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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 04.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17193
OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2011 - 2 HEs 37 - 39/11, 2 HEs 37/11, 2 HEs 38/11, 2 HEs 39/11 (https://dejure.org/2011,17193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersuchungshaft und absehbare zukünftige Verfahrensverzögerungen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beschleunigungsgebot beinhaltet auch zu erwartende Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Haftbefehls bei zu erwartender Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes [Verhandlungsbeginn "realistisch" erst sieben Monate nach Eingang der Anklage]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 62
  • StV 2011, 749
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.04.2011 - 2 HEs 37/11
    Die Fortdauer der Untersuchungshaft ist nicht gerechtfertigt, wenn hinreichend deutlich absehbar ist, dass das Verfahren nicht mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung weiterbetrieben werden kann, auch wenn bisher keine Verfahrensverzögerungen eingetrerten sind (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007, 2 BvR 1850/07).

    Rn. 15 c) Ein Haftbefehl ist indes nicht nur dann unverzüglich aufzuheben, wenn Verfahrensverzögerungen bereits eingetreten sind, sondern auch dann, wenn hinreichend deutlich absehbar ist, dass erhebliche Verfahrensverzögerungen bevorstehen (BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007, 2 BvR 1850/07, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 26.08.2013 - 1 Ws 166/13

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen absehbarer Verfahrensverzögerungen: …

    Rn. 17 Ein Haftbefehl ist aufzuheben, wenn sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen eingetreten sind oder wenn solche Verfahrensverzögerungen bereits hinreichend deutlich absehbar sind (…BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2007 - 2 BvR 1850/07 - juris Rn. 5; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2012, 62).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2018 - 1 Ws 105/18

    Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, nicht nur kurzfristige Überlastung

    Die Überlastung des Gerichts käme dabei als wichtiger Grund nur in Betracht, wenn sie kurzfristig und weder voraussehbar noch vermeidbar wäre (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. April 2011 - Aktenzeichen: 2 HEs 37/11; 2 HEs 38/11; 2 HEs 39/11, jurion Rn. 18;… Schultheis, a.a.O., § 121 Rn. 18).

    Ein Haftbefehl ist deshalb auch dann unverzüglich aufzuheben, wenn - wie vorliegend mit einem Hauptverhandlungsbeginn von mehr als vier Monaten nach Eröffnungsreife - hinreichend deutlich absehbar ist, dass erhebliche Verfahrensverzögerungen bevorstehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. April 2011 - Aktenzeichen: 2 HEs 37/11; 2 HEs 38/11; 2 HEs 39/11, jurion Rn. 15), die vor dem Sechsmonatstermin nicht mehr zu beseitigen sind.

  • OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16

    Haftentlasssung wegen Verfahrensverzögerung infolge unzureichender personeller …

    Eine Überlastung des Gerichts kommt allenfalls dann als wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO in Betracht, wenn sie kurzfristig ist und weder vorhersehbar noch vermeidbar war (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14 - juris Rn. 32; BGH…, Beschluss vom 23.07.1991 - AK 29/91 - juris Rn. 4 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2011 - 2 HEs 37-39/11 - juris Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25.10.2013 - 2 Ws 430/13, HEs 154/13 - juris Rn. 6;… KK-Schultheis, StPO, 7. Auflage, § 121, Rn. 18;… LR/Hilger, StPO, 26. Auflage, § 121, Rn. 42;… Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 121, Rn. 21a).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34815
OLG Hamm, 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - III-1 VAs 42/11 (https://dejure.org/2011,34815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einzelfall einer Versagung des Verteidigerbesuchs infolge einer anstaltsinternen Fortbildungsveranstaltung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.04.1997 - 2 VAs 8/97

    Beschränkung der Besuchsdauer für Verteidiger

    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
    Zur Überprüfung der behaupteten Organisationsregelung wäre daher der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 in 2 VAs 8/97, NStZ 1997, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 in 1 VAs 11/895, NStZ 1985, 432;… Meyer-Goßner a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 18).
  • OLG Hamm, 04.03.1985 - 1 VAs 11/85
    Auszug aus OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
    Zur Überprüfung der behaupteten Organisationsregelung wäre daher der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1997 in 2 VAs 8/97, NStZ 1997, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 04. März 1985 in 1 VAs 11/895, NStZ 1985, 432;… Meyer-Goßner a.a.O., § 23 EGGVG Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 12.07.2022 - 1 Ws 27/22

    Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer coronabedingten 23-stündiger Einsperrung …

