Rechtsprechung
| BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluß vom Grundrecht auf Asyl - Einreise aus einem sicheren Drittstaat - Einreise nach dem 30.6.1993
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 16.02.1993 - 6 K 1709/92
- BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 12
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]).Im Urteil wird insbesondere auch nicht nachvollziehbar dargelegt, auf welcher zweifelsfreien Tatsachengrundlage (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]) die vom Verwaltungsgericht offenbar gezogene Schlußfolgerung beruht, das angenommene Verbot werde so konsequent durchgesetzt, daß der Beschwerdeführer damit zwangsläufig durch die zuständigen Behörden hätte konfrontiert worden sein müssen.
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist damit erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]). - BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
Ein bloß formelhafter Hinweis genügt in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -).
- VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97
Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Denn Art. 16a Abs. 2 GG ist nur auf Fälle anzuwenden, in denen der Ausländer nach dem 30.6.1993 in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eingereist ist (BVerfG, Beschluß vom 22.7.1993 - 2 BvR 668/93 -).Dies findet seine Bestätigung in der Übergangsregelung des § 87a Abs. 1 AsylVfG 1993, der § 26a AsylVfG von der Anwendung auf vor dem 1.7.1993 gestellte Asylanträge ausnimmt (BVerfG, Beschluß vom 22.7.1993 - 2 BvR 668/93 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.7.1993 - 14 A 10279/87 -).
- VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98
Äthiopien: negative Verfolgungswahrscheinlichkeit für zurückkehrende Mitglieder …
- VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98
Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter …
- VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit …
- VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93
Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der …
die seit diesem Zeitpunkt nach Deutschland eingereist sind (BVerfG - Kammer -, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ aktuell 1993, 12; VG Würzburg. 06.09.1993 - 8 S 93.32324 -, dem. EZAR 208 Nr. 1 LS. in ZAR 1993, 179) Hierfür spricht zunächst die Formulierung des Art. 16a Abs. 2 GG, wonach sich auf Abs. 1 nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften..."einreist". - VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653/98
Äthiopien: Verfolgungsgefahr für ehemalige Regierungsparteimitglieder oder …
- VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91
Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1993 - 13 UE 375/91 - unter Auswertung der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen näher dargelegt hat, entspricht es jedoch einer sachgerechten Betrachtung, daß der die Berufung auf das Asylgrundrecht unmittelbar einschränkende Tatbestand in Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG nur auf solche Ausländer Anwendung finden kann, die nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom 28. Juni 1993 in der Bundesrepublik um Asyl nachsuchen, weil dies der gesetzgeberischen Konzeption entspricht, die dem sich gleichermaßen auf verfassungs- und einfachgesetzliche Änderungen beziehenden Gesamtvorhaben zur Neuregelung des Asylrechts zugrunde lag (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ-Beilage 2/1993, 12). - VGH Hessen, 04.11.1999 - 3 UE 2717/95
Äthiopien: Einschätzung der Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivitäten …
- VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93
Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der …
Die Ersetzung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG durch Art. 16 a GG ist zwar am 30. Juni 1993 in Kraft getreten (s. o.), die neue Drittstaatenklausel ist aber lediglich auf solche Ausländer anzuwenden, die seit diesem Zeitpunkt nach Deutschland eingereist sind (BVerfG - Kammer -, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ aktuell 1993, 12; VG Würzburg, 06.09.1993 - 8 S 93.32324 -, EZAR 208 Nr. 1). - VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915
Ausschluss der eritreisch-äthiopischen Staatsangehörigkeit für Personen mit …
- VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653
Gefahr der politischen Verfolgung wegen Armee- oder Parteizugehörigkeit bei einer …
- OVG Saarland, 10.11.1994 - 9 R 24/92
Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Aufforderung das Land zu …
- VGH Hessen, 25.10.1993 - 13 UE 375/91
Anwendbarkeit des GG Art 16a Abs 2 auf vor dem 1993-06-30 eingereiste …
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.1993 - A 16 S 925/93
Gefahr politischer Verfolgung für als Vorverfolgte geflohene Tamilin bei einer …
- OVG Hamburg, 02.11.2006 - 4 Bf 4/95
- VG Würzburg, 06.09.1993 - 8 S 93.32324
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Rechtsprechung
| BVerfG, 16.06.1993 - 2 BvR 955/93, 2 BvR 956/93, 2 BvR 989/93, 2 BvR 990/93, 2 BvR 992/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Rüge der verfassungswidrigen Umgehung des Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG wegen Errichtung von Außenstellen des Bundesamts - Ausschluß politischer Verfolgung unter Zugrundelegung von Lageberichten des Auswärtigen Amtes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fehlende Relevanz der Rüge - Asylentscheidungen des Bundesamtes - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Errichtung von Außenstellen des Bundesamtes
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 12
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 16.06.1993 - 2 BvR 955/93
Die Beschwerdeführer legen nämlich nicht dar, noch ist es sonst ersichtlich, daß die Bescheide als rechtlich gebundene Entscheidungen und folglich auch die angegriffenen Beschlüsse auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß beruhen könnten (vgl BVerfGE 35, 324 [344]).
