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   BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10   

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BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10 (https://dejure.org/2010,3858)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2010 - 7 B 4.10 (https://dejure.org/2010,3858)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 7 B 4.10 (https://dejure.org/2010,3858)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BImSchG §§ 4, 10, 19; 4. BImSchV § 1 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 1 Abs. 3, 4, § 2 Abs. 1 Nr. 1 b; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6
    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; gemeinsame Anlage; Kernbestand; Anlagenkern; Anlagenteil; Betriebszweck; Nebenanlage; Nebeneinrichtung; dienende Funktion; förmliches Verfahren; vereinfachtes Verfahren; Außenbereich; ...

  • openjur.de

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; gemeinsame Anlage; Kernbestand; Anlagenkern; Anlagenteil; Betriebszweck; Nebenanlage; Nebeneinrichtung; dienende Funktion; förmliches Verfahren; vereinfachtes Verfahren; Außenbereich; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG §§ 4, 10, 19
    Anlagenkern; Anlagenteil; Außenbereich; Betriebszweck; Biogasanlage; Genehmigung; Geruchsimmissionen; Kernbestand; Lärmimmissionen; Mittelwert; Nebenanlage; Nebeneinrichtung; Schweinemast; dienende Funktion; förmliches Verfahren; gemeinsame Anlage; genehmigungsbedürftige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 1 BImSchV 4, § 1 Abs 2 Nr 2 BImSchV 4, § 1 Abs 3 BImSchV 4, § 1 Abs 4 BImSchV 4, § 2 Abs 1 Nr 1b BImSchV 4
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage; genehmigungsbedürftige Anlage; Teil oder Nebeneinrichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

  • Wolters Kluwer

    Regelungen in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) nur für solche nicht schon von sich aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen; ...

  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage; genehmigungsbedürftige Anlage; Teil oder Nebeneinrichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage; genehmigungsbedürftige Anlage; Teil oder Nebeneinrichtung einer genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungen in § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 4. BImSchV nur für solche nicht schon von sich aus nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen; Klarstellender Hinweis für die übrigen Anlagen in § 1 Abs. 4 der 4. BImSchV; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlagenzusammenhang von Biogasanlage und Mastbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schweinemast mit Biogasanlage

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Immissionsschutz- und bauplanungsrechtliche Zuordnung einer Biogasanlage zu einem landwirtschaftlichen Betrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 433
  • BauR 2011, 1304
  • ZfBR 2011, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Bei einem solchermaßen zu gewinnenden Mittelwert müssen zur Bestimmung der Zumutbarkeit zudem die Ortsüblichkeit und die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wobei insbesondere auch die Priorität der entgegenstehenden Nutzung von Bedeutung ist (Beschluss vom 12. September 2007 - BVerwG 7 B 24.07 - juris Rn. 4).

    Ob der emittierende Betrieb an das dem Wohnen dienende Gebiet herangerückt ist oder ob sich das zum Wohnen dienende Gebiet - umgekehrt - in Richtung auf den emittierenden Betrieb ausgeweitet hat, beurteilt sich nach tatsächlichen, von der Würdigung konkreter Begebenheiten des Einzelfalls abhängender Faktoren und hebt somit nicht auf eine klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ab (Beschluss vom 12. September 2007 a.a.O. Rn. 6, 7).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Dieser räumlich-funktionale Zusammenhang bedingt zwar nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur die Nähe des Vorhabens zur Hofstelle, sondern bezieht sich auch auf die Möglichkeit der Verwendung in der Anlage anfallender Reststoffe als Dünger auf den Betriebsflächen und insbesondere die gemeinsame Nutzung bestehender baulicher Anlagen im Betrieb der Hofstelle und der Biogasanlage (Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 7 C 6.08 - BVerwGE 132, 372 ff. = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 378 = juris Rn. 20).

    Das in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB enthaltene Merkmal des "Dienens" kann auf § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ebenso wenig übertragen werden wie die (räumliche) Beschränkung der Anlage auf die Maße einer noch zulässigen "mitgezogenen" Nutzung (Urteil vom 11. Dezember 2008 a.a.O. Rn. 18, 19).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Zu den sonstigen wesentlichen Bestandteilen gehören die übrigen Betriebseinheiten, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind, insbesondere Hilfseinrichtungen wie Meß-, Steuer- und Regeleinrichtungen sowie Sicherheitsvorkehrungen wie Sicherheitsventile und Abschaltvorkehrungen (Feldhaus, a.a.O. § 4 Rn. 22, 23; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 71.82 - BVerwGE 69, 351 = Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 2 = juris Rn. 10).

