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   LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96   

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LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 (https://dejure.org/1996,3595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2; Beschäftigtenschutzgesetz §§ 2, 3, 4; BetrVG § 102 Abs. 1; SchwbG §§ 1, 2, 4; ZPO § 394
    Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sexuelle Belästigung; Schutz der Mitarbeiter; Abmahnung; Umsetzung ; Versetzung; Außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 769
  • BB 1997, 99
  • DB 1997, 482
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 24.08.1995 - 3 Sa 636/94

    Kündigung: Kündigung wegen sexueller Belästigungen

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96
    Urteil vom 24.8.1995, Streit 1996 S. 131.
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.1996 - 6 Sa 730/96
    BAG-Urteile vom 30.6.1983, AP Nr. 15 zu § 140 GG und 9.1.1986, DB 1986 S. 1339 = AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfristen; Stahlhacke/ Preis , Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rdn. 688.
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 341/03

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (APS-Preis 2. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 7; ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 4 BeschSchG Rn. 2; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 443; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 500; LAG Hamm 22. Oktober 1996 - 6 Sa 730/96 - LAGE BSchG § 4 Nr. 1; LAG Hamm 13. Februar 1997 - 17 Sa 1544/96 - LAGE BGB § 626 Nr. 110; LAG Sachsen 10. März 2000 - 2 Sa 635/99 - LAGE BGB § 626 Nr. 130).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 Sa 24/16

    Wiederholungskündigung - Kündigungsgrund der sexuellen Belästigung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 90.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei mehrjähriger wiederholter sexueller

    In schweren Fällen innerdienstlicher sexueller Belästigung weiblicher oder männlicher Mitarbeiter, insbesondere wenn der Beamte unter Ausnutzung seiner Vorgesetzteneigenschaft versagt und dadurch nicht nur seine Integrität in der Dienststelle weitgehend einbüßt, sondern auch sein Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn schwer erschüttert, kann sich grundsätzlich die Frage seiner weiteren Tragbarkeit im öffentlichen Dienst stellen, während in minderschweren Fällen eine mildere Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 1 D 72.89 - ; Urteil vom 24. Juni 1987 a.a.O.; Urteil vom 9. Februar 1987 - BVerwG 1 D 85.86 - zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als Dienstvergehen i.S. des § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes vom 24. Juni 1994 vgl. Beschluß vom 15. November 1996 - BVerwG 1 DB 5, 96 - <ZBR 1997, 96 = DÖD 1997, 87 = DÖV 1997, 342 = BVerwG DokBer B 1997, 66 = NJW 1997, 958 = IÖD 1997, 77 = Buchholz 235 § 126 BDO Nr. 2 = PersR 1997, 424>; zum arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vgl. z.B. BAG, Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; LAG Hamm, BB 1997, 99 [LAG Hamm 22.10.1996 - 6 Sa 730/96] und Der Personalrat 1997, 462).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 296/15

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Für die Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kommt es insbesondere auf Umfang und Intensität der sexuellen Belästigungen an (LAG Hamm vom 22.10.1996 - 6 Sa 730/96 -, DB 1997, 482 ; LAG Hamm vom 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96 -, BB 1997, 1485 ).

    Eine außerordentliche Kündigung ist angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (vgl. LAG Hamm vom 22.10.1996, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2015 - 3 Sa 335/15

    Sexuelle Belästigung - suchtbedingte Ausfallerscheinung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm 22.10.1996 NZA 1997, 769; s. a. LAG SchlH 4.3.2009 - 3 Sa 410/08, BB 2009, 1816 zur verbalen sexuellen Belästigung); insbes.
  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Des weiteren ist der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen fristlosen Kündigung gegenüber dem Belästiger nur dann angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der bisherigen sexuellen Belästigung des Belästigers sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (LAG Hamm, BB 1997, 99).
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung

    Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann (BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - DB 2008, 1274; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 48; 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 38.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 9 Sa 990/05

    Fristlose Kündigung: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Unterbindung

    Eine außerordentliche Kündigung ist allerdings nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Maßnahme rechtfertigen (vgl. LAG Ham, Urteil vom 22.10.1996 = NZA 1997, 769).
  • ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00

    Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei

    Sie kann von einer einfachen Ermahnung, einer Abmahnung und Versetzung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen (vgl. BAG 09.01.1986 - DB 1986, 943 sowie LAG Hamm 22.10.1996 - DB 1997, 482).
  • ArbG Lübeck, 02.11.2000 - 1 Ca 2479/00

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz;

  • ArbG Hannover, 28.04.2005 - 10 Ca 791/04

    Soziale Rechtfertigung für eine Änderungskündigung ; Verstoßes gegen das

  • LAG Sachsen, 19.08.1997 - 7 Sa 870/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund außerordentlicher

  • ArbG Frankfurt/Main, 12.02.2002 - 15 Ca 7402/01

    Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen

  • LAG Nürnberg, 16.12.1998 - 5 Sa 710/98

    Ordentliche Arbeitgeberkündigung wegen sexueller Belästigung

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