Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 15.12.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08   

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https://dejure.org/2009,4890
BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08 (https://dejure.org/2009,4890)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2009 - V ZR 26/08 (https://dejure.org/2009,4890)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - V ZR 26/08 (https://dejure.org/2009,4890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Berufung im Falle eines fehlenden Hinweises auf eine von der Vorinstanz abweichenden vom Berufungsgericht zugrunde gelegten Rechtsansicht; Rechtmäßigkeit eines Schadensersatzanspruches aufgrund einer Forderung einer Ablösesumme für ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Hinweispflichten des Berufungsgerichts bei Abweichung von der Beurteilung der Vorinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Für die Bestimmung des Fristbeginns ist daneben das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen (§ 199 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB) zu beachten (BGHZ 171, 1, 7 ff.).

    Der Fristbeginn wird nur dann hinausgeschoben, wenn die subjektiven Voraussetzungen (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) später eingetreten sind (BGHZ 171, 1, 7 ff.).

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Die zutreffende rechtliche Würdigung des bekannten Sachverhalts wird nicht vorausgesetzt, so dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (siehe nur BGH, Beschl. v. 19. März 2008, III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1227 f.; Urt. v. 3. März 2005, III ZR 353/04, WM 2005, 1328, 1330 m.w.N.).

    Darauf, dass dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 19. März 2008, III ZR 220/07, aaO m.w.N.) anders zu beurteilen sein kann, wenn es sich um eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage handelt, so dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag, beruft sich die Klägerin ohne Erfolg.

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Ein Schaden ist nämlich auch dann entstanden, wenn noch nicht feststeht, ob er bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 129, 386, 390 m.w.N.).

    Für den hier vorliegenden Fall bedeutet dies, dass es für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist nicht auf die Bestandskraft des gerichtlichen Vergleichs im Jahr 2006, sondern grundsätzlich auf den Zugang der Beitragsbescheide ankommt (vgl. auch BGHZ 129, 386, 389).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Davon ist auszugehen, sobald dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH, Urt. v. 14. Oktober 2003, VI ZR 379/02, NJW 2004, 510; Urt. v. 11. Januar 2007, III ZR 302/05, NJW 2007, 830, 833; Urt. v. 3. Juni 2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576, 2578, std. Rspr.).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Diese gesetzlichen Bereicherungsansprüche stehen in einem durch die Rückabwicklung begründeten Gegenseitigkeitsverhältnis; auf sie ist § 196 BGB anwendbar (Senat, Urt. v. 25. Januar 2008, V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824, 826 f.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Davon ist auszugehen, sobald dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH, Urt. v. 14. Oktober 2003, VI ZR 379/02, NJW 2004, 510; Urt. v. 11. Januar 2007, III ZR 302/05, NJW 2007, 830, 833; Urt. v. 3. Juni 2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576, 2578, std. Rspr.).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Die zutreffende rechtliche Würdigung des bekannten Sachverhalts wird nicht vorausgesetzt, so dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte die Rechtswidrigkeit des Geschehens, das Verschulden des Schädigers und den in Betracht kommenden Kausalverlauf richtig einschätzt (siehe nur BGH, Beschl. v. 19. März 2008, III ZR 220/07, NJW-RR 2008, 1227 f.; Urt. v. 3. März 2005, III ZR 353/04, WM 2005, 1328, 1330 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Davon ist auszugehen, sobald dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BGH, Urt. v. 14. Oktober 2003, VI ZR 379/02, NJW 2004, 510; Urt. v. 11. Januar 2007, III ZR 302/05, NJW 2007, 830, 833; Urt. v. 3. Juni 2008, XI ZR 319/06, NJW 2008, 2576, 2578, std. Rspr.).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 103/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    b) Eine in erster Instanz siegreiche Partei darf jedoch darauf vertrauen, von dem Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach §§ 139, 278 Abs. 3 ZPO zu erhalten, wenn es in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und auf Grund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält; diese Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn dieser die Rechtslage falsch beurteilt (siehe nur BGH, Beschl. v. 28. September 2006, VII ZR 103/05, NJW-RR 2007, 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2002 - 1 L 169/02
    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 26/08
    Denn spätestens nach dem von dem Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2002 (1 L 169/02) war die hier zu beurteilende Rechtslage klar.
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Neben vertraglichen erfasst sie auch gesetzliche Ansprüche, und zwar sowohl wechselbezügliche wie etwa Rückabwicklungsansprüche aus einem nichtigen Grundstückskaufvertrag als auch solche, bei denen ein Gegenseitigkeitsverhältnis nicht besteht, wie etwa Bereicherungsansprüche (BGH Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07 - NJW-RR 2008, 824 Rn. 21; vgl. auch BGH Urteile vom 6. November 2009 - V ZR 63/09 - NVwZ 2010, 531 Rn. 38 und vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08 - NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07

