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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13454
BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Schonung des Außenbereichs; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Zumutbarkeit; Alternativstandort im Innenbereich

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Alternativstandort im Innenbereich; Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsge-bundenheit; Schonung des Außenbereichs; Zumutbarkeit; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mobilfunk im Außenbereich; einschränkendes Korrektiv der Standortwahlfreiheit des Bauherrn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Mobilfunk im Außenbereich; einschränkendes Korrektiv der Standortwahlfreiheit des Bauherrn

  • Wolters Kluwer

    Raumgebundenheit bzw. Gebietsgebundenheit als Grund für die Inanspruchnahme der Privilegierung als öffentliche Versorgungsanlage bei Mobilfunksendeanlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Schonung des Außenbereichs; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Zumutbarkeit; Alternativstandort im Innenbereich

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 BauGB
    Zur Frage der Ortsgebundenheit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich | Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Alternativstandort im Innenbereich

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3
    Raumgebundenheit bzw. Gebietsgebundenheit als Grund für die Inanspruchnahme der Privilegierung als öffentliche Versorgungsanlage bei Mobilfunksendeanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mobilfunkmast im Außenbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postlaufzeiten - Fristversäumnis und Wiedereinsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunk im Außenbereich

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht zu Mobilfunk im Außenbereich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk im Außenbereich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk im Außenbereich

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Examensrelevantes Urteil im Baurecht - Mobilfunkmasten im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 37
  • NVwZ 2013, 1288
  • MMR 2014, 141
  • BauR 2013, 1824
  • ZfBR 2013, 682
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Dieser Standortbezug ist bei den in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB genannten Anlagen der öffentlichen Versorgung vor allem insoweit gegeben, als sie leitungsgebunden sind (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ), denn insofern könnte ohne Berührung des Außenbereichs die den Versorgungsunternehmen obliegende umfassende Versorgungsaufgabe nicht erfüllt werden.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1994 (a.a.O.) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

    So sehr es sich verbietet, bei der Auslegung des Merkmals der Ortsgebundenheit engherzig zu verfahren, so sehr verbietet es sich indes auch, von dem Erfordernis abzusehen, dass sich die räumliche Beziehung, auf die das Vorhaben seiner Funktion nach angewiesen ist, nur an einer näher eingrenzbaren Stelle und nicht beliebig anderswo im Außenbereich herstellen lässt (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. ).

    Von einer individualisierenden Antwort auf die Frage der Lokalisierung kann dann keine Rede mehr sein, wenn der gesamte Außenbereich einer Gemeinde oder einer Vielzahl von Gemeinden als potentiell geeigneter Standort in Betracht kommt (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. ).

    Dieses Gebot gibt die Richtung vor, in der die einzelnen Regelungen des § 35 BauGB auszulegen sind (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ).

    Das Tatbestandsmerkmal bietet insbesondere keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Die eigentliche Zweckbestimmung dieses Erfordernisses liegt vielmehr darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (so schon Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272;… siehe auch Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 4 C 17.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 379 = NVwZ 2009, 918 Rn. 21;… Beschluss vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 56.12 - BzAR 2013, 71 = juris Rn. 4).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 16. Mai 1991 a.a.O.).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 16. Mai 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 BauGB ebenfalls genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG/BauGB Nr. 38).

    Auch Anlagen dieser Art nehmen an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur dann teil, wenn sich auf die Frage, weshalb das Vorhaben gerade hier ausgeführt werden soll, eine die fragliche Stelle gleichsam individualisierende Antwort geben lässt (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O. = juris Rn. 23 a.E.).

    An einer solchen spezifischen Gebundenheit fehlt es jedoch, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10

    Staatliche Schutzpflichten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Von diesen Grundsätzen abzuweichen, die mittlerweile auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden haben (…Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Jan. 2013, § 35 Rn. 52;… Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 35 Rn. 40;… Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2013, § 35 Rn. 34 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Vorauflage unter Rn. 36 geäußerten gegenteiligen Ansicht;… a.A. nach wie vor: Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2012, § 35 Rn. 50; Rathjen, Zur Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen, ZfBR 2001, 304 ;… offen bei Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 35 Rn. 28), sieht der Senat zwar keine Veranlassung (vgl. auch Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150 Rn. 4, 5 = ZfBR 2011, 573).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, soweit die topografischen Verhältnisse die Einbeziehung der Anlage in die übergeordnete Mobilfunkstruktur oder weitere - überörtliche - Funktionen der Anlage ausnahmsweise einen ganz bestimmten Standort im Außenbereich erforderten (so im Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BRS 78 Nr. 114).

