Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1611
VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95 (https://dejure.org/1996,1611)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17.12.1996 - Lv 3/95 (https://dejure.org/1996,1611)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 (https://dejure.org/1996,1611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung ; Verfassung des Saarlandes (SVerf) als alleiniger Prüfungsmaßstab einer Normenkontrollklage; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Prinzip des beamtenrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung ; Verfassung des Saarlandes (SVerf) als alleiniger Prüfungsmaßstab einer Normenkontrollklage; Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Prinzip des beamtenrechtlichen ...

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht ist die Beihilfe jedoch als eine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn fließende Ergänzung zur Alimentation des Beamten anzusehen (BVerfGE 83, 89; 101; BVerwGE 89, 207 ff.).

    Unter Berücksichtigung der dem Beamten zuzumutenden Eigenvorsorge muß dann die Beihilfe "sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er über eine zumutbare Eigenvorsorge nicht abdecken kann" (BVerfGE 83, 89, 101).

    Dies gilt insbesondere auch für Beihilfeleistungen, zumal der Beihilfeberechtigte schon immer infolge der nicht seltenen Änderung der Vorschriften "Flexibilität in seinen ergänzenden Krankenversicherungsdispositionen" zeigen musste (BVerfGE 83, 89, 110).

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehalten ist, die Beihilfebestimmungen den Krankenversicherungsmöglichkeiten lückenlos anzupassen, dass vielmehr der Beamte gewisse Friktionen und Ungereimtheiten im Zusammenspiel zwischen Beihilfe und Krankenversicherungsleistungen hinzunehmen hat, sofern sie für ihn nicht mit unzumutbaren Kosten oder Risiken verbunden sind (BVerfGE 83, 89, 102).

    Zum einen wird dieser für die Zukunft sich ergebende Nachteil dadurch ausgeglichen, dass der relativ spät in den höheren Tarif eintretende Versicherungsnehmer sich in der Vergangenheit nicht an der Aufbringung von Altersrückstellungen beteiligt hat (vgl. BVerfGE 83, 89, 103/104).

    Darin ist, soweit die verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden 100 %-Klausel des § 16 BhVO (vgl. BVerfGE 83, 89) nicht eingreift, ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz zu sehen.

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Für das Grundgesetz ist die Auffassung herrschend, Art. 33 Abs. 5 GG sei lex specialis sowohl zu Artikel 14 GG als auch zu dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272).

    Vielmehr erfährt der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes im Beamtenverfassungsrecht eine eigene Ausprägung (vgl. BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272 ff.).

    Darin besteht eine der spezifisch beamtenrechtlichen Ausprägungen des allgemeinen rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatzes, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Zusammenwirken von Art. 33 Abs. 5 GG mit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ableitet (vgl. z.B, BVerfGE 71, 255, 272, 275), und die sich landesverfassungsrechtlich in gleicher Weise aus dem Zusammenspiel von Art. 60 Abs. 1 und Art. 114 Abs. 1, 115 Abs. 2 Satz 2 SVerf ergibt.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Das bedeutet nicht, dass die finanziell bedeutsamen Rechte der Beamten eine dem Umfang nach beliebig variable Größe sein sollen, die sich einfach nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der öffentlichen Hand oder nach politischen Dringlichkeitswertungen richtet (BVerfGE 44, 249, 264).

    Selbst das Bundesverfassungsgericht hält, obwohl es davon ausgeht, dass hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG nur solche Grundsätze sind, die sich spätestens unter der Geltung der Weimarer Verfassung herausgebildet hatten, eine Modifikation jener Grundsätze im Sinne neuer Rechtsprinzipien, wie zum Beispiel des Sozialstaatsprinzips, für möglich (BVerfGE 44, 249, 267).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Von einem staatsnahen Beamtentum muss erwartet werden, dass es sich mit seinem Anspruchsniveau in die gesamtwirtschaftliche Lage einfügt (vgl. insoweit BVerfGE 8, 1, 13; vgl. auch schon RFHE 27, 321, 323), dies auch, damit es nicht zu Spannungen kommt, die die Basis für die Akzeptabilität des Berufsbeamtentums dauerhaft in Frage stellen.