    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen

    Hierzu zählen auch gesetzliche Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Tz. 19; Urt. v. 6.2.2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Tz. 30).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14

    Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im

    Deshalb gilt § 196 BGB nicht nur für die wechselseitigen Primäransprüche aus einem Vertrag, der eine Verfügung über ein Grundstück zum Gegenstand hat (dazu: Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 196 Rn. 6), sondern auch für die Sekundäransprüche und für die wechselseitigen Bereicherungsansprüche bei Nichtigkeit eines solchen Vertrags (Senat, Urteile vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f. und vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30).
  • BGH, 23.04.2021 - V ZR 147/19

    A) Die zur Umsetzung von § 1 Abs. 6 TreuhG erlassenen Privatisierungsgrundsätze

    Er unterliegt als Schadensersatzanspruch, anders als der von dem Landgericht angenommene, aber nicht gegebene Bereicherungsanspruch (dazu Senat, Urteile vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 20 f., vom 6. Februar 2009 - V ZR 26/08, NVwZ-RR 2009, 412 Rn. 30 und vom 12. Dezember 2014 - V ZR 109/14, NJW-RR 2015, 1008 Rn. 18), nicht einer Verjährungsfrist von zehn Jahren nach § 196 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB.
  • OLG Hamm, 18.07.2013 - 22 U 11/13

    Ansprüche des Käufers eines von einer städtischen Erschließungsgesellschaft

    Zwar soll § 139 BGB unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs abweichender Regelungen etwa dann unanwendbar sein mit der Folge einer Weitergeltung des Vertrages im Übrigen, wenn unzulässige Erschließungsabreden getroffen worden sind, die gegen § 129 BauGB (Kostenbeteiligung der Gemeinde) verstoßen (vgl. Palandt-Ellenberger, 72. Aufl., BGB, § 139 Rn. 18 unter Hinweis auf BGHZ 65, 370; Gesamtnichtigkeit dagegen im Fall einer unwirksamen Erschließungsbeitragssatzung, vgl. BGH NVwZ-RR 2009, 412).
  • VG Magdeburg, 17.03.2010 - 9 A 205/09

    Kommunalaufsichtsrecht; Beanstandung eines Vertrages; Zuwendungsfinanzierte

    Bei einer wie hier rechtlich bestehenden (Entgelt-)Verpflichtung des Klägers kann es unentschieden bleiben, ob die Beigeladene zu Recht davon ausgegangen ist, dass sie den Eigentümern der Grundstücke in den Gewerbegebieten I und II (Beitragsschuldner i. S. v. § 6 Abs. 3 Vertrag) aus den mit ihnen geschlossenen Kaufverträgen deshalb etwas schulde, weil sie in den jeweiligen Kaufverträgen zugesichert hat, die Grundstücke seien voll erschlossen/erschließungs- bzw. anschlussbeitragsfrei (vgl. zu Fragen der Verjährung BGH, U. v. 06.02.2009, V ZR 26/08, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7085
OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08 (https://dejure.org/2008,7085)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 (https://dejure.org/2008,7085)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 4 ME 315/08 (https://dejure.org/2008,7085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zu Beteiligungsrechten eines anerkannten Naturschutzvereins - einstweilige Anordnung - vorläufige Schließung eines Weges im Naturschutzgebiet für die Öffentlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 2 BNatSchG; § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 BNatSchG; § 24 Abs. 2 S. 2 NNatG; § 53 Abs. 1 NNatG; § 60a S. 1 NNatG; § 42 Abs. 2 VwGO
    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins im Falle eines faktischen Vollzugs durch die Behörde ohne Durchführung eines naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens; § 24 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) als ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 23 Abs. 2; ; BNatSchG § 33 Abs. 2; ; BNatSchG § 60 Abs. 2; ; BNatSchG § 60 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; ; NNatG § 24 Abs. 2; ; NNatG § 53 Abs. 1; ; NNatG § 60a Satz 1; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsrechte eines anerkannten Naturschutzvereins: Antragsbefugnis; Befreiung; Beteiligungsrecht; Naturschutzgebiet; Naturschutzverein; Weg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins im Falle eines faktischen Vollzugs durch die Behörde ohne Durchführung eines naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens; § 24 Abs. 2 S. 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 412
  • DVBl 2009, 329
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 20.06.2001 - BT-Drs 14/6378
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    Außerdem hat sich an dem System der Verbandsbeteiligung und dem den Verbänden zustehenden, selbständig durchsetzbaren Recht auf Beteiligung durch die Schaffung von Verbandsklagerechten, mit denen anerkannten Vereinen für bestimmte Fälle eine Klagebefugnis eingeräumt wird, ohne dass sie geltend machen müssen, in eigenen Rechten verletzt zu sein, nichts geändert (vgl. BT-Drucks. 14/6378 S. 61).