    Darin hat der Senat dargelegt, dass die - von dem Landgericht für seine entgegenstehende Auffassung herangezogene - Entscheidung des OLG Hamm (Beschl. v. 04.10.2011 - 1 VAs 42/11, NStZ-RR 2012, 62), wonach der Rechtsweg nach §§ 23ff. EGGVG weiterhin eröffnet sein soll, wenn sich ein Antrag gegen allgemeine Regelungen mit unmittelbarer Wirkung richte und die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffe, mittlerweile von der inzwischen vorherrschenden Auffassung (vgl. u.a. KG, Beschl. v. 27.06.2011 - 3 Ws 136/11, NStZ-RR 2011, 388;… OLG Koblenz, Beschl. v. 29.11.2017 - 2 VAs 18/17, BeckRS 2017, 146280 Rn. 6f.; OLG Naumburg, Beschl. v. 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19) zu Recht nicht geteilt wird.
  • OLG Koblenz, 29.11.2017 - 2 VAs 18/17

    Untersuchungshaftvollzug: Zulässiger Rechtsweg für einen Antrag auf gerichtliche …

    Soweit abweichend hiervon unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm von 04.10.2011 (NStZ-RR 2012, 62) bei den Untersuchungshaftvollzug betreffenden abstrakt-generellen Regelungen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119a StPO als unzulässig angesehen wird, da es sich bei diesen nicht um Angelegenheiten des U-Haft Vollzuges handele (…Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Auflage § 119a Rdnr. 4;… Münchner Kommentar/Böhm/Werner, StPO, § 119a Rdnr. 10), kann dem nicht gefolgt werden.
  • BayObLG, 03.11.2025 - 204 VAs 389/25

    Vollzug der Untersuchungshaft, Untersuchungshaftvollzug, Antrag auf gerichtliche …

    Rn. 16 c) Soweit abweichend hiervon unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 04.10.2011 (OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2011 - III-1 VAs 42/11 -, juris) bei den Untersuchungshaftvollzug betreffenden abstrakt-generellen Regelungen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 119a StPO als unzulässig angesehen wird, da es sich bei diesen nicht um Angelegenheiten des U-Haft-Vollzuges handele (…jetzt nur noch: Schmitt/Köhler/Schmitt, 68. Auflage 2025 § 119a Rn. 4), ist eine Vorlage nicht erforderlich.

    Rn. 17 Da das Oberlandesgericht Hamm sich in seinem Beschluss III-1 VAs 42/11 vom 04.10.2011 nicht mit der geänderten Rechtslage auseinandergesetzt hat und die Rechtsfrage dort nicht entscheidungserheblich war (der Antrag war bereits aus anderen Gründen unzulässig), ist davon auszugehen, dass das Oberlandesgericht Hamm an seiner von der herrschenden Meinung abweichenden Auffassung künftig nicht festhalten wird (so schon OLG Koblenz…, Beschluss vom 29.11.2017 - 2 VAs 18/17 -, juris Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19

    1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die …

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Naumburg, 29.08.2019 - 1 Ws (s) 269/19

    Vollzug der Untersuchungshaft in Sachsen-Anhalt: Antrag auf gerichtliche …

    Rn. 11 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11, OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10 ; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 1 VAs 151/16

    Justizverwaltungsakt; Rechtsanwalt; Mandantenbesuche; Durchsuchung; …

    Rn. 4 Mit Beschluss vom 13. Juli 2016 hat das Verwaltungsgericht Münster den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und das Verfahren unter Berufung auf eine Senatsentscheidung vom 04. Oktober 2011 (III-1 VAs 42/11) an das Oberlandesgericht in Hamm verwiesen, da angesichts des Umstandes, dass seitens des Betroffenen keine Einzelfallregelung angegriffen, sondern vielmehr die generelle Handhabung der Durchsuchung von Verteidigern im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie M beanstandet werde, der Rechtsweg gemäß der §§ 23 ff. EGGVG eröffnet sei.
  • LG Hamburg, 27.04.2021 - 615 KLs 3/21

    Einstweilige Unterbringung in Strafsachen: Vollzug der Unterbringung in einem …

    Rn. 26 Denn anders als nach früherer, bis zum 31. Dezember 2009 geltender Rechtslage, ist der gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG subsidiäre Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG nach der gesetzlichen Neuregelung in § 119a StPO auch bei solchen abstrakt-generellen Regelungen, die den Untersuchungshaftvollzug beziehungsweise den Vollzug der einstweiligen Unterbringung betreffen und denen unmittelbare Außenwirkung zukommt, welche über den individuellen Interessenbereich einzelner Inhaftierter hinausgeht, nicht mehr gegeben (OLG Koblenz, BeckRS 2017, 146280;… Krauß a.a.O.;… Schultheis a.a.O.;… LR/Gärtner, § 119a Rn. 3; aA OLG Hamm NStZ-RR 2012, 62; LG Göttingen BeckRS 2015, 16204, die §§ 23 ff. EGGVG bei Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Vollzugsorganisation für anwendbar halten;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 119a Rn. 4;… MüKoStPO/Böhm/Werner, § 119a Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2017 - 2 VAs 52/17

    Untersuchungshaft in Baden-Württemberg: Rechtsanspruch eines fremdsprachigen …

    Dies eröffnet den Rechtsweg nach § 23 EGGVG und nicht nach § 119a StPO (OLG Hamm NStZ-RR 2012, 62;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 119a Rn. 4 aE).
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