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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1793
BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11 (https://dejure.org/2011,1793)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung bei der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen Nötigung (besonders schwere sexuelle Nötigung; Hoffnung auf einen später freiwilligen Geschlechtsverkehr)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unbegründet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 171
  • NStZ-RR 2012, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anwendbar (BGH NJW 2005, 2322, 2324;… Meyer-Goßner StPO § 261 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des …

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Der Grundsatz in dubio pro reo ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel (BGH NStZ-RR 2009, 90).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
    Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (BGH NStZ 2010, 102, 103).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …

    Der Grundsatz "in dubio pro reo' ist eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst anzuwenden hat, wenn es nach abgeschlossener Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171, 172).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 K 5072/23

    Passbeschränkung fü einen pädophilen Auslandstäter

    Sie besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt nur dann zum Tragen, wenn er nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die erforderliche Überzeugungsgewissheit zu erlangen vermocht hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2011 - 2 StR 202/11 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 01.02.2017 - 2 StR 78/16 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Kartellbußgeldsache: Sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel bei der Würdigung …

    Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (…st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2005, 2322 [juris Rn. 27];… Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 [juris Rn. 22] - Papierkartell;… Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 Rn. 10).
  • BGH, 24.04.2024 - 2 StR 454/23

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zweifelssatz: keine Beweisregel, …

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel; auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anwendbar (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ-RR 2012, 18, 19 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23

    Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter

    Nur wenn nach Würdigung aller Beweise Zweifel bestehen, die das Tatgericht nicht zu überwinden vermag, hat es zugunsten des Angeklagten von mehreren möglichen Schlussfolgerungen die dem Angeklagten günstigste zu wählen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 [172]).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4875
BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO
    Rechtmäßiges Verteidigungsverhalten (Unzulässigkeit negativer Schlüsse); Beruhen

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Denn es hat deren Aussagen inhaltlich umfassend gewürdigt und anhand der sonstigen Beweislage widerlegt; dabei durfte auch herangezogen werden, dass die Angeklagten ihr Aussageverhalten ersichtlich dem Verfahrensstand anpassten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Zwar hat die Schwurgerichtskammer rechtsfehlerhaft den Angeklagten nachteilige Schlüsse daraus gezogen, dass sich diese erst in einem späten Stadium der Hauptverhandlung eingelassen haben (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 415/65, BGHSt 20, 281, 283).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54;… Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten …

    Auf diesem Rechtsfehler beruht das Urteil (vgl. zum Beruhenserfordernis BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 4 StR 150/19, juris; vom 19. März 2019 - 5 StR 633/18, juris; vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte …

    a) Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an die Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
  • BGH, 10.12.2025 - 1 StR 505/25

    Einziehung rechtswidrig: Mit Muttis BMW zum Drogendeal

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an die Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11;… vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19 Rn. 4 …und vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 449/22 Rn. 7).
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