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   KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12   

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https://dejure.org/2012,28211
KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12 (https://dejure.org/2012,28211)
KG, Entscheidung vom 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12 (https://dejure.org/2012,28211)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12 (https://dejure.org/2012,28211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 Nr 2 StrEG, § 63 StGB
    Strafverfolgungsentschädigung für einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Gesamtwürdigung bei der Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StrEG § 6 Abs. 1 Nr. 2
    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Ermessensreduzierung auf Null bei Wegfall der Anlasstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 14.06.2012 - Ws 44/12

    Umfang der Vermögensbetreuungspflicht in eigenen Vergütungsangelegenheiten eines

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12
    cc) Die Abwägung aller maßgeblichen Umstände, die der Senat den Feststellungen des Landgerichts, im Wege des Freibeweises und ergänzend den Verfahrensakten entnehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 4 Ws 44/12 - m.w.Nachw.) ergibt, dass der Beschwerdeführer für die einstweilige Unterbringung zu entschädigen ist.
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12
    Die Entscheidung muss eine Gesamtwürdigung erkennen lassen, in die die Schwere des Tatvorwurfes und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 - = NStZ-RR 2010, 296; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 4 Ws 124/10 - ; OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 Ws 686/11 = StraFo 2012, 41).
  • KG, 21.11.2008 - 4 Ws 24/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Einstweilige Unterbringung im

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12
    bb) Offen bleiben kann, ob das Beschwerdegericht befugt ist, eine Ermessensentscheidung des Tatrichters in vollem Umfang (vgl. Engelhardt in KK-StPO 6. Aufl., § 309 Rdn. 6; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 8 StrEG Rdn. 22, m.w.Nachw.) oder nur in eingeschränktem Umfang, auf das Vorliegen von Ermessensfehlern (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2008 - 4 Ws 24/08 - = NStZ 2010, 284), nachzuprüfen, denn das Landgericht hat die Grenzen des gesetzlichen Ermessens überschritten.
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 2 Ws 686/11

    Versagung der Entschädigung bei Unterbringung nach § 63 StGB

    Auszug aus KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12
    Die Entscheidung muss eine Gesamtwürdigung erkennen lassen, in die die Schwere des Tatvorwurfes und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 - = NStZ-RR 2010, 296; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 4 Ws 124/10 - ; OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 Ws 686/11 = StraFo 2012, 41).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    Die Norm des § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG eröffnet dem Tatgericht einen Ermessensspielraum, wobei die Versagung der Entschädigung die Regel ist (KG Berlin, Beschl. vom 15.06.2012, NStZ-RR 2013, 32; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 2 StrEG Rn. 6).
  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14

    Entschädigung; einstweilige Unterbringung

    Denn das Beschwerdegericht ist nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern trifft vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (vgl. OLG Hamm, NJW 2012, 3046 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 286; KG, NStZ 2010, 284, allerdings nicht für den - hier gegebenen - Fall, dass der Tatrichter überhaupt keine Ermessenserwägungen angestellt hat - vgl. insoweit KG, NStZ-RR 2013, 32).

    Denn es ist zu berücksichtigten, dass für Ermessenserwägungen kein Raum mehr ist, sondern das Ermessen hinsichtlich der Gewährung einer Entschädigung nach § 6 Abs. 1 StrEG vielmehr auf Null reduziert ist, wenn es bereits bei Anordnung der vorläufigen Maßnahme nach § 126 a StPO an einer geeigneten Anlasstat mangelt, die eine Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. KG, NStZ-RR 2013, 32).

  • KG, 13.02.2019 - 3 Ws 35/19

    Berücksichtigung von Tatvorverhalten bei Entschädigungsentscheidung

    Allerdings muss der Ermessensentscheidung grundsätzlich eine Gesamtwürdigung vorausgehen, in welche die Schwere des Tatvorwurfs und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. KG NStZ-RR 2013, 32).
  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung

    Vielmehr scheiterte eine Verurteilung bereits am fehlenden Tatnachweis (dazu vgl. auch KG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 4 Ws 57/12 -, NStZ-RR 2013, 32).
  • KG, 06.02.2019 - 5 Ws 225/18

    Anspruch auf Haftentschädigung bei grob fahrlässiger Verursachung der

    Der Senat hat, zumal es sich bei § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG nicht um eine Vorschrift handelt, die - wie etwa die §§ 3, 4 Abs. 1, 6 StrEG (zur letztgenannten Norm z. B. KG, Beschluss vom 15. Juni 2012 - 4 Ws 57/12 -, juris Rdnr. 6; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 Ws 216/18 - jeweils m. w. Nachw.) - dem Gericht für seine Entscheidung ein Ermessen eröffnet, eine umfassende Prüfungskompetenz.
  • LG Köln, 31.10.2022 - 103 KLs 11/22
    Das hiernach grundsätzlich eröffnete Ermessen ist vorliegend auf Null reduziert, da bereits keine rechtswidrige und damit geeignete Anlasstat im Sinne des § 63 StGB vorlag (KG, Beschluss vom 15.06.2012 - 4 Ws 57/12 - 141 AR 294/12).
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