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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.10.1997

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2909
BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne Therapiebereitschaft: Gesamtwürdigung unter Einschluss der Gründe des Motivationsmangels)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung einer Therapie aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse des Angeklagten; Durchführung einer Therapie trozt ablehnender Haltung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 70
  • StV 2000, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie …

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Rn. 5 Begrenzte deutsche Sprachkenntnisse des Angeklagten sind ebensowenig ein ausreichender Grund, um die Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB in Frage zu stellen (vgl. BGHSt 31, 199), wie der Umstand, daß der Hang des Angeklagten zum Rauschmittelmißbrauch auf einem sozialen Grundproblem" beruht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 = BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des …

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (…BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie - …

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der …

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, 5 StR 224/98 v. 17.09.1998 - NStZ-RR 1999, 10 ; 2 StR 437/97 v. 03.09.1997 - NStZ-RR 1998, 70 ).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (…vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (…BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine …

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands (z. B. Motivationsmangel, Rückfall) zu treffen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70, 71; NStZ-RR 1999, 10, 11; Senatsbeschlüsse vom 18. April 2007 - 1 Ws 59/07 -, 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 -).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden …

    Rn. 5 Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - 2 StR 437/97, NStZ-RR 1998, 70, 71; OLG Koblenz…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).
  • OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07

    Abbruch

    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also die Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer Erfolg versprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH NStZ-RR 1998, 70 f).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3587
BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Annahme der Strafkammer, der "Leidensdruck" des Strafvollzugs verbessere die Therapiechancen (vgl. hierzu allgemein BGH StV 1986, 17 f.;… Tröndle aaO Rdn. 3c, 3d m.w.Nachw.), keine tragfähige Grundlage.
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97
    Damit entfernt sich die Strafkammer von der gegenteiligen Grundentscheidung des Gesetzgebers, den Täter im Interesse des Vollzugsziels schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7; Vorwegvollzug, teilweiser 12, 13;… w.Nachw. bei Tröndle StGB 48. Aufl. § 67 Rdn. 3a).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne …

    Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Angeschuldigte die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der heutigen Entscheidung gelautet hätte (BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …

    Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Staatsanwaltschaft die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie schon entsprechend der Entscheidung des Revisionsgerichts gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 302/19

    Anhörungsrüge (Zurückversetzung des Verfahrens nach erfolgreicher Anhörungsrüge …

    Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Angeklagten das Urteil des Landgerichts auch dann mit ihren Revisionen angegriffen hätten, wenn dieses von dem durch den Senat aufgehobenen Einziehungsausspruch abgesehen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97, NStZ-RR 1998, 70;… KK/StPO-Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 mwN).
  • LAG Hessen, 29.05.2007 - 4 Ta 157/07

    Höhe eines wegen der Missachtung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen …

    Zu prüfen ist vielmehr, ob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel auch dann eingelegt hätte, wenn bereits die angefochtene Entscheidung den Inhalt der Beschwerdeentscheidung gehabt hätte (BGH 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 - NStZ 1987/86, zu 2; 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 - NStZ-RR 1998/70, zu 4;… Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 473 Rn 26).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das …

    Die nach vorgenannter Kostenvorschrift zu treffende Billigkeitsentscheidung über eine Entlastung des Rechtsmittelführers von einem Teil der Kosten und Auslagen hängt nach gefestigter Rechtsprechung hauptsächlich davon ab, ob der Rechtsmittelführer die mit dem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits wie die neue Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70; NStZ 1987, 86; Senat, Beschluß vom 14. Februar 2005 - 5 Ws 5/05 - ; Franke in KK, StPO 5. Aufl., § 473 Rdn. 7 mit weit.
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

    Rn. 15 2. Wenn nicht allein der ganz überwiegende Erfolg des Rechtsmittels eine teilweise Kostenerstattung gebietet (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 21. September 1989 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 -, NStZ 1987, 86, 87), ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Erfüllung des Billigkeitskriteriums in § 473 Abs. 4 StPO maßgeblich, ob Hinweise darauf bestehen, dass der Rechtsmittelführer die infolge des Rechtsmittels errungene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits erstinstanzlich ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 - NStZ 2004, 384, 385; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 -NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98

    Teilweise Vorwegvollstreckung einer Strafe vor der Maßregel

    Wenn er sich nunmehr ernsthaft therapiewillig zeigt, hat die Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe keine tragfähige Grundlage (vgl. BGH, Beschluß vom 28.10.1997 - 1 StR 612/97).
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