    Die dahingehende Praxis des Gesetzgebers war mitursächlich dafür, dass, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 8, 1, 13) ausführt, unter der Weimarer Reichsverfassung der Gesetzgeber sich nicht an einen Grundsatz gebunden hat, wonach das Recht auf eine einmal summenmäßig bestimmte Gehaltshöhe verfassungsrechtlich garantiert sei.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob sich die Gesetzesänderung als echte oder auch bloß unechte Rückwirkung darstellt (in diesem Sinne wohl auch BVerfGE 13, 39, 45; 30, 367, 389), das heißt nicht darauf, ob die Verschlechterung von Beihilfevorschriften die Korrektur einer (beamtenrechtlichen) Dauerregelung für die Zukunft bedeutet, die als unechte Rückwirkung zu qualifizieren ist (vgl. dazu BVerwGE 52, 230, 237).

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine Regelung geeignet ist, ein Vertrauen auf ihr Fortbestehen gerade deshalb zu begründen, weil sie bei vernünftiger Betrachtungsweise zu Entscheidungen motiviert, die sich bei der Änderung der Rechtslage als nachteilig erweisen (ähnlich zum allgemeinen rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz Fiedler, NJW 88, 1624, 1627 Spalte 2 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 39, 45; 30, 367, 389).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Für das Grundgesetz ist die Auffassung herrschend, Art. 33 Abs. 5 GG sei lex specialis sowohl zu Artikel 14 GG als auch zu dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272).

    Vielmehr erfährt der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes im Beamtenverfassungsrecht eine eigene Ausprägung (vgl. BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272 ff.).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Für das Grundgesetz ist die Auffassung herrschend, Art. 33 Abs. 5 GG sei lex specialis sowohl zu Artikel 14 GG als auch zu dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272).

    Vielmehr erfährt der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes im Beamtenverfassungsrecht eine eigene Ausprägung (vgl. BVerfGE 52, 303, 345; 67, 1, 14; 71, 255, 272 ff.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht ist die Beihilfe jedoch als eine aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn fließende Ergänzung zur Alimentation des Beamten anzusehen (BVerfGE 83, 89; 101; BVerwGE 89, 207 ff.).

    Deshalb ist für die Artikel 114 Abs. 1 und 115 Abs. 2 Satz 2 SVerf nicht entscheidend, dass "(die) Erstattungsfähigkeit von Wahlleistungen im stationären Bereich wie die Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers ... seit jeher das Verständnis des Beamten von der ihm zugewandten Fürsorge des Dienstherrn (prägt) und ... den Beamten aus der Sicht Dritter zum Privatpatienten schlechthin (macht)" (so BVerwGE 89, 207, 214; abl. Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 33 Rdn. 21).

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die Frage an, ob sich die Gesetzesänderung als echte oder auch bloß unechte Rückwirkung darstellt (in diesem Sinne wohl auch BVerfGE 13, 39, 45; 30, 367, 389), das heißt nicht darauf, ob die Verschlechterung von Beihilfevorschriften die Korrektur einer (beamtenrechtlichen) Dauerregelung für die Zukunft bedeutet, die als unechte Rückwirkung zu qualifizieren ist (vgl. dazu BVerwGE 52, 230, 237).

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine Regelung geeignet ist, ein Vertrauen auf ihr Fortbestehen gerade deshalb zu begründen, weil sie bei vernünftiger Betrachtungsweise zu Entscheidungen motiviert, die sich bei der Änderung der Rechtslage als nachteilig erweisen (ähnlich zum allgemeinen rechtsstaatlichen Vertrauensgrundsatz Fiedler, NJW 88, 1624, 1627 Spalte 2 unter Hinweis auf BVerfGE 13, 39, 45; 30, 367, 389).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
    Zum Inhalt der Selbstverwaltungsgarantie wird die Anhörung der Gebietskörperschaft, bevor der Staat über ihr Gebiet verfügt, im wesentlichen aus historischen Gründen (VerfGHRP AS 11, 73, 101; SVerfGH AS 19, 113; NJW 74, 1995) und aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit für geboten erachtet.

    Weil die Veränderungen des Bestandes oder des Gebietes von Gemeinden eine gemeinwohlbezogene Abwägung von Interessen der Betroffenen voraussetze, müssten diese beteiligt werden, sollten sie nicht zu reinen Objekten staatlichen Handelns gemacht werden (VerfGHRP AS 11, 73, 103).

