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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.07.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3956
BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2001 - 2 BvR 911/00 (https://dejure.org/2001,3956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 955
  • NStZ-RR 2002, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Ein Zeuge hat jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Behandlung und darf nicht zum bloßen Verfahrensobjekt gemacht werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 38, 105 ); daraus folgt jedoch von Verfassungs wegen nicht die Pflicht, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Ein Zeuge hat jedoch einen Anspruch auf eine angemessene Behandlung und darf nicht zum bloßen Verfahrensobjekt gemacht werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 38, 105 ); daraus folgt jedoch von Verfassungs wegen nicht die Pflicht, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Rn. 3 Die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, ist eine von der Strafprozessordnung vorausgesetzte allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 49, 280 ), bei deren Nichterfüllung § 51 StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Möglichkeit gibt, dem ordnungsgemäß geladenen und nicht genügend entschuldigten Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen und gegen ihn ein Ordnungsgeld festzusetzen (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 911/00
    Rn. 3 Die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, ist eine von der Strafprozessordnung vorausgesetzte allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 49, 280 ), bei deren Nichterfüllung § 51 StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Möglichkeit gibt, dem ordnungsgemäß geladenen und nicht genügend entschuldigten Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen und gegen ihn ein Ordnungsgeld festzusetzen (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • OLG Köln, 22.12.2011 - 2 Ws 796/11

    Ordnungsgeld gegen Zeugen; Terminsabstimmung

    Das Gericht ist deshalb auch nicht verpflichtet, Termine mit einem Zeugen, der auf eine berufliche Verhinderung hinweist, abzustimmen (BVerfG NJW 2002, 955).
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen …

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG hat ein Zeuge Anspruch auf eine angemessen Behandlung seines Anliegens und darf nicht zum Verfahrensobjekt gemacht werden (BVerfG NStZ-RR 2002, 11).
  • OLG Naumburg, 29.12.2011 - 1 W 29/11

    Verhängung einer Verzögerungsgebühr: Verschulden der betroffenen Partei; …

    Diese Praxis darf aber nicht dazu führen, dass Sachverständige schon dann als entschuldigt angesehen werden, wenn diese Abstimmung im Einzelfall nicht möglich war (vgl. für den Fall eines Zeugen: BVerfG, NJW 2002, 955).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2006 - L 1 B 1003/05
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Zeugenpflicht mit der Wahrnehmung beruflicher Pflichten kollidiert (BVerfG Beschluss vom 30.09.2001, NJW 2002, 955).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - L 10 LW 4172/08
    Soweit dringende berufliche Hinderungsgründe insbesondere bei kurzfristig erfolgter Ladung eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu rechtfertigen vermögen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.09.2001 - 2 BvR 911/00 - NJW 2002, 955; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2002 - L 13 R 293/07 B - veröffentlicht in juris) gilt mit Blick auf die Umstände des vorliegenden Falles im Ergebnis nichts anderes.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.07.2001 - 5St RR 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6491
BayObLG, 12.07.2001 - 5St RR 53/01 (https://dejure.org/2001,6491)
BayObLG, Entscheidung vom 12.07.2001 - 5St RR 53/01 (https://dejure.org/2001,6491)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 5St RR 53/01 (https://dejure.org/2001,6491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 170 StGB
    Vorliegen der Erfüllung des (ungeschriebenen) Tatbestandsmerkmals der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; Leistungsfähigkeit; Unterhaltsverpflichteter; Meldung beim Arbeitsamt; Revision

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 11 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 579
  • BayObLGSt 2001, 91
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10

    Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer …

    Vielmehr ist darzulegen, dass und gegebenenfalls in welchem Umfang dies bei pflichtgemäßem Verhalten zu zumindest teilweiser Leistungsfähigkeit geführt hätte (vgl. BayObLG in NStZ-RR 2002, 11).
  • OLG Köln, 18.10.2002 - Ss 416/02

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung der …

    3 St 108/90">Strafverteidiger 1990, 552; NStZ-RR 2000, 305, 306 = Strafverteidiger 2001, 348; NStZ-RR 2002, 11 (L); OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1993, 477; Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdnr. 22 m. w. N.).
  • OLG Jena, 25.07.2005 - 1 Ss 158/05

    Verletzung der Unterhaltspflicht

    Vielmehr ist bedarf es der Aufklärung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Bewerbungsversuche zur (teilweisen) Leistungsfähigkeit geführt hätten (vgl. BayObLGSt 2001, 91, 92).
  • OLG Jena, 04.01.2006 - 1 Ws 373/05

    Zulässigkeit

    Es muss daher bei notwendig hypothetischer Betrachtung mit ausreichender Sicherheit feststellbar sein, dass dem Betreffenden unter Berücksichtigung seiner beruflichen Fähigkeiten, seiner sonstigen persönlichen Umstände sowie der allgemeinen Arbeitsmarktlage eine Arbeitsstelle hätte vermittelt werden können, durch die er durchgehend einen seinen Selbstbehalt übersteigenden Verdienst hätte erzielen können (BayOblG FamRZ 2002, 579, 580).
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