Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Bestimmtheit einer Sondernutzungsgebührensatzung hinsichtlich des Begriffs "Großplakatanschlagtafel"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.06.1994 - 12 K 1218/92
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
- BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 1237 (Ls.)
- VBlBW 1996, 218
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung darf eine Abgabensatzung in der Regel mit Rückwirkung erlassen werden, wenn diese dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Regelung zu ersetzen (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.1981 - 5 S 1909/80
Werbeanlagen an Verbrauchermarkt
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
Rn. 25 Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 20.04.1981 (5 S 1909/80 - BauR 1981, 462 = BRS 38 Nr. 335). - VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 5 S 2037/94
Bauzaun in Form von Großplakatanschlagtafeln: getrennte Sondernutzungsgebühr für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
Der infolge Fehlens einer gültigen Gebührensatzung zunächst rechtswidrige Gebührenbescheid der Beklagten vom 27.12.1990 konnte mithin nachträglich dadurch geheilt werden, daß die Satzung mit einer Rückwirkung in Kraft trat, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. zum Ganzen schon: Senatsurteil v. 01.09.1994 - 5 S 2037/94 -). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87
Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
Die von der Klägerin angezogene und von ihr für entsprechend anwendbar betrachtete Rechtsprechung, wonach die Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids durch Erlaß einer Satzung unter anderem dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen der Zustellung des rechtswidrigen Beitragsbescheids und dem Inkrafttreten der Satzung ein Wechsel im Eigentum an dem veranlagten Grundstück stattgefunden hat (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.1989 - 2 S 2905/87 - VBlBW 1990, 307;… Urt. v. 09.04.1992 - 2 S 1958/90 -), ist hier schon deshalb nicht einschlägig, weil die Satzung der Beklagten vom 06.07.1994 rückwirkend Geltung entfaltet, was in den von der zitierten Rechtsprechung behandelten Fällen nicht zutraf. - VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90
Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 5 S 2393/94
Die von der Klägerin angezogene und von ihr für entsprechend anwendbar betrachtete Rechtsprechung, wonach die Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheids durch Erlaß einer Satzung unter anderem dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen der Zustellung des rechtswidrigen Beitragsbescheids und dem Inkrafttreten der Satzung ein Wechsel im Eigentum an dem veranlagten Grundstück stattgefunden hat (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.1989 - 2 S 2905/87 - VBlBW 1990, 307; Urt. v. 09.04.1992 - 2 S 1958/90 -), ist hier schon deshalb nicht einschlägig, weil die Satzung der Beklagten vom 06.07.1994 rückwirkend Geltung entfaltet, was in den von der zitierten Rechtsprechung behandelten Fällen nicht zutraf.
- VG Koblenz, 12.08.2026 - 2 K 676/25
Für Werbeanlage in Koblenz fällt neben Pacht auch Sondernutzungsgebühr an
Eine Abgabensatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder - wie hier - in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - IV C 45.74 -, juris; VGH BW, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 5 S 2393/94 -, juris Rn. 20). - VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 13 K 3890/18
Verbot von großflächiger Werbung und Fremdwerbung in einer gemeindlichen …
Soweit dies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für den Begriff der "Großplakatanschlagtafel" in einer Satzung entschieden hat, ist er davon ausgegangen, dass Werbeunternehmen praktisch die einzigen Adressaten der Satzung seien und es in deren Branche einen entsprechenden feststehenden Begriff gebe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1995 - 5 S 2393/94 -, juris, Rn. 23). - VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 16 L 1549/19 Rn. 29 Vgl. zum Begriff der Großformattafel VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 5 S 2393/94 -, juris, Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 19. Januar 1995 - 23 A 2742/93 -.
- VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 16 L 1550/19 Rn. 29 Vgl. zum Begriff der Großformattafel VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 5 S 2393/94 -, juris, Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 19. Januar 1995 - 23 A 2742/93 -.
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1996 - 5 A 4302/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gleichbehandlung von Tageszeitungen; Anzeigenblatt; Belieferung mit Informationsmaterialien; Stadtverwaltung
Verfahrensgang
- VG Aachen, 09.11.1993 - 5 K 1487/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1996 - 5 A 4302/93
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2882
- NVwZ 1996, 1237 (Ls.)
