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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2002 - 2 StR 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4936
BGH, 06.02.2002 - 2 StR 3/02 (https://dejure.org/2002,4936)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 StR 3/02 (https://dejure.org/2002,4936)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 StR 3/02 (https://dejure.org/2002,4936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 177 StGB
    Doppelverwertungsverbot (Vergewaltigung: besonders schwerer Gewalteinsatz)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 136
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1987 - 4 StR 115/87

    Maß der körperlichen Zwangseinwirkung im Rahmen des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) …

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 3/02
    Eine strafschärfende Berücksichtigung der vom Angeklagten angewandten Gewalt ist bei der sexuellen Nötigung nur rechtlich zulässig, wenn die Gewalt mit einer die Normalfälle der Vergewaltigung übersteigenden Schwere verbunden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 3).

    Die vom Angeklagten angewandte Gewalt war hier nicht mit einer solchen - die Normalfälle der Vergewaltigung übersteigenden - Schwere verbunden, daß eine strafschärfende Berücksichtigung rechtlich zulässig wäre (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 3).

  • BGH, 25.07.2001 - 3 StR 240/01

    Strafzumessung bei Verjährung; Doppelverwertungsverbot; Unzureichender Ausschluss …

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 3/02
    Der Gesetzgeber hat die Vergewaltigung gerade deshalb unter Strafe gestellt, weil der Sexualtrieb nicht unter Mißachtung der Selbstbestimmung eines anderen Menschen mit Gewalt befriedigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 3 StR 370/00; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. Juli 2001 - 3 StR 240/01).
  • BGH, 25.10.2000 - 3 StR 370/00

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 2 StR 3/02
    Der Gesetzgeber hat die Vergewaltigung gerade deshalb unter Strafe gestellt, weil der Sexualtrieb nicht unter Mißachtung der Selbstbestimmung eines anderen Menschen mit Gewalt befriedigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 3 StR 370/00; vgl. auch BGH, Beschl. vom 25. Juli 2001 - 3 StR 240/01).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …

    Verwertbar zur Begründung der Schuldschwere im Sinne von § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG sind dagegen solche Umstände des äußeren Geschehensablaufs, die über die normale, vom Gesetzgeber als Regelfall ins Auge gefasste, Deliktsverwirklichung im Sinne einer überschießenden Tendenz hinausgehen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2002, 136) und die der Tat somit ein individuelles Gepräge geben, das dem Gericht Aufschlüsse über die Täterpersönlichkeit vermittelt (…Eisenberg, a.a.O., § 17 JGG Rn. 32; vgl. OLG Hamm StV 2001, 175).
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