  • RG, 10.07.1931 - III 149/30

    1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der

  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 304/52

    Rechtsweg für beamtenrechtliche Ansprüche

  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 8/66

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des saarländischen Beamtengesetzes

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
  • RG, 14.03.1922 - III 689/21

    Preuß; Altersgrenzengesetz

  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 128/53

    Beihilfe zu einer Badekur

  • VerfGH Saarland, 13.02.1964 - Lv 1/63
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • VerfGH Bayern, 02.08.1990 - 3-VII-89

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91

    Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs - Erhöhung der

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 17.76

    Spitzenorganisationen - Fachverbände

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der politischen Parteien liegt vor, wenn zwi- schen Vergleichsgruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. zum allgemeinen Gleichheitssatz SVerfGH, Urteil v. 17.12.1996 - Lv 3/95 , Rdn. 108; SVerfGH, Urteil v. 1.12.2008 - Lv 2/08, 3/08 und 6/08, S. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, BVerfGE 22, 330; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449; Sendler, a.a.O.

    vgl. in diesem Zusammenhang SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O., 449.

    Der allgemein im rechtstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit wurzelnde Grundsatz des Vertrauensschutzes, welcher im Beamtenverhältnis seine eigene von Art. 33 Abs. 5 GG umfasste Ausprägung gefunden hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a.a.O.; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O.; jeweils m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 1 A 1208/06

    Einführung einer Kostendämpfungspauschale hinsichtlich Beihilfeleistungen an

    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, BVerfGE 22, 330; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449; Sendler, a.a.O.

    vgl. in diesem Zusammenhang SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O., 449.

    Der allgemein im rechtstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit wurzelnde Grundsatz des Vertrauensschutzes, welcher im Beamtenverhältnis seine eigene von Art. 33 Abs. 5 GG umfasste Ausprägung gefunden hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a.a.O.; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O.; jeweils m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4753/00

    Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch

    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, BVerfGE 22, 330; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449; Sendler, a.a.O.

    vgl. in diesem Zusammenhang SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O., 449.

    Der allgemein im rechtstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit wurzelnde Grundsatz des Vertrauensschutzes, welcher im Beamtenverhältnis seine eigene von Art. 33 Abs. 5 GG umfasste Ausprägung gefunden hat, vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a.a.O.; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O.; jeweils m.w.N.

  • OVG Saarland, 26.01.2016 - 1 A 153/15

    Bemessungssatz der Beihilfe zu Aufwendungen für Wahlleistungen nach Wechsel von

    Einem Beamten, der am 1.7.1995 freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung war, die übrigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 BhV in der damals geltenden Fassung erfüllte und dem nach Beseitigung der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen durch Art. 5 Nr. 2 Haushaltsfinanzierungsgesetz 1995 auf der Grundlage des Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 17.12.1996 - Lv 3/95 - unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes weiterhin Aufwendungen für Wahlleistungen von der Beihilfe zu einem Bemessungssatz von 100 v. Hundert erstattet wurden, steht ein Anspruch auf vollumfängliche Erstattung der Aufwendungen für diese Leistungen nicht mehr zu, nachdem er von der gesetzlichen Krankenversicherung in den - die Beihilfe ergänzenden - Standardtarif der privaten Krankenversicherung gewechselt ist.

    Diese Regelung wurde vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes durch Urteil vom 17.12.1996 (Lv 3/95, NVwZ-RR 1997, 449) zwar prinzipiell als gültig gebilligt, allerdings - soweit hier wesentlich - mit folgenden Einschränkungen:.

    Es hat unter auszugsweiser Wiedergabe des Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - ausgeführt, nach § 67 Abs. 2 Satz 2 SBG und dementsprechend § 5 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 BhV SL sei die Beihilfefähigkeit für Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung ausdrücklich, vollständig und ausnahmslos ausgeschlossen.

    - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449,.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 1870/02

    Anspruch eines Richters auf Beihilfe für seinen im Jahre 1986 geborenen Sohn

    vgl. BVerfG, Urteil vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, BVerfGE 22, 330; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449; Sendler, a.a.O., 2859.

    VerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O., 449.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a.a.O.; SaarlVerfGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - Lv 3/95 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Aber ebensowenig wie sich die Vorschrift ausdrücklich auf ein vollumfängliches Entfallen des Beihilfeanspruchs bezieht, schließt sie die Anpassung auf Grund eines nur teilweisen Wegfalls des Beihilfeanspruchs aus (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997 - 12 O 214/96 -, zitiert nach juris; Präve, VersR 1998, 397, 399; Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 178 e RdNr. 1; OLG München, Urt. v. 30.11.1999 - 25 U 3487/99 -, VersR 2000, 575; zweifelnd SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449, 457).