- DVBl 1996, 1384
- ZUM 1997, 219
Wird zitiert von ... (4)
- VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 26 L 1223/10
Loveparade Genehmigung Informationsfreiheit Presse Auskunftsanspruch …
Rn. 13 vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.04.1996 - 5 A 4302/93 - NJW 1996, 2882 - ,. - VG Düsseldorf, 29.01.2003 - 1 L 269/03
Überlassung eines Exemplars von Beschlussunterlagen einer Sitzung der …
Rn. 17 vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. April 1996 - 5 A 4302/93 -, NJW 1996, S. 2882 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 6391/95
Zeitungen; Stadt; Druckwerke; Presseerzeugnisse; Mitbewerber; Zeitliche …
Kein Mitbewerber im vorstehenden Sinne ist ein Druckwerk, dessen inhaltliche Spezialisierung und zeitliche Erscheinungsweise eine laufende pressemäßige Verwertung des städtischen Informationsmaterials von vornherein ausschließen (Bestätigung von OVG NW, Urteil vom 30. April 1996 - 5 A 4302/93 -, NWVBl. 1996, 447 = NJW 1996, 2882 = DVBl. 1996, 1384). - VG München, 22.06.2017 - M 10 K 17.118
Überlassung von Sitzungsunterlagen an die Presse - Anspruch auf Gleichbehandlung …
Rn. 21 2.4.2 Entgegen der Ansicht des Beklagtenvertreters sind allerdings, wie in der vom Beklagtenvertreter an anderer Stelle zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (U.v. 3.6.1997 - 5 A 6391/95 - NVwZ-RR 1998, 311) ausdrücklich klargestellt, bei der vergleichenden Betrachtung einzelner Presseerzeugnisse Differenzierungen nach der inhaltlichen Richtung und dem Gewicht auf dem Pressemarkt nicht zulässig (vgl. auch OVG NW, U.v. 30.4.1996 - 5 A 4302/93 - DVBl 1996, 1384).
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 1 M 7198/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 75, 92 NBauO.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 75 BauO ND; § 92 BauO ND
Stellplatzbaulast; Verpflichtung; Abwehrmöglichkeit; Eintragung der Baulast - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Stellplatzbaulast; Verpflichtung; Abwehrmöglichkeit; Eintragung der Baulast
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 19.10.1995 - 2 B 2037/95
- OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 1 M 7198/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 1237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93
Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 1 M 7198/95
Mögliche zivilrechtliche Hindernisse für die Verwirklichung eines Bauvorhabens - wie eine vertragliche Regelung über eine Baulastbestellung - kann die Baugenehmigungsbehörde nur berücksichtigen, wenn dem Bauwerber das Sachbescheidungsinteresse fehlt, weil feststeht, daß sich diese Hindernisse schlechthin nicht ausräumen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1993 - 4 B 110.93 -, NVwZ 1994, 482). - BVerwG, 27.04.1988 - 4 B 67.88
Miteigentümer - Grundstück - Teilungsgenehmigung - Klagebefugnis
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 1 M 7198/95
Diese verfahrensrechtliche Befugnis der Behörde zur Ablehnung der begehrten Genehmigung hat aber keine drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.4.1988 - 4 B 67.88 -, NJW 1988, 2056), so daß sich die Antragstellerin hierauf nicht berufen kann.
- VG Göttingen, 17.01.2002 - 2 A 2258/97
Rücknahme einer Baugenehmigung und deren Ersetzung durch eine um eine …
Hieraus folgt, dass eine bauliche Anlage ohne die für sie notwendigen Einstellplätze nicht dem öffentlichen Baurecht entspricht (…Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O.,§ 47, Rn. 14, 47; vgl. auch: OVG Lüneburg, Urt. v. 23.09.1991 - 6 L 131/89 - BRS 52, Nr. 115, Beschl. v. 29.11.1995 - 1 M 7198/95 -, BRS 57, Nr. 240).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 18.09.1995 - 1 W 6/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatliche Unterstützung; Grundrechtsverpflichtung; Kirchliche Hochschule; Ausbildungskapazität
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.01.1995 - 1 F 21/94
- OVG Saarland, 18.09.1995 - 1 W 6/95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 1237
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
Die durch die staatliche Anerkennung bewirkte Gleichstellung des Ausbildungsangebots mit dem einer staatlichen Fachhochschule genügt nicht, die Tätigkeit einer nicht staatlichen Fachhochschule rechtlich als die einer beliehenen Unternehmerin zu qualifizieren (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237).Die staatlichen Zuschüsse verlieren mit der Ausschüttung an den Empfänger ihren Charakter als öffentliche Mittel und werden Teil der Finanzausstattung des Empfängers (vgl. OVG des Saarlandes 18. September 1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237).