- BVerwG, 27.08.1998 - 9 B 957.97
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Ob es zur Klärung dieser Zweifel an der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Entscheidungskompetenz der Außenstellen des Bundesamts im Hinblick auf deren eingehende und überzeugende Widerlegung in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 1993 (19 A 2772/93.A - EZAR 210 Nr. 6) überhaupt der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. zu der aufgeworfenen Frage auch Beschluß des Senats vom 20. Mai 1994 - BVerwG 9 B 208.94 - sowie Kammer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1993 - 2 BvR 955/93 u.a. - NVwZ-Beilage 2/1993, S. 12 f.), kann dahinstehen. - BVerwG, 20.05.1994 - 9 B 210.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
Dies steht im Einklang mit dem Kammer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1993 - 2 BvR 955/93 u.a. - (…NVwZ - Beilage 2/1993, S. 12 f.), wonach die Rüge, Bescheide des Bundesamtes seien formell rechtswidrig, weil die Errichtung von Außenstellen des Bundesamts eine Umgehung von Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG darstelle, deshalb fehlgeht, weil nicht ersichtlich ist, daß die Bescheide als rechtlich gebundene Entscheidungen auf dem Verfassungsverstoß beruhen könnten. - BVerwG, 20.05.1994 - 9 B 214.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
Dies steht im Einklang mit dem Kammer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1993 - 2 BvR 955/93 u.a. - (…NVwZ - Beilage 2/1993, S. 12 f.), wonach die Rüge, Bescheide des Bundesamtes seien formell rechtswidrig, weil die Errichtung von Außenstellen des Bundesamts eine Umgehung von Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG darstelle, deshalb fehlgeht, weil nicht ersichtlich ist, daß die Bescheide als rechtlich gebundene Entscheidungen auf dem Verfassungsverstoß beruhen könnten.
- BVerwG, 21.04.1994 - 9 B 213.94
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Außenstellen des Bundesamts …
Dies steht im Einklang mit dem Kammer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1993 - 2 BvR 955/93 u.a. - (…NVwZ - Beilage 2/1993, S. 12 f.), wonach die Rüge, Bescheide des Bundesamtes seien formell rechtswidrig, weil die Errichtung von Außenstellen des Bundesamts eine Umgehung von Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG darstelle, deshalb fehlgeht, weil nicht ersichtlich ist, daß die Bescheide als rechtlich gebundene Entscheidungen auf dem Verfassungsverstoß beruhen könnten. - VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - A 13 S 2024/93
Verfassungsmäßigkeit der Außenstellenerrichtung durch das Bundesamt für die …
Die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (vgl. den Beschluß v. 10.12.1992, NVwZ 1993, 503 sowie das Urteil v. 21.6.1993 - 19 U 1634/93.A -) angenommene Umgehung des Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG liegt deshalb nicht vor (vgl. OVG Bremen, Beschluß v. 10.8.1993 - OVG 2 B 44/93 - sowie VG Frankfurt a. Main, Beschluß v. 13.7.1993, NVwZ 1993, 810; offengelassen vom BVerfG (1. Kammer des zweiten Senats), Beschluß v. 16.6.1993, NVwZ 1993, 12). - BVerwG, 20.05.1994 - 9 B 208.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung …
Dies steht im Einklang mit dem Kammer-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1993 - 2 BvR 955/93 u.a. - (…NVwZ - Beilage 2/1993, S. 12 f.), wonach die Rüge, Bescheide des Bundesamtes seien formell rechtswidrig, weil die Errichtung von Außenstellen des Bundesamts eine Umgehung von Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG darstelle, deshalb fehlgeht, weil nicht ersichtlich ist, daß die Bescheide als rechtlich gebundene Entscheidungen auf dem Verfassungsverstoß beruhen könnten.
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