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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.11.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,507
BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 7 B 106.91 (https://dejure.org/1992,507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 276
  • NVwZ-RR 1992, 360
  • DÖV 1992, 742
  • DÖV 1992, 748
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 -).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 4 B 184.90 - und vom 11. März 1991 - BVerwG 4 B 26.91 -).
  • BVerwG, 19.07.1976 - 4 B 22.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91
    Vielmehr darf die Behörde - etwa in Ermangelung ausreichender personeller und sachlicher Mittel - auch anlaßbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Juli 1976 - BVerwG 4 B 22.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22

    Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den …

    Er macht im Wesentlichen - unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 26.91 -, juris Rn. 5 …und Beschl. v. 19.7.1976 - IV B 22.76 -, juris Rn. 2) geltend, dass eine Ordnungsbehörde rechtswidrige Zustände, die bei einer Vielzahl von Grundstücken vorlägen, nicht stets flächendeckend bekämpfen müsse, sondern - etwa in Ermangelung ausreichender personeller und sachlicher Mittel - auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfallen beschränken dürfe, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen.

    Vielmehr darf die zuständige Behörde auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzugeben vermag (BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 360;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465).

    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont, dass eine Behörde sich in Ansehung einer Vielzahl objektiver Baurechtsverstöße "zunächst" auf die Regelung von Einzelfällen beschränken kann (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55/95 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106/91 -, juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Rn. 153 Der Beklagte ist ferner im Rahmen seines Ermessens unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nicht gehalten, diese Anforderungen gewissermaßen "flächendeckend" und "mit einem Schlag" gegenüber allen in Frage kommenden Wasserkraftanlagen gleichzeitig durchzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 4 B 99.98 - BRS 60 Nr. 163; Beschl. v. 11.3.1991 - 4 B 26.91 -juris; Beschl. v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992, 36;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.1996 - 8 S 3371/95 - NVwZ-RR 1997, 465;… Urt. v. 20.5.2010 - 3 S 1253/08 - ZfW 2011, 158;… Urt. v. 16.4.2014 - 3 S 1962/13 - juris;… BayVGH, Urt. v. 7.10.2004 - 22 B 03.3228 -, ZfW 2005, 185).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Rechtswidrige Zustände' die sich bei einer Vielzahl von Grundstücken ergeben' müssen nicht in jedem Fall in flächendeckender Art und Weise bekämpft werden' vielmehr darf sich die Bauaufsichtsbehörde auf die Regelung von Einzelfällen beschränken' wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (BVerwG' B.v. 19.2.1992 - 7 B 106.91 - NVwZ-RR 1992' 360).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,589
BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90 (https://dejure.org/1991,589)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 (https://dejure.org/1991,589)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1991 - 4 C 27.90 (https://dejure.org/1991,589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 276
  • DVBl 1992, 777
  • DÖV 1992, 588
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
    Immerhin kann dazu bereits die Erklärung der Behörde genügen, sie widerspreche der klägerischen Erklärung nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - BVerwGE 30, 27 ).

    Haben diese den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, bedarf es der zustimmenden Erklärung selbst des notwendig Beigeladenen nicht (BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
    Eine Erledigungserklärung kann zwar grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt zurückgenommen werden, zu dem der Prozeßgegner noch nicht zugestimmt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 36 = DÖV 1972, 796; BVerwG, Beschluß 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - Buchholz 303 § 264 ZPO Nr. 1 = DÖV 1988, 224 = NVwZ-RR 1988, 56).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90
    Eine Erledigungserklärung kann zwar grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt zurückgenommen werden, zu dem der Prozeßgegner noch nicht zugestimmt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 36 = DÖV 1972, 796; BVerwG, Beschluß 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - Buchholz 303 § 264 ZPO Nr. 1 = DÖV 1988, 224 = NVwZ-RR 1988, 56).
  • VG Sigmaringen, 26.01.2023 - 5 K 74/23

    Wohnungsverweis; Wohnungsbetretensverbot; Höchsfrist; Anrechenbarkeit der …

    Rn. 1 Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - eine ausdrückliche Zustimmung auch der Beigeladenen ist nicht erforderlich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.05.2013 - 4 C 4.13 -, ZLW 2014, 159; Urteil vom 15.11.1991 - 4 C 27.90 -, NVwZ-RR 1992, 276;… Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, VwGO § 161 Rn. 16) -, war das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen und nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 27.03.2006 - 6 C 27.05

    Sprungrevision; Zustimmung zur Sprungrevision; Widerruf der Zustimmung; Zulassung …

    Die Zustimmung kann daher - ähnlich wie eine einseitige Erledigungserklärung (Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92 m.w.N.) - bis zur abschließenden Gestaltung der Prozessrechtslage durch Einlegung der Sprungrevision noch zurückgenommen werden.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine einseitige Erledigungserklärung bis zu dem Zeitpunkt zurückgenommen werden, zu dem der Prozeßgegner noch nicht zugestimmt hat (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - ; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - ).
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