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   BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97   

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BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97 (https://dejure.org/1997,609)
BAG, Entscheidung vom 06.11.1997 - 2 AZR 253/97 (https://dejure.org/1997,609)
BAG, Entscheidung vom 06. November 1997 - 2 AZR 253/97 (https://dejure.org/1997,609)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 833
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muß der Arbeitgeber aber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei ( BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 158 = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    a) Danach rechtfertigen dringende betriebliche Erfordernisse in aller Regel nur eine ordentliche Kündigung, was sich aus § 1 Abs. 2 KSchG, dem ultima-ratio-Prinzip und dem Grundsatz ergibt, daß der Arbeitgeber nicht das Wirtschaftsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzen darf; ausnahmsweise kommt nach ständiger Rechtsprechung eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung aber dann in Betracht, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen und eine Versetzung in einen anderen Betrieb des Unternehmens nicht möglich ist ( BAG Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220, 225 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB, zu B III 2 der Gründe, m.w.N.).

    Daher ist es zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem Arbeitgeber in derartigen Fällen zuzumuten, den Arbeitsvertrag bis zum Ablauf der ordentlichen gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist fortzusetzen ( BAG Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220, 227 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB, zu B IV 1 der Gründe; KR-Hillebrecht, a.a.O., Rz 207, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Demgegenüber sind die Darlegungen des Landes schon deshalb nicht ausreichend, weil sich aus ihnen nicht ergibt, daß keine für eine Weiterbeschäftigung der Beklagten geeigneten Arbeitsplätze vorhanden waren, von denen im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhergesagt werden konnte, daß sie bis zum Ablauf der zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs einzuräumenden Auslauffrist frei würden (vgl. zur Berücksichtigung solch künftig frei werdender Arbeitsplätze BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    a) Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    a) Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Verwenden die Tarifvertragsparteien den Begriff des wichtigen Grundes, so ist bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, daß diesem Begriff dieselbe Bedeutung zukommt wie in § 626 BGB ( BAG Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP.
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    Dabei genügt es für die Darlegungen des Arbeitnehmers, wenn er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung gemeint ist (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1983 - 2 AZR 21/82 - BAGE 42, 151, 159 = AP, a.a.O.; ebenso für eine personenbedingte Kündigung Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 3 b der Gründe); der Arbeitnehmer muß keinen freien Arbeitsplatz benennen ( BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5 c Nr. 26, zu B II 2 c dd der Gründe und vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP, a.a.O.).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 407/92

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
    a) Der normative Teil von Tarifverträgen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszulegen wie ein Gesetz; zu berücksichtigen sind zunächst der Wortlaut, ferner der in den Tarifnormen zum Ausdruck gekommene Wille der Tarifvertragsparteien, der tarifliche Gesamtzusammenhang sowie notfalls ergänzend die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse, die Entstehungsgeschichte und eine praktische Tarifübung (vgl. Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 407/92 - BAGE 75, 107 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 16. Mai 1995 - 3 AZR 395/94 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • LAG Köln, 19.12.1996 - 10 Sa 448/96

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 14.64

    Rechtsmittel

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Einen konkreten freien Arbeitsplatz muss er in der Regel nicht benennen ( BAG 1. März 2007 - 2 AZR 650/05  - Rn. 21 ; 6. November 1997 - 2 AZR 253/97  - zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Er genügt seiner Darlegungslast in der Regel schon dadurch, dass er angibt, an welchen Betrieb er denkt und welche Art der Beschäftigung er meint (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - Rn. 41, NZA 1998, 833) .
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Der Arbeitnehmer muss im allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833).

    Ihn trifft die Pflicht, mit allen zumutbaren Mitteln, gegebenenfalls auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung auch bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes zu versuchen (BAG 9. Juli 1964 - 2 AZR 419/63 - AP Nr. 52 zu § 626 BGB, zu 2 b der Gründe; BAG 23. März 1972 - 2 AZR 216/71 - BAGE 24, 222, 228 = AP Nr. 1 zu § 55 BAT, aE der Gründe; BAG 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu III 2 a der Gründe; BAG 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833; BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 19).

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