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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09   

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https://dejure.org/2009,12274
BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09 (https://dejure.org/2009,12274)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2009 - 1 StR 79/09 (https://dejure.org/2009,12274)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2009 - 1 StR 79/09 (https://dejure.org/2009,12274)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09
    Den Angeklagten F. beschwert es nicht, dass die Strafkammer übersehen hat, dass bei Annahme eines minder schweren Falles des § 30a BtMG dennoch die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu beachten ist (st. Rspr., BGH NJW 2003, 1679; StV 2007, 65).
  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06

    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht

    Auszug aus BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09
    Den Angeklagten F. beschwert es nicht, dass die Strafkammer übersehen hat, dass bei Annahme eines minder schweren Falles des § 30a BtMG dennoch die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu beachten ist (st. Rspr., BGH NJW 2003, 1679; StV 2007, 65).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Dies entspricht zwar der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).

    Ist ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG nicht gegeben, so entfaltet nach einhelliger Auffassung - wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - die Mindeststrafe des zurückgetretenen § 29a Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung für die Strafuntergrenze auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 30a Abs. 3 BtMG erfüllt sind (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1951 - 1 StR 101/51, BGHSt 1, 152, 155 f.; Beschluss vom 3. Juli 1981 - 3 StR 210/81, BGHSt 30, 166, 167).

  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

    Soweit die Strafkammer einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG, nicht aber nach § 29a Abs. 2 BtMG angenommen und von einem Strafrahmen von einem Jahr bis fünfzehn Jahren ausgegangen ist, entspricht dies zwar nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Die Sperrwirkung höherer Mindeststrafen aus verdrängten Tatbeständen ist - was das Landgericht zunächst nicht verkannt hat - nur zu beachten, wenn nicht auch insoweit ein minder schwerer Fall gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2003 - 3 StR 369/01, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1; Beschluss vom 1. April 2009 - 1 StR 79/09, NStZ-RR 2009, 214).
  • LG Krefeld, 27.01.2020 - 22 KLs 39/19
    Allerdings ist die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu berücksichtigen, der im Falle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 1.4. 2009 - 1 StR 79/09).
  • LG Krefeld, 31.07.2020 - 22 KLs 5/20
    Allerdings ist die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu berücksichtigen, der im Falle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 1.4. 2009 - 1 StR 79/09).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11248
OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09 (https://dejure.org/2009,11248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2009 - 3 VAs 16/09 (https://dejure.org/2009,11248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 3 VAs 16/09 (https://dejure.org/2009,11248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 35 BtMG

  • Justiz Hessen

    § 35 BtMG
    Strafvollstreckung: Zurückstellung der Reststrafe wegen psychischer Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Judicialis

    BtMG § 35

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35
    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Betäubungsmittelsucht; Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung hinsichtlich des Fortbestehens einer psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Betäubungsmittelsucht; Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung hinsichtlich des Fortbestehens einer psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 214
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 3 Ws 125/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-) Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-) Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; s. auch Senat, NStZ-RR 1998, 91, 92).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 129/88

    Täuschung über Beweislage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 3 VAs 16/09
    Nicht notwendig ist, dass seelische und körperliche Abhängigkeit gleichzeitig vorliegen; psychische Abhängigkeit allein genügt (OLG Stuttgart MDR 1989, 85 = NStE Nr. 6 zu § 35 BtMG; Körner, § 35 Rn 50; Weber, § 35 Rn 24).
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