Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1991

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5108
VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90 (https://dejure.org/1991,5108)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.08.1991 - 9 UE 3181/90 (https://dejure.org/1991,5108)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. August 1991 - 9 UE 3181/90 (https://dejure.org/1991,5108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 GVGEG, § 23 Abs 2 GVGEG, § 23 Abs 3 GVGEG, § 25 GVGEG, § 17a Abs 1 GVG
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begehren auf Krankengeld - Rechtswegzuständigkeit - Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90
    Auch wenn in der Überleitungsvorschrift des Art. 21 des 4. VwGOÄndG für Fälle der hier vorliegenden Art keine Regelung getroffen ist, ergibt sich doch aus dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des § 17a GVG n. F., daß der Absatz 5 auf Fälle der vorliegenden Art keine Anwendung finden kann, da ansonsten das Rechtsmittelgericht nicht etwa an eine positive Rechtswegentscheidung der ersten Instanz gebunden wäre, sondern entgegen einer negativen Entscheidung der ersten Instanz diese Frage nicht prüfen dürfte (vgl. dazu BGH, Urteile vom 28. Februar 1991 -- III ZR 49/90 --, NVwZ 1991, 606, und -- III ZR 53/90 --, NJW 1991, 1686).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.08.1991 - 9 UE 3181/90
    Auch wenn in der Überleitungsvorschrift des Art. 21 des 4. VwGOÄndG für Fälle der hier vorliegenden Art keine Regelung getroffen ist, ergibt sich doch aus dem Sinn und Zweck der Gesamtregelung des § 17a GVG n. F., daß der Absatz 5 auf Fälle der vorliegenden Art keine Anwendung finden kann, da ansonsten das Rechtsmittelgericht nicht etwa an eine positive Rechtswegentscheidung der ersten Instanz gebunden wäre, sondern entgegen einer negativen Entscheidung der ersten Instanz diese Frage nicht prüfen dürfte (vgl. dazu BGH, Urteile vom 28. Februar 1991 -- III ZR 49/90 --, NVwZ 1991, 606, und -- III ZR 53/90 --, NJW 1991, 1686).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 1 C 19.90

    Rechtsanwalt - Fachanwaltsbezeichnung - Ehrengerichte - Zuständigkeit

    Der Anwendung des § 17 a Abs. 2 GVG steht nicht entgegen, daß die Klage vor dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1991 mangels Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs abgewiesen worden und in der Rechtsmittelinstanz anhängig geworden ist; denn § 17 a Abs. 2 GVG gilt auch in diesen Fällen (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 5. August 1991 - 9 UE 3181/90 - NVwZ-RR 1992, 389).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1991 - 11 B 1255/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7749
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1991 - 11 B 1255/90 (https://dejure.org/1991,7749)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.1991 - 11 B 1255/90 (https://dejure.org/1991,7749)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 11 B 1255/90 (https://dejure.org/1991,7749)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten; Gemeinsamer Prozeßbevollmächtigter; Anteilige Anwaltskosten; Pauschale; Parken eines Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1982 - 11 B 1909/80
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1991 - 11 B 1255/90
    Der Prozeßgegner, dem die außergerichtlichen Kosten (nur) eines von mehreren, durch einen gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten vertretenen Klägers auferlegt worden sind, hat regelmäßig nur die anteiligen Anwaltskosten zu tragen (Bestätigung von OVG Münster, Beschluß vom 2.6.1982 - 11 B 1909/80 - KostRsp VwGO § 162 Nr. 56).
  • VG Gießen, 12.06.2007 - 9 J 1025/07

    Kostenfestsetzung in Asylverfahren bei mehreren Streitgenossen - Anwaltskosten

    15 Im Zusammenhang mit § 7 RVG wird der nunmehr wohl herrschenden Meinung gefolgt, dass der obsiegende Streitgenosse nur den seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteil der Anwaltskosten von dem Prozessgegner erstattet verlangen kann (vgl. BGH Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02 - NJW 2003, 3419; OVG Münster Beschluss vom 31.07.1991 - 11 B 1255/90 - NVwZ-RR 1992, 389; Gerold/AF.
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