    Auch in der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung der sonstigen nach § 33 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesenen Schutzgebiete der besonderen Bedeutung dieser Gebiete im Hinblick auf den Erhalt des gemeinschaftlichen Naturerbes Rechnung trägt (BT-Drucks. 14/6378 S. 60).

    Dass nach der Gesetzesbegründung die Einbeziehung der sonstigen nach § 33 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesenen Schutzgebiete auch der in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 der FFH-Richtlinie angesprochenen Beteiligung der Öffentlichkeit Rechnung trägt (vgl. BT-Drucks. 14/6378 S. 60) und die Beteiligung eines anerkannten Vereins im Sinne des § 60 a Satz 1 NNatG i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG eine spezifisch naturschutzrechtliche Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    Das gilt nicht nur für den Fall der Umgehung eines an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.5.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), sondern auch, wenn die Behörde ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren nicht durchführt und durch tatsächliches Handeln vollendete Tatsachen schafft.

    Dass nach der Gesetzesbegründung die Einbeziehung der sonstigen nach § 33 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesenen Schutzgebiete auch der in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 der FFH-Richtlinie angesprochenen Beteiligung der Öffentlichkeit Rechnung trägt (vgl. BT-Drucks. 14/6378 S. 60) und die Beteiligung eines anerkannten Vereins im Sinne des § 60 a Satz 1 NNatG i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG eine spezifisch naturschutzrechtliche Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2007 - 2 M 358/06

    Beteiligung eines Naturschutzverbandes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    Ein gesetzgeberischer Wille, dass § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG bereits vor einer Unterschutzstellung eines Gebiets nach § 33 Abs. 2 BNatSchG anwendbar und unter Befreiung auch eine Ausnahme nach § 34 Abs. 2 BNatSchG, § 34 c Abs. 3 NNatG zu verstehen sein soll (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.1.2007 - 2 M 358/06 -, NuR 2007, 495), lässt sich der Gesetzesbegründung nicht entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 4 LC 56/07

    Genehmigung für den Bau eines Fischereibetriebsgebäudes mit Betriebswohnung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht aufgrund des Urteils des Senats vom 6. November 2007 (4 LC 56/07).
  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02

    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
  • OVG Berlin, 01.04.1998 - 2 SN 10.98

    Baustopp wegen Artenschutz, Antragsbefugnis eines anerkannten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
  • VGH Hessen, 02.11.2004 - 4 TG 2925/04
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2003 - 1 MB 6/03

    Befugnis zum Erlass einer auf Durchsetzung einer denkmalschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
  • VGH Bayern, 25.07.1995 - 22 CS 95.2313
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08
    In diesem Fall kann der Naturschutzverein, dem ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325; OVG Berlin, Beschl. v. 1.4.1998 - 2 SN 10.98 -, NuR 1998, 555; Hess. VGH, Beschl. v. 2.11.2004 - 4 TG 2925/04 - Bay. VGH, Beschl. v. 25.7.1995 - 22 CS 95.2313 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20

    In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die

    Daran fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, dass eigene Rechte der Antragstellerin oder des Antragstellers verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.06.1991 - 8 S 1385/91 - NJW-RR 1992, 273; NdsOVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 - NVwZ-RR 2009, 412; Happ, a.a.O., § 123 Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).

    Das gilt nicht nur für den Fall der Umgehung eines an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), oder wenn die Behörde ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren nicht durchführt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008, a.a.O.), sondern auch dann, wenn die Behörde schon ein dem Mitwirkungsverfahren vorgeschaltetes Verfahren nicht durchführt und so vornherein verhindert, dass ein ggf. vom Mitwirkungsrecht umfasstes Verfahren durchgeführt wird.