    Maßgeblich ist, ob die Anlage im Einzelfall für den Betrieb der Kernanlage bedeutsam ist (Ludwig, in: Feldhaus a.a.O. § 1 4. BImSchV Rn. 34; Urteil vom 6. Juli 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 4 B 151.93

    Außenbereich - Lärmimmission - Mittelwert - Ortsüblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Dieser Mittelwert ist der Sache nach nicht das arithmetische Mittel zweier Richtwerte, vielmehr handelt es sich um einen "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit (Beschluss vom 28. September 1993 - BVerwG 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    So sind Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr; Beschluss vom 3. Februar 2010 - BVerwG 7 B 35.09 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Grundsätzlich verwehren es weder das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, noch der Grundsatz der richterlichen Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 VwGO dem Tatsachengericht, sich bei der rechtlichen Würdigung auf Tatsachenvortrag der Beteiligten, namentlich die von einer Behörde mit besonderer Fachkunde erstellten oder im Verwaltungsverfahren eingeholten Unterlagen zu stützen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 = juris Rn. 43 und vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Grundsätzlich verwehren es weder das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, noch der Grundsatz der richterlichen Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 VwGO dem Tatsachengericht, sich bei der rechtlichen Würdigung auf Tatsachenvortrag der Beteiligten, namentlich die von einer Behörde mit besonderer Fachkunde erstellten oder im Verwaltungsverfahren eingeholten Unterlagen zu stützen (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 = juris Rn. 43 und vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    - OVG Rheinland-Pfalz - 07.10.2009 - AZ: OVG 1 A 10898/07.
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2010 - 7 B 4.10
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, weil eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschluss vom 31. Mai 2010 - BVerwG 4 BN 15.10 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Wegen ihrer Randlage zum Außenbereich gegenüber einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und ihrer Vorbelastung durch die fortbestehende Freileitung Bl. 2388 sind die Grundstücke nur vermindert schutzwürdig (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 4.10 - BRS 78 Nr. 117 Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.12.2010 - BVerwG 7 B 4.10 -, NVwZ 2011, 433 [435], RdNr. 32 in juris), wonach bei städtebaulichen Konflikten in sog. Gemengelagen, also mit aufeinanderprallenden, unterschiedlichen Nutzungen, im Rahmen (und zur Umsetzung) des Rücksichtnahmegebots auch bei Geruchsimmissionen eine Art Mittelwert (der Richtwerte der benachbarten Baugebiete) zu bilden ist, der der Sache nach nicht das arithmetische Mittel zweier Richtwerte ist, sondern ein "Zwischenwert" für die Bestimmung der Zumutbarkeit.
  • BVerwG, 07.06.2019 - 8 B 36.18

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis für die Erweiterung der Schankwirtschaft und

    Diese in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze, die mittlerweile in Nr. 6.7 TA Lärm übernommen worden sind (vgl. Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, 2. Aufl., Stand September 2018, TA Lärm Rn. 57 ff.), beziehen sich allgemein auf städtebauliche Konflikte in sogenannten Gemengelagen von Gebieten unterschiedlicher Qualität und unterschiedlicher Schutzwürdigkeit, die unter anderem nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme auszugleichen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119 Rn. 12 und vom 21. Dezember 2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433 Rn. 32).

    Die Höhe des Zwischenwertes ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen und nicht allgemein klärungsfähig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1993 - 4 B 151.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 119 S. 106, vom 12. September 2007 - 7 B 24.07 - juris Rn. 4 f., vom 21. Dezember 2010 - 7 B 4.10 - NVwZ 2011, 433 Rn. 32 und vom 2. November 2017 - 4 B 58.17 - BRS 85 Nr. 136 S. 899 f.; allgemein zum Rücksichtnahmegebot: BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165 S. 15 f. und vom 14. September 2017 - 4 B 26.17 - BRS 85 Nr. 135 S. 897).

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