- OVG Niedersachsen, 14.11.2005 - 2 NB 1304/04
Bindung von Hochschulen an das bundeseinheitlich geltende Kapazitätsnetz; …
Eine staatliche Hochschule unterliegt aber im Gegensatz etwa zu einer kirchlichen Hochschule, die nach Staatskirchenrecht einen autonomen Status genießt und daher nicht der Mangelverwaltung der Studienplätze und dem damit verbunden Zulassungszwang unterworfen ist (BayVGH, Beschl. v. 7.4.1992 - 7 CE 92.10001 -, DVBl. 1992, 1056 = NVwZ 1992, 1225(1226); OVG Saarland, Beschl. v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237), einer Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie damit auch den Verpflichtungen, die sich insbesondere unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG und aus dem aus dieser Verfassungsbestimmung abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung ergeben. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 13 E 903/13
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang "Soziale Arbeit"
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 1982 - 13 B 443/82 -, WissR Beiheft 8 (1983), 154; OVG Saarl., Beschluss vom 18. September 1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 1992 - 7 CE 92.10001 -, NVwZ 1992, 1225; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25. Juli 1980 - NC 9 S 1217/80 -, WissR Beiheft 8 (1983), 149; VG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 3 L 282.09 -, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 1. Oktober 2003 - 3 C 5/03 -, NVwZ-RR 2004, 261;.
- OVG Niedersachsen, 25.11.2005 - 2 NB 1308/04
Antrag auf Zulassung eines Ausbildungsplatzes außerhalb der Kapazität; …
Eine staatliche Hochschule unterliegt aber im Gegensatz etwa zu einer kirchlichen Hochschule, die nach Staatskirchenrecht einen autonomen Status genießt und daher nicht der Mangelverwaltung der Studienplätze und dem damit verbunden Zulassungszwang unterworfen ist (BayVGH, Beschl. v. 7.4.1992 - 7 CE 92.10001 -, DVBl. 1992, 1056 = NVwZ 1992, 1225(1226); OVG Saarland, Beschl. v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 -, NVwZ 1996, 1237), einer Bindung an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie damit auch den Verpflichtungen, die sich insbesondere unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG und aus dem aus dieser Verfassungsbestimmung abzuleitenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung ergeben. - VG München, 07.01.2020 - M 3 E 19.4345
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Hebammenkunde an der …
Eine kirchliche Hochschule genießt den Schutz des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und ist daher nicht verpflichtet, Ausbildungskapazität nach dem Maßstab des für staatlichen Hochschulen geltenden Rechts zur Verfügung zu stellen und zu vergeben, sondern bestimmt autonom über das Zulassungsverfahren (OVG NRW, B.v. 2.10.2013 - 13 E 903/13 - juris Rn 4 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OVG des Saarlandes, B.v. 18.9.1995 - 1 W 6/95 - NVwZ 1996, 1237, Rn 20; VG Osnabrück, B.v. 24.9.1999 - 3 B 41/99 - juris). - VG Berlin, 22.10.2002 - 12 A 687.02
Zulassung zum Studium (Sozialarbeit usw)
[4] Es ist jedoch bereits zweifelhaft, ob aus Art. 12 GG gegenüber kirchlichen (Fach-) Hochschulen ein auch verwaltungsgerichtlich nachprüfbares Teilhaberecht auf Zulassung zum Studium herzuleiten ist (…offengelassen ebenso von: VGH Mannheim, a.a.O.;… OVG Münster, a.a.O. S. 156; ablehnend: VGH München, NVwZ 1992, 1225, 1226; OVG Saarlouis, NVwZ 1996, 1237).
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