    100 Zwar darf in den Fällen, in denen das Gesetz Naturschutzvereinigungen ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung eingeräumt hat, die Missachtung, Umgehung oder Vereitelung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben und muss insoweit durch Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes zur Effektivität des Verfahrensrechts beigetragen werden (siehe hierzu OVG Thüringen, Urteil vom 2.7.2003 - 1 KO 389/02 -, NuR 2004, 325, und Senatsbeschluss vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NVwZ-RR 2009, 412, jeweils m.w.N.).

  • VG Hannover, 31.01.2013 - 4 A 5418/12

    Abweichungsentscheidung; Mitwirkungsrecht; Naturschutzvereinigung; Projekt;

    Hinter dieser von der Rechtsprechung entwickelten Klageform steht die Idee, dass die Behörde durch ihr Handeln keine vollendeten Tatsachen schaffen darf, bevor eine anerkannte Naturschutzvereinigung Gelegenheit hatte, von einem ihrer Mitwirkungsrechte nach § 63 BNatSchG Gebrauch zu machen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4).

    Nach Auffassung des Nds. OVG erfasst er nur Behördenentscheidungen, die auf einer Ermächtigung in einer Befreiungsvorschrift beruhen, nicht aber Ausnahmegenehmigungen auf anderer Grundlage (Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NVwZ-RR 2009, 412 = NdsVBl 2009, 141).

    Wenn das Gesetz den Naturschutzverbänden ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung einräumt, kann eine Umgehung oder Missachtung dieses Rechts nicht sanktionslos bleiben (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, juris Rdnr. 4; OVG Magdeburg, Beschl. v. 08.01.2007 - 2 M 358/06 -, juris Rdnr. 12).

    Das gilt nicht nur für den Fall der Umgehung eines an sich gebotenen Planfeststellungsverfahrens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367), oder wenn die Behörde ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren nicht durchführt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008, a.a.O.), sondern auch dann, wenn die Behörde schon ein dem Mitwirkungsverfahren vorgeschaltetes Verfahren nicht durchführt und so vornherein verhindert, dass ein ggf. vom Mitwirkungsrecht umfasstes Verfahren durchgeführt wird.

  • VG Minden, 26.10.2011 - 11 K 606/10

    "Kampfdörfer" auf dem Truppenübungsplatz Senne rechtens

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 = juris Rn. 17; Sächs. OVG, Beschluss vom 25.07.2007 - 1 BS 309/07 -, NuR 2008, 504; aA Gellermann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Kommentar, Band IV, Stand: Sept. 2010, BNatSchG § 63 Rn. 26.

    Der Begriff der "Befreiung" i.S.d. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG a.F. ist darüber hinaus auch im rechtstechnischen Sinne zu verstehen und erfasst daher nur Behördenentscheidungen, die auf einer Ermächtigung in einer Befreiungsvorschrift beruhen, so OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2008, a.a.O. = juris Rn. 17; Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, a.a.O. § 60 Rn. 8; Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O. § 60 Rn. 8; aA: Gellermann, a.a.O. § 63 Rn. 27, sodass weder Abweichungen von habitatschutzrechtlichen Verboten i.S.d. § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG noch eine - wie hier - in der Genehmigung enthaltene Ausnahmeentscheidung nach § 62 LG NRW eine Befreiung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG a.F. darstellen.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 - a.a.O. = juris Rn. 17; VGH München, Urteil vom 17.03.2008 - 14 BV 05.3079 -, NuR 2008, 668 = juris Rn. 22; aA: Gellermann, a.a.O. § 63 Rn. 11.

  • VG Lüneburg, 16.02.2017 - 2 A 15/15

    Feststellungsklage; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung;

    Das dritte - und vorliegend allein in Betracht kommende - Kriterium der Veränderung ist gegenüber den zuvor genannten Tatbestandsmerkmalen als Auffangtatbestand zu verstehen (Hendrischke, in: Schlacke, GK-BNatSchG, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 23 Rn. 33; Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, zit. n. Juris, dort Rn. 10).

    Nach der zu § 24 Abs. 2 Satz 1 NNatG ergangenen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts - die die Kammer aufgrund des Umstands, dass vorliegend auch auf § 24 Abs. 2 Satz 1 NNatG abzustellen ist (s.o.) im vorliegenden Fall für einschlägig hält und der sie folgt - umfasst eine Veränderung jede nicht völlig unerhebliche Abweichung von dem ursprünglichen Zustand im Naturschutzgebiet, die das Ziel der Schutzgebietsausweisung, das Naturschutzgebiet in seiner besonderen Eigenart zu erhalten, gefährdet (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, a. a. O.; vgl. zu § 23 BNatSchG auch J. Schmidt-Räntsch, in: Gassner u. a., BNatSchG, Kommentar, 2. Aufl. 2003, § 23 Rn. 25.).

