Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 72 Abs 4 S 1 AufenthG, § 23 Abs 1 EGGVG, § 24 Abs 1 EGGVG, § 456a StPO
Keine (isolierte) Anfechtung des (versagten) Einvernehmens nach § 72 IV 1 AufenthG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine isolierte Anfechtbarkeit der Versagung des staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens gemäß § 72 Abs. 4 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine isolierte Anfechtbarkeit der Versagung staatsanwaltschaftlichen Einvernehmens gem. § 72 Abs. 4 AufenthG
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 29
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Sie bezweckt nicht, den Ausländer vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren oder sie ihm zuteil werden zu lassen (BVerfG, InfAuslR 1998, 383 zur Vorgängerregelung des § 64 III AuslG).Rn. 12 Jedenfalls kommt eine je nach Fallkonstellation denkbar günstige Wirkung der (Versagung oder) Erteilung des Einvernehmens dem betroffenen Ausländer nicht unmittelbar sondern nur reflexartig zu Gute, wird aber von § 72 II AufentG nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, InfAuslR 1998, 383 zur Vorgängerregelung des § 64 III AuslG;… VGH BadWürtt. aaO und Beschl. v. 8.12.2011 - 11 S 3155/11 - juris Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010 - 1 B 156/10m - juris; Dienelt, § 72 AufentG Rn 15; Gutmann, § 72 AufenthG Rn 39; Hailbronner, § 72 AufenthG Rn 4).
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Sie ist auch auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar, weil die (Fortdauer der) Freiheitsentziehung nicht unmittelbar auf der versagten Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu ausländerrechtlichen Maßnahmen beruht, sondern seine Grundlage vielmehr in den rechtskräftigen Urteilen vom 13.06.2007 und 25.09.2013 hat (vgl. Senat, NStZ-RR 2005, 282; BVerfG, NStZ-RR 2004, 252, 253). - BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64
Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Rn. 11 Von daher wird die nach außen unmittelbar verbindlich werdende Regelung unbeschadet der bindenden Wirkung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft für die Verwaltungsbehörde (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31, 45; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 525) ausschließlich durch die Ausländerbehörde getroffen und hat das Einvernehmen lediglich innerbehördlichen Charakter (…Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 72 AufenthG Rn 24; Hailbronner, Ausländerrecht, November 2012 § 72 AufenthG Rn 5;… vgl. auch Schoreit, in KK-StPO, 6. Aufl., § 23 EGGVG Rn 23), so dass schon eine selbständige Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens ausscheidet.
- BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Dass sich ein Ausländer mit Erfolg gegen die Anordnung von Abschiebungshaft wenden kann, wenn das nach § 72 IV 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen der Staatsanwaltschaft fehlt (BGH, Beschl. v. 03.02.2011 - V ZB 224/10 mzwN), liegt hingegen an den spezifischen - vor allem verfassungsrechtlichen, aus dem Grundsatz der strikten Gesetzesbindung jeder Freiheitsentziehung und der Wahrung des Verhältnismäßigkeit - herleitbaren Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebehaft, ändert aber nichts daran, dass der Regelung des § 72 IV 1 AufentG als solcher kein Schutzcharakter zu Gunsten des betreffenden Ausländers zukommt (…VGH BadWürtt. aaO). - OLG Frankfurt, 03.03.2005 - 3 VAs 1/05
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Erlass und Vollzug eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Sie ist auch auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar, weil die (Fortdauer der) Freiheitsentziehung nicht unmittelbar auf der versagten Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu ausländerrechtlichen Maßnahmen beruht, sondern seine Grundlage vielmehr in den rechtskräftigen Urteilen vom 13.06.2007 und 25.09.2013 hat (vgl. Senat, NStZ-RR 2005, 282; BVerfG, NStZ-RR 2004, 252, 253). - VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11
Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Rn. 6 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist erledigt, weil das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft gem. § 72 IV 1 AufenthG von der Ausländerbehörde nur während eines anhängigen Strafverfahrens Voraussetzung für Ausweisungs- und Abschiebungsmaßnahmen ist (Gutmann, in: GK-AufenthG, Stand August 2012, § 72 Rn 29, 30), nach dessen rechtskräftigem Abschluss hingegen das durch die Vorschrift gesicherte Strafverfolgungsinteresse nicht mehr besteht und das nunmehrige Vollstreckungsinteresse durch § 456a StPO (Absehenserfordernis und mindestens Halbstrafenverbüßung) abgesichert ist (Gutmann, § 72 Rn 31; VGH BadWürtt., Urt. v. 06.11.2012 - 11 S 2307/11 - juris Rn 64). - VGH Baden-Württemberg, 08.12.2011 - 11 S 3155/11
Zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs 4 S 1 AufenthG 2004
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Rn. 12 Jedenfalls kommt eine je nach Fallkonstellation denkbar günstige Wirkung der (Versagung oder) Erteilung des Einvernehmens dem betroffenen Ausländer nicht unmittelbar sondern nur reflexartig zu Gute, wird aber von § 72 II AufentG nicht in seinem Interesse verfolgt (BVerwG, InfAuslR 1998, 383 zur Vorgängerregelung des § 64 III AuslG;… VGH BadWürtt. aaO und Beschl. v. 8.12.2011 - 11 S 3155/11 - juris Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010 - 1 B 156/10m - juris; Dienelt, § 72 AufentG Rn 15; Gutmann, § 72 AufenthG Rn 39; Hailbronner, § 72 AufenthG Rn 4). - OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13
Rn. 11 Von daher wird die nach außen unmittelbar verbindlich werdende Regelung unbeschadet der bindenden Wirkung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft für die Verwaltungsbehörde (vgl. hierzu BVerwGE 26, 31, 45; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 525) ausschließlich durch die Ausländerbehörde getroffen und hat das Einvernehmen lediglich innerbehördlichen Charakter (…Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 72 AufenthG Rn 24; Hailbronner, Ausländerrecht, November 2012 § 72 AufenthG Rn 5;… vgl. auch Schoreit, in KK-StPO, 6. Aufl., § 23 EGGVG Rn 23), so dass schon eine selbständige Anfechtbarkeit der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens ausscheidet.
- OLG Karlsruhe, 29.11.2017 - 2 VAs 52/17
Untersuchungshaft in Baden-Württemberg: Rechtsanspruch eines fremdsprachigen …
Hierfür genügt selbst eine Erfolgsaussicht des Antrags nicht; es müsste vielmehr hinzutreten, dass der Antragsgegnerin ein offensichtlich grob fehlerhaftes oder gar willkürliches Verhalten zur Last gelegt wird (Senat, Beschlüsse vom 10.03.2016 - 2 VAs 26/15 - und 04.11.2016 - 2 VAs 28/16 - KG Berlin JurBüro 2015, 537; SaarlOLG, Beschluss vom 06.10.2015 - VAs 14-15/15 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 29;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 30 EGGVG Rn. 3;… Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 30 EGGVG Rn. 1;… kritisch SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl. 2016, § 30 EGGVG Rn. 3f).
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