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Erforderlich ist hierfür, dass der Betrieb auf die geographische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 112 und vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 ).

    Der Begriff des "Dienens" hat in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB keine andere Bedeutung als in den anderen Alternativen des § 35 Abs. 1 BauGB (z.B. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 126 S. 22).

  • VGH Bayern, 31.01.2001 - 14 ZS 00.3418

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Zudem sind die topografischen Gegebenheiten dahingehend zu berücksichtigen, dass durch geländebedingte Abschirmungen keine Versorgungslücken entstehen (VGH München, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 14 ZS 00.3418 - BauR 2002, 439 = BRS 64 Nr. 95 S. 409 = juris Rn. 5.).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Rn. 14 Der Senat hat jedoch stets betont, dass das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 334, vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 …und vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 = NuR 2013, 121 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Rn. 14 Der Senat hat jedoch stets betont, dass das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 334, vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 …und vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 = NuR 2013, 121 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 …und vom 16. Mai 1991 a.a.O.).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Rn. 14 Der Senat hat jedoch stets betont, dass das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 334, vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 und vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 = NuR 2013, 121 = juris Rn. 19).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …

  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer …

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte …

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung …

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit …

  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10

    Öffentliches Baurecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem …

  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb bei korrekter Adressierung und Frankierung nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (Bayerischer VGH…, Beschluss vom 07. Oktober 2019 - 1 CS 19.1499 -, Rn. 6, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32.07 - NJW 2007, 2778;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 60 Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren …

    Im Anwendungsbereich des § 35 BauGB, der vom Leitgedanken größtmöglicher Schonung des Außenbereichs beherrscht wird (vgl. BVerwG vom 20.6.2013 BVerwGE 147, 37 Rn. 14), sind einer Bebaubarkeit enge Grenzen gesetzt.
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.1846

    Voraussetzungen der Privilegierung eines Masts für den digitalen Behördenfunk …

    Rn. 28 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 21.1.1977 - 4 C 28.75 - juris; bestätigt durch BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - juris, Rdnr. 11).

    Erforderlich ist hierfür, dass der Betrieb auf die geographische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Da diese der flächendeckenden Versorgung mit mobilen Telekommunikationsdiensten dienten und die zu versorgenden Gebiete in "Funkzellen" gegliedert seien, die sich wabenförmig über das gesamte Bundesgebiet erstreckten, könnten Mobilfunkstationen nicht an beliebiger Stelle errichtet werden, sondern seien wegen des Zuschnitts der zu versorgenden Flächenzelle und deren topographischer Gegebenheiten auf bestimmte Standorte angewiesen, die so zu wählen seien, dass sie eine Versorgung der Flächenzelle bei relativ geringer Sendeleistung gewährleisteten, ohne benachbarte Flächenzellen zu stören (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 12).

    Demzufolge sieht das Bundesverwaltungsgericht das Merkmal der "Ortsgebundenheit" bei einer Mobilfunksendeanlage bereits dann als erfüllt an, wenn diese an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu verbessern, etwa weil durch die Anlage eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 12).

    Rn. 40 c) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs abgeleiteten einschränkenden Korrektiv, wonach im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die Ortsgebundenheit bei Mobilfunkanlagen nur bejaht werden kann, wenn neben der Raum- bzw. Gebietsgebundenheit des Vorhabens dem Bauherrn ein Ausweichen auf einen - nach der von ihm im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Standortanalyse - ebenfalls geeigneten Standort im Innenbereich nicht zumutbar ist (BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 14).

    Einen solchen Fall nimmt das Bundesverwaltungsgericht dann an, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen Gründen, etwa weil der Grundstückseigentümer die Errichtung nicht zulässt oder aus rechtlichen Gründen, etwa weil das Vorhaben bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig ist, nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 14).

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als ausreichend angesehen, dass es an der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme geeigneter Innenbereichsstandorte bereits dann fehlt, wenn der Vorhabenträger auf keinen der in der Suchkreisanalyse ermittelten Innenbereichsstandorte zugreifen kann (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 16).

    Da eine Prüfung von Standortalternativen im Baugenehmigungsverfahren anders als im Planfeststellungsrecht gerade nicht stattfindet (vgl. dazu BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 14 m.w.N.), können an die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmenden Bemühungen um einen Innenbereichsstandort keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

    Nach ständiger verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung bietet das Tatbestandsmerkmal des "Dienens" keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren, sondern verfolgt die eigentliche Zweckbestimmung, Vorhaben zu verhindern, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 17; BayVGH, B.v. 31.7.2013 - 14 CS 12.1603 - juris).

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