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   BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96   

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BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96 (https://dejure.org/1999,227)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1999 - 4 A 47.96 (https://dejure.org/1999,227)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1999 - 4 A 47.96 (https://dejure.org/1999,227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Straßenplanung - Planfeststellung - Prognostische Beurteilung - Gesundheitliche Risiken - Toleranzgrenzen - Alternativenprüfung - Gemeindliche Planungshoheit - Lärmschutzauflagen - Kanzerogene Luftverunreinigungen - Immissionsprognose

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 560
  • NZV 1999, 525 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1526 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung daher nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit stützende Belange seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 24. November 1994 BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 , jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung nicht nur für die sog. Planrechtfertigung verbindlich; sie erstreckt sich auch auf den Verkehrsbedarf als einen in die Abwägung einzustellenden Belang (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

    Die Planfeststellungsbehörde muß ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend soweit wie möglich Rücksicht nehmen, nämlich in der Weise, daß durch die Fachplanung von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötigerweise "verbaut" werden (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 m.w.N.).

    Die Klägerinnen können deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluß nicht mit Erfolg vorbringen, die Lärm- oder Luftbelastung werde zunehmen und das Vorhaben widerspreche Belangen des Umweltschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Diese bereits im Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - genannten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - LKV 1999, 26).

    Dem Beklagten war es auch nicht verwehrt, die (förmliche) Umweltverträglichkeitsprüfung auf die projektierte Westvariante zu beschränken, nachdem er zuvor die anderen Trassenvarianten auch mit Rücksicht auf ihre Umweltauswirkungen als weniger geeignet aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert hatte (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 a.a.O. S. 250 m.w.N.).

    Sie sind im anhängigen Gerichtsverfahren zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler -

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Der Senat hat den Antrag der Kläger zu 1 und 3 - 7 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 134 = NVwZ-RR 1998, 297 - abgelehnt.

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - verwiesen.

    Diese bereits im Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - genannten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - LKV 1999, 26).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Soweit die Klägerinnen zu 1 und 2 geltend machen, der von der künftigen Autobahn ausgehende Lärm und der verkehrsbedingte Anstieg der Schadstoffbelastung der Luft werde die Lebensqualität der Anwohner beeinträchtigen, die Gefahr von Gesundheitsschäden mit sich bringen und den Wert der anliegenden Häuser und Grundstücke mindern, ist ihnen entgegenzuhalten, daß einer Gemeinde nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zukommen, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ; Beschluß vom 5. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 8.96 - NVwZ-RR 1997, 339).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Die Kläger könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb nur verlangen, wenn entweder das Konzept Fehler hätte, bei deren Vermeidung i h r e Grundstücke nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müßten, oder wenn Fehler vorlägen, die sich gerade auf die Inanspruchnahme i h r e r Grundstücke beziehen, und das Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzkonzept und damit auch die Zulässigkeit des planfestgestellten Autobahnabschnitts mit der oder ohne die Inanspruchnahme gerade des jeweiligen Grundstücks steht oder fällt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 S. 382 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Als Pächter der betroffenen Flächen ist der Kläger zu 7 zwar klagebefugt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses insoweit nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf (teilweise) Planaufhebung, sondern (allenfalls) ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 BVerwG 11 A 86.95 - DVBl 1996 S. 921 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Unter diesem Gesichtspunkt können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet nur wehren, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 BVerwGE 81, 95 ).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Eine derartige Bekräftigung des Verkehrskonzepts durch den Gesetzgeber hat als planerische Vorgabe in der Vorausschau künftiger Entwicklungen ein erhebliches Gewicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 [für ein Landesentwicklungsprogramm]).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muß sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchhholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 VR 14.96

    Fernstraßenrecht - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Dennoch ist das Eigentum der Gemeinde in die planerische Abwägung einzustellen, sodass der Klägerin ein subjektiv öffentliches Recht auf hinreichende Berücksichtigung ihrer Eigentümerstellung eingeräumt ist (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560), dessen Verletzung hier jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.

    Diesen Belang kann die Klägerin ungeachtet ihrer fehlenden Eigenschaft als Grundrechtsträgerin aufgrund des einfachgesetzlichen Eigentumsschutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82, 100 ff; BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1001/04, NVwZ 2006, 1055, Rn. 225) ebenso geltend machen wie eine Beeinträchtigung anderer eigentumsähnlicher Rechte durch das Vorhaben (BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 4 C 51/89 -, BVerwGE 87, 332, 336 und 391 f; Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560; Dürr, in: Knack, VwVfG Kommentar, 9. Aufl. 2010, § 74 Rn 68).

    Schließlich bleiben der Klägerin die notwendigen Entwicklungsspielräume für eine weitere planerische Entwicklung ohne weiteres in den Bereichen um die Teilorte Ottenheim und Allmannsweier erhalten (hierzu BVerwG, Urt.v. 26.02.1999 - 4 A 47/96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40).

    Das Selbstgestaltungsrecht ist nur betroffen, wenn das in Rede stehende Vorhaben das örtliche Gepräge oder die örtlichen Strukturen grundlegend ändert (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560).

    Das kann der Fall sein, wenn ein Vorhaben der Fachplanung das Ortsbild entscheidend prägt und nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirkt (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, a.a.O., Rn. 39).

    Denn abgesehen davon, dass diese Lärmbelastung die Gebietsüblichkeit nicht übersteigen dürfte, steht diesem Vortrag - wie auch den sonstigen Einwendungen zur Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner - entgegen, dass einer Gemeinde nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zukommen, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40; Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, 395).

    Mit dem Hinweis auf die Gefahr eines Dammbruchs macht die Klägerin vorrangig einen Sicherheitsbelang der Allgemeinheit sowie Einzelner geltend, der nicht dadurch zu einer wehrfähigen Rechtsposition der Klägerin in der planerischen Abwägung wird, dass diese Gefahr auf ihrem Gebiet oder gegenüber ihren Einwohnern droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560 Rn. 40; Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Ihnen ist es verwehrt, sich zum gesamtverantwortlichen Wächter des Natur- und des sonstigen Umweltschutzes aufzuschwingen und als solcher Belange der Allgemeinheit zu wahren, die nicht speziell ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388, vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 und vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die Notwendigkeit, einen gutachtlich bereits aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich der Behörde grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1999 - 4 A 47.96 - NVwZ 2000, 560, 565, juris Rn. 54).
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