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10 - jeweils juris) kann - zumindest bei mit der Materie regelmäßig befassten Personen, wie den Bevollmächtigten des Antragstellers - als bekannt voraus gesetzt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10785
OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. September 2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 67d Abs. 6, 66b Abs. 3 StGB; § 275a Abs. 5 Satz 2 StPO
    Entscheidung die Unterbringung in Maßregelvollzug anordnet; Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung; Fehleinweisung wegen fehlerhafter Diagnose

  • Wolters Kluwer

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Erledigterklärung der Maßregel; Eintritt der Führungsaufsicht; Erlass eines Unterbringungsbefehls

  • Justiz Thüringen

    § 66b Abs 3 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 67d Abs 6 S 3 StGB, § 275a Abs 5 S 2 StPO
    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Fehleinweisung von Anfang an; Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht

  • psychiatrie-verlag.de PDF
  • rechtsportal.de

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Erledigterklärung der Maßregel; Eintritt der Führungsaufsicht; Erlass eines Unterbringungsbefehls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 61
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

    Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber insoweit von der bisherigen Rechtsprechung abweichen wollte (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2009, 1 Ws 87/09, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Die Rechtskraft der die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnenden Entscheidung steht einer Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung dann nicht entgegen, wenn aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen einer Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben (Anschluss OLG Frankfurt StV 2007, 430f.).

    Die Neuregelung des § 67d Abs. 6 StGB will nach der Intention des Gesetzgebers damit auch die Fälle der sogenannten Fehleinweisung erfassen und den Vorschriften über die Erledigung unterstellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, 1 Ws 438/06, bei juris; OLG Frankfurt StV 2007, 430 f; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67d Rdnr. 23).

  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Nach dieser früheren Rechtsprechung trat bei Erledigungserklärung aufgrund anfänglicher Fehleinweisung keine Führungsaufsicht ein (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 60 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Das Vollstreckungsgericht darf eine unveränderte Tatsachengrundlage nicht neu bewerten und so zu der Annahme gelangen, dass ein Defektzustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB oder eine die Unterbringung rechtfertigende Gefährlichkeit nie bestanden haben (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22).

    18 aa) Ob bei ansonsten unveränderter Tatsachengrundlage eine gegenüber dem im Anlassverfahren erstatteten Gutachten geänderte diagnostische Bewertung der damals zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen für sich genommen bereits eine Erledigung rechtfertigen kann, erscheint - soweit ersichtlich - in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht abschließend geklärt (verneinend: Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10; inzident bejahend: OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 27; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 12 sowie ähnlich: Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 15 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22).

    Es handelt sich auch nicht um einen Fall der "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung, bei der die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 23 mwN.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 25).

  • OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13

    Fall Mollath: Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vorneherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht - mehr ~ erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, I Ws 438/06 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 61).
  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Während dies für die Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB ohne rechtliche Relevanz ist, die über den gesetzlichen Wortlaut der Vorschrift hinaus auch in Fällen einer - wie hier - aus rein tatsächlichen Gründen von vornherein fehlerhaften Einweisung auszusprechen ist, weil die Fortsetzung der Vollstreckung dann jedenfalls unverhältnismäßig wäre (gebilligt von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom19.10.2006 - 2 BvR 1486/06; MK-Veh StGB 3. Aufl. § 67d Rdz. 30 m.w.N.; LK-Rissing-van-Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67d Rdz. 57 und zur Entwicklung der Rspr. zu dieser Frage Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 29. Aufl. § 67d Rdz. 24 m.w.N.), ist der Senat mit der h.M. der Auffassung, dass Fehleinweisungen, die ihre Ursache im Tatsächlichen und nicht in reinen Rechtsfehlern haben, dazu führen müssen, dass die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. OLG Dresden, StraFo 2005, 432 und StV 2008, 171; OLG Jena NStZ 2010, 217 und NStZ-RR 2011, 61; Fischer, StGB 64. Aufl. § 67d Rdz. 25; Kindhäuser LPK-StGB § 67d Rdz. 15; Stree/Kinzig aaO; offen gelassen von Veh a.a.O. Rdz. 33).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Defektzustand später weggefallen ist oder ob dieser Zustand von Anfang nicht bestanden hat; jedenfalls bei Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen, so etwa auf Grund unrichtiger Diagnose im Ausgangsverfahren steht die Rechtskraft des die Unterbringung anordnenden Urteils der Erledigung nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 21, StV 2007, 430 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 12 ff.; StraFo 2010, 473 ; OLG München, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 Ws 160/16, juris Rn. 49 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; Fischer, 66. Aufl., § 67d StGB Rn. 23; MK-Veh, 3. Aufl., § 67d StGB Rn. 30; Schönke/Schröder-Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 24; BeckOK-Ziegler, 41. Edition, § 67d StGB Rn. 15).

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2011 - 3 Ws 1119/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 58 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 13; StraFo 2010, 473 ; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    b) Abgesehen von den vorstehenden Ausführungen käme auch eine Erledigung der Maßregel wegen einer Fehleinweisung aufgrund von Rechtsfehlern (wozu die Bewertung einer Störung als "schwer" i. S. d. § 20 StGB gehört, s. o.) nach insoweit einhelliger Rechtsprechung nicht in Betracht (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris, Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010, 3 Ws 970/10, Rn. 16 ff.; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, juris, Rn. 14.; LG Berlin, a. a. O. Rn. 22 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Die Regelung erfasst nicht nur diejenigen Fälle, in denen im Laufe der Unterbringung die Unterbringungsvoraussetzungen in Fortfall geraten sind - etwa aufgrund vollständiger Ausheilung des Defektzustandes - sondern auch Fälle sogenannter Fehleinweisungen, sofern die Unterbringung auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage und nicht (ausschließlich) auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung des Tatgerichts beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, juris Rn. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22; Veh in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67d Rn. 30 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, NStZ-RR 2007, 29).

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Dafür ist die zweifelsfreie Feststellung erforderlich, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da der Zweck der Unterbringung in beiden Fällen erreicht oder nicht mehr erreichbar ist (OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, 1 Ws 438/06, zitiert nach juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, zitiert nach juris).
  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Abs. 6 S. 1 findet über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, weil sie auf der Annahme falscher Tatsachen beruhte, va also einem fehlerhaften Gutachten (BGH NStZ 2009, 323 (324); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; Fischer Rn. 23; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 338).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.
  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

    Dies sind die Fälle der Fehleinweisung des Verurteilten aufgrund einer Simulation oder einer fehlerhaften Begutachtung im Ausgangsverfahren (Fischer, § 67 d StGB, Rdnr. 23; MüKo/Veh, § 67 d StGB, Rdnr. 30; Nomos Kommentar/Pollähne, § 67 d StGB, Rdnr. 56; vgl. auch BGH, NStZ 2009, 323, 324; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 61, 61 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Rostock, 16.11.2011 - I Ws 287/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

  • OLG Schleswig, 07.05.2019 - 1 Ws 98/19
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10

    Maßregelvollstreckung: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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