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   BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00   

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BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 (https://dejure.org/2000,2226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 1 Abs. 3, 24 Abs. 3, 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 28; BGB § 505 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2
    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als Betroffener einer Ausübung des Vorkaufsrechts; besonderes Vorkaufsrecht; Satzungsvorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Fläche für die ...

  • Wolters Kluwer

    Vorkaufsrecht - Grundstück - Anfechtung - Öffentliche Hand - Vorkaufssatzung - Satzung - Bauleitplanung

  • Judicialis

    VwGO, BauGB, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als Betroffener einer Ausübung des Vorkaufsrechts; besonderes Vorkaufsrecht; Satzungsvorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung; Fläche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung des Vorverkaufsrechts durch öffentliche Hand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1044
  • DÖV 2000, 641
  • BauR 2000, 1027
  • ZfBR 2000, 347
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Für den Erstkäufer äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung des Verwaltungsakts darin, daß sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2).

    Hierzu zählen alle Maßnahmen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und ihr dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. April 1994 - BVerwG 4 B 70.94 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 8 S 1281/99

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - Sicherungsfunktion der

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    BVerwG 4 B 10.00 VGH 8 S 1281/99.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Oktober 1999 - 8 S 1281/99 -) hat die Vorkaufssatzung für nichtig gehalten, weil sie nicht zur Sicherung der Ziele diene, die die Beklagte mit ihrem Bebauungsplanentwurf verfolge.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Die von der Beklagten behandelte Frage der sogenannten Negativplanung spielt im Rahmen dieser Vorschrift lediglich insofern eine Rolle, als ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist, wenn er sich in einer bloßen Verhinderungsplanung erschöpft und damit eine positive Zielsetzung nicht erkennen läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258, und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 25. Mai 1982 - BVerwG 4 B 98.82 - (BRS 39 Nr. 96) dargelegt, daß sich auch der Käufer gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts im Klagewege zur Wehr setzen kann.
  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - UPR 1988, 387).
  • BVerfG, 29.07.1988 - 1 BvR 1047/88

    Verfahrensrechte der "Jedermann-Einwender" im atomrechtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
    Der Bundesgerichtshof teilt diese Auffassung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - UPR 1988, 387).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Insbesondere ergibt sich die nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis daraus, dass durch die privatrechtsgestaltende Wirkung des Bescheids der Beklagten der Anspruch der Klägerin auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 5, und vom 14.4.1994 - 4 B 70.94 - DÖV 1994, 871, juris Rn. 3).

    In eine auf diese Vorschrift gestützte Vorkaufssatzung können nur Flächen einbezogen werden, deren Erwerb der Verwirklichung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme dienlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 7).

    Ohne Bezug zur konkreten Planungssituation definierte Sicherungsbedürfnisse werden diesem Erfordernis nicht gerecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Dagegen steht das Vorkaufsrecht der Gemeinde nicht als Instrument einer allgemeinen Bodenbevorratung ("zur Vergrößerung ihres Eigentumsanteils") oder zum Erwerb von Grundstücken zur Verfügung, die später möglicherweise als Tauschgrundstücke im Rahmen der Verfolgung gänzlich anderer Zwecke verwendet werden sollen, wie dies die Beklagte offenbar meint (vgl. auch die Beschlüsse vom 15. Februar 2000 - BVerwG 4 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 4 = BRS 63 Nr. 130 und vom 8. September 2009 - BVerwG 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 zu Satzungen nach § 25 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der sich auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt darstellt und gegen den sich dieser mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren kann (st. Rspr. BVerwG, Beschlüsse vom 25.05.1982 - 4 B 98.82 - BRS 39 Nr. 96, juris Rn. 3, vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 - BauR 2000, 1027, juris Rn. 5 und vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 - juris Rn. 5).
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