    Entscheidend ist somit, ob eine Handlung im Hinblick auf den Schutzzweck der Naturschutzgebietsverordnung den Tatbestand einer Veränderung erfüllt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, a. a. O.; vgl. zu einer Thüringer Naturschutzgebietsverordnung: Thüringer OVG, Urt. vom 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -, zit. n. Juris, dort Rn. 25; sowie zu § 23 BNatSchG: J. Schmidt-Räntsch, in: Gassner u. a., a. a. O.).

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Die Antragsbefugnis ergibt sich hier daher bereits aus der - im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entsprechend anwendbaren - allgemeinen Regelung des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. in ähnlichen Fallgestaltungen z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2013 - OVG 11 S 26.13 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - VGH 5 S 2100/11 -, juris Rn. 44; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - OVG 4 ME 315/08 -, NVwZ-RR 2009, 412 ).

    Vielmehr muss insoweit durch Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes zur Effektivität des Verfahrensrechts beigetragen werden (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1997, a.a.O., 280 f.; ähnlich bereits BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7/88 -, NVwZ 1991, 164 f.; ferner z.B. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Dezember 2008, a.a.O.).

  • VG Münster, 05.07.2022 - 7 L 437/22

    Nutzung der Beachbar in den Emsauen in Greven muss untersagt werden

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 4 ME 315/08 -, juris, Rn. 4, m. w. N.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 4 ME 315/08 -, juris, Rn. 4, m. w. N.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 - 14 S 396/22

    Klage gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von

    Entscheidend für die Wirkungen des "absoluten" Veränderungsverbots in § 23 Abs. 2 BNatSchG ist deshalb, ob eine Handlung gerade im Hinblick die jeweilige Schutzerklärung den Tatbestand der Veränderung erfüllt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.12.2008 - 4 ME 315/08 - juris Rn. 10; Appel in Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 23 Rn. 35 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - 1 LB 19/10

    Klage gegen Muschelimporte in den Nationalpark Wattenmeer stattgegeben

    Grundlage dieses Anspruchs ist die Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beteiligungsrechte des Klägers, eines anerkannten Naturschutzvereins im Sinne des § 58 LNatSchG (vom 06.03.2007 = a.F.), § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (URG): Wird ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren, an dem ein solcher anerkannter Naturschutzverein zu beteiligen gewesen wäre, rechtswidrigerweise nicht durchgeführt, kann der Verein beanspruchen, dass die zuständige Behörde die Maßnahmen oder Handlungen unterbindet, für die die erforderliche Befreiung nicht eingeholt und bezüglich derer sein Beteiligungsrecht somit vereitelt worden ist; denn die Vereitelung dieses Rechts darf nicht sanktionslos bleiben, das behördliche Eingriffsermessen ist insoweit auf Null reduziert (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.12.2008 - 4 ME 315/08 -, NuR 2009, 130 m.w.N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 -, NuR 2007, 208; Thüringer OVG, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 289/02 -, NuR 2004, 325; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 14.05.1997 - 11 A 43.96 -, BVerwGE 104, 367 ff, 373).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.05.2022 - 5 L 141/22
    Daran fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, dass eigene Rechte des Antragstellers verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können (vergleiche OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008, 4 ME 315/08, juris Rn. 3).

    In diesem Fall kann die Naturschutzvereinigung, der ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008, 4 ME 315/08, juris Rn. 4; genauso Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 KO 389/02 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 16.07.2013 - 14 CE 13.290

    Vorerst keine Hangsicherungsmaßnahmen im "Oberen Isartal"

  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

  • VG Düsseldorf, 14.02.2023 - 17 K 2006/20

    Klage gegen die Förderung von Grundwasser in der "Üfter Mark" erfolglos

  • VG Köln, 24.07.2012 - 14 K 4263/11

    Vogelschlag auf dem Drachenfels

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 4 ME 120/22

    Allgemeines Verbot; Begründungserfordernis; Bestimmtheit; Bestimmtheit,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2013 - 1 M 97/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei absichtlich fehlender - rechtzeitiger - Bewerbung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 4 MB 14/09

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

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