    Im Rahmen dieses Verfahrens kann offen bleiben, ob der generelle Ausschluss von Beihilfen zu den Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991, aaO; SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996, aaO; HbgVerfG, Urt. v. 19.4.1999 - HVerfG 17/98 -, NVwZ 2000, 187; BVerfG, Beschl. v. 9.7.1999 - 2 BvR 1207/99 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 124; Präve, aaO, 397 ff.).

    Führt dagegen die Reduzierung des Beihilfeumfangs lediglich zu einer Verteuerung der gewünschten komplementären Versicherung und löst dies den durchführbaren Entschluss aus, auf medizinische Leistungen oberhalb des Niveaus der allgemeinen Krankenhausleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 BPflV zu verzichten, so ist die Dispositionsfreiheit nicht eingeengt und der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt (vgl. SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996, aaO, 449, 458).

  • VG Saarlouis, 16.05.2012 - 6 K 521/11

    Subsidiarität der Beihilfe im Falle der Mitgliedschaft des Beihilfeberechtigten

    Das gilt auch mit Blick auf die tragenden Gründe des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.10.1996 zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen ergangenen Urteils des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - Az.: Lv 3/95 -, die der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Leistungsversagung entgegen der Auffassung des Klägers nicht entgegenstehen.

    Nach zutreffender Auffassung der Beklagten kann der Kläger auch aus dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.10.1996 zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - Az.: Lv 3/95 - keinen Beihilfeanspruch herleiten.

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen

    Zu Aufwendungen für Privatgutachten hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21. November 1996 (Az. 22 A 94.40014) grundsätzliche Ausführungen gemacht und sie nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. hierzu auch BayVGH vom 18.4.1996 NVwZ-RR 1997, 449 und vom 13.11.2008 Az. 22 M 08.2699; BVerwG vom 11.4.2001 NVwZ 2001, 919 und vom 16.11.2006 NJW 2007, 453).

    Zudem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, sein Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BayVGH vom 18.4.1996 a.a.O.; BVerwG vom 11.4.2001 a.a.O.; BVerwG vom 16.11.2006 a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 3 K 494/10

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei einem stationären

    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (SVGH) hat die Verfassungsmäßigkeit der genannten Regelungen in seinem am 17.12.1996 verkündeten Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - mit hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen bejaht.

    (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes - SVGH - vom 15.10.1996 - Lv 3/95 - s. a. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053.98 -, (betr. das Land Berlin), ZBR 2003, 203 (mit Anm. Summer, S. 207); Beschluss vom 13.03.2003 - 2 BvR 1464/95 - (Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betr. die hier in Rede stehende saarländische Regelung).

  • VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99

    Gewährung einer Beihilfe für angefallene Krankheitsbehandlungskosten.;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07

    Beihilfeanspruch eines Beamten zum Ausgleich von Aufwendungen für Wahlleistungen

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 12/00

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe; Beihilfefähigkeit von

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2009 - 3 K 1256/09

    Beihilfefähigkeit, Ausschluss verschreibungspflichtiger (u.a. Viagra, Cialis) und

  • VG Köln, 26.09.2000 - 19 K 4352/99

    Gewährung einer Beihilfeleistung wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes;

  • VerfG Hamburg, 19.04.1999 - HVerfG 17/98

    Prüfung der Vereinbarkeit des in § 6 Nr. 6 S. 2 Hamburgische Verordnung über die

  • VG Saarlouis, 26.07.2017 - 6 K 701/15

    Kein Erstattungsanspruch nach Beihilferecht für als Wahlleistungen durchgeführte

  • VerfGH Saarland, 13.03.2006 - Lv 5/05
  • VG Saarlouis, 11.01.2005 - 3 K 174/04
  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 3 K 1561/09

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Saarland

  • VG Hannover, 07.02.2003 - 13 A 3167/02

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Aufwendungen; Beamter; Beihilfe;

  • VG Göttingen, 07.06.2002 - 3 A 3379/00

    Alimentationsprinzip; Auslegung; Beihilfe; Beihilfestandards; Fürsorgeprinzip;

  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3297/99

    Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht