Rechtsprechung
BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- openjur.de
Krankheitsbedingte Kündigung; Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Bundesarbeitsgericht
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 84 Abs 2 SGB 9
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Wolters Kluwer
Darlegungslast und Beweislast des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Kündigung; Verpflichtung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung (krankheitsbedingte) - BEM und Betriebsratsbeteiligung
- bag-urteil.com
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Betriebs-Berater
Beweislast für leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit
- rewis.io
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- ra.de
- rewis.io
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Kündigung; Verpflichtung zur Durchführung des betriebliches Eingliederungsmanagements - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Erfordernis auch ohne Existenz einer betrieblichen Interessenvertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Beweislast für leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Fahrzeugdellen können ausgedellt werden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement
- anwalt.de (Kurzinformation)
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wiedereingliederungsmanagement auch in betriebsratslosen Betrieben erforderlich
Verfahrensgang
- ArbG Cottbus, 17.04.2008 - 6 Ca 2191/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 14 Sa 1428/08
- BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Papierfundstellen
- BAGE 135, 361
- MDR 2011, 495
- NZA 2011, 39
- BB 2011, 180
- DB 2011, 535
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen" (vgl. Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 29, BAGE 123, 234; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 85, 107) .Der Arbeitnehmer muss sodann konkret darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine Beschäftigung - an einem anderen Arbeitsplatz - vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .
Es ist dann Sache des Arbeitgebers, hierauf zu erwidern und ggf. darzulegen, warum eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (vgl. Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 47, aaO) .
Dem Grundsatz, dass einer Partei nicht ein ihr unmöglicher Grad an Konkretisierung ihres Vortrags abverlangt werden darf, ist dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer lediglich konkret darlegen muss, wie er sich die anderweitige Beschäftigung vorstellt; von ihm wird nicht verlangt, dass er dazu ganz bestimmte Arbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen benennt (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .
Das Erfordernis eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX besteht für alle Arbeitnehmer, nicht nur für behinderte Menschen (Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .
Durch die dem Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX auferlegten besonderen Verhaltenspflichten soll damit möglichst frühzeitig einer Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines kranken Menschen begegnet und die dauerhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht werden (Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 40, BAGE 123, 234) .
Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit letztlich der Vermeidung einer Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen (Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 40, aaO) .
c) War danach im Streitfall ein BEM nicht mangels Bestehens einer betrieblichen Interessenvertretung entbehrlich, darf die Beklagte als Arbeitgeberin aus ihrer dem Gesetz widersprechenden Untätigkeit keine darlegungs- und beweisrechtlichen Vorteile ziehen können (vgl. Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 44, BAGE 123, 234) .
Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (vgl. Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) .
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Der Arbeitnehmer muss sodann konkret darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine Beschäftigung - an einem anderen Arbeitsplatz - vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .Dem Grundsatz, dass einer Partei nicht ein ihr unmöglicher Grad an Konkretisierung ihres Vortrags abverlangt werden darf, ist dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer lediglich konkret darlegen muss, wie er sich die anderweitige Beschäftigung vorstellt; von ihm wird nicht verlangt, dass er dazu ganz bestimmte Arbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen benennt (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .
Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (vgl. Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) .
Er hat vielmehr von sich aus denkbare oder vom Arbeitnehmer (außergerichtlich) bereits genannte Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen sowohl eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen als auch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz ausscheiden (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 19, aaO) .
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Der Arbeitnehmer muss sodann konkret darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine Beschäftigung - an einem anderen Arbeitsplatz - vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .Dem Grundsatz, dass einer Partei nicht ein ihr unmöglicher Grad an Konkretisierung ihres Vortrags abverlangt werden darf, ist dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer lediglich konkret darlegen muss, wie er sich die anderweitige Beschäftigung vorstellt; von ihm wird nicht verlangt, dass er dazu ganz bestimmte Arbeitsplätze im Betrieb oder Unternehmen benennt (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 43, BAGE 123, 234; 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 30) .
Aus dem Sachvortrag des Arbeitnehmers muss sich allerdings ergeben, dass er die seinen Vorstellungen entsprechende Tätigkeit trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben kann (Senat 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - zu II 4 b der Gründe, aaO) .
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG) , wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38).Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - aaO).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 198/09
Anforderungen an betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Das Gesetz beschreibt den im Wege des BEM durchzuführenden Klärungsprozess nicht als formalisiertes Verfahren, sondern lässt den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum (Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 198/09 - Rn. 18, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 57) . - BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Mit seiner Hilfe können aber solche milderen Mittel, zB die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen auf einem anderen - ggf. durch Umsetzungen "freizumachenden" - Arbeitsplatz erkannt und entwickelt werden (vgl. Senat 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 48 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 56; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 55; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 41, BAGE 123, 234) . - BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04
Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Ziel des BEM ist - wie das der gesetzlichen Prävention nach § 84 Abs. 1 SGB IX (vgl. dazu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - BAGE 116, 121) - die frühzeitige Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu fördern. - BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG) , wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38). - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt (§ 1 Abs. 2 KSchG) , wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (Senat 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 38). - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96
Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
Auszug aus BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09
Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen" (vgl. Senat 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 29, BAGE 123, 234; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 85, 107) . - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08
Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied
- LAG Schleswig-Holstein, 17.11.2005 - 4 Sa 328/05
Kündigung, krankheitsbedingt, Kleinbetrieb, Kündigungsschutzgesetz, …
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 14 Sa 1428/08
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Ist dies der Fall, ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen - dritte Stufe (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 18) . - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
Der Arbeitnehmer muss hierauf erwidern, insbesondere darlegen, wie er sich eine Änderung des bisherigen Arbeitsplatzes oder eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung ausüben könne (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 16) .Dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf seinerseits zu erwidern und ggf. darzulegen, warum eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - aaO mwN) .
Die Durchführung eines bEM setzt nicht voraus, dass bei dem betroffenen Arbeitnehmer eine Behinderung vorliegt (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 27, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 35, BAGE 123, 234) .
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10
Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches …
Dazu muss er umfassend und konkret vortragen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können, warum also ein BEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, erneuten Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vorzubeugen und ihm den Arbeitsplatz zu erhalten (Senat 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 36, NZA 2011, 39) .
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Eine Kündigung ist im Falle einer lang anhaltenden Krankheit sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt - erste Stufe -, eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen festzustellen ist - zweite Stufe - und eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen - dritte Stufe - (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 13; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11 mwN, BAGE 135, 361) .a) Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist in aller Regel ohne Weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen auszugehen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 19. April 2007 - 2 AZR 239/06 - Rn. 18) .
Eine solche Ungewissheit steht - so sie tatsächlich vorliegt - einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn jedenfalls in den nächsten 24 Monaten mit einer Genesung nicht gerechnet werden kann (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 14; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - aaO) .
Die Verpflichtung zur Durchführung eines bEM trifft den Arbeitgeber nicht nur bei Erkrankungen behinderter Arbeitnehmer, sondern bei allen Arbeitnehmern (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 19; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 27, BAGE 135, 361) und unabhängig davon, ob im Beschäftigungsbetrieb ein Betriebsrat gewählt ist oder nicht (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 32; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28 ff., aaO) .
Er hat von sich aus alle denkbaren oder vom Arbeitnehmer ggf. außergerichtlich genannten Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kommt (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 19) .
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17
Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches …
Die in § 84 Abs. 2 SGB IX genannten Maßnahmen dienen damit letztlich der Vermeidung einer Kündigung und der Verhinderung von Arbeitslosigkeit erkrankter und kranker Menschen (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 32 mwN, BAGE 135, 361; vgl. auch die Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drs. 15/1783 S. 16) . - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 565/12
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung
Voraussetzung ist, dass daraus eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen folgt, diese durch mildere Mittel - etwa eine Versetzung - nicht abgewendet werden kann und sie auch bei einer Abwägung gegen die Interessen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss (BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 - Rn. 22; zu den Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361).Zwar war ein bEM nicht deshalb entbehrlich, weil bei der Beklagten keine betriebliche Interessenvertretung iSd. § 93 SGB IX bestand (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 28, BAGE 135, 361) .
Der Arbeitgeber hat vielmehr von sich aus denkbare oder vom Arbeitnehmer ggf. außergerichtlich genannte Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kommen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 19) .
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Schließlich muss - dritte Stufe - eine vorzunehmende Interessenabwägung ergeben, dass die betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 123, 234) .Als absehbar ist in diesem Zusammenhang ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten anzusehen (vgl. BAG 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 12. Juli 2007 - 2 AZR 716/06 - Rn. 27, BAGE 123, 234) .
Erst dann ist es Sache des Arbeitgebers, hierauf zu erwidern und ggf. darzulegen, warum auch eine solche Beschäftigung nicht möglich sei (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 25 mwN; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 14 mwN, BAGE 135, 361) .
Er muss vielmehr von sich aus mögliche Alternativen würdigen und darlegen, aus welchen Gründen weder eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes an dem Arbeitnehmer zuträgliche Arbeitsbedingungen noch die Beschäftigung auf einem anderen - leidensgerechten - Arbeitsplatz in Betracht kamen (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 565/12 - Rn. 34; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 35, BAGE 135, 361) .
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13
Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …
Ein Unterlassen führt daher auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht zur Rechtswidrigkeit einer Kündigung, sondern lediglich zur Verschiebung der Darlegungs- und Beweislastverteilung in einem hierauf bezogenen Gerichtsverfahren (…vgl. BAG, Urteile vom 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - NZA-RR 2008, 515 Rn. 27, vom 10. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 17 ff., vom 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - BAGE 135, 361 Rn. 14 …und vom 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - NZA 2011, 993 Rn. 25). - BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Dies gilt unter strengen Voraussetzungen sogar dann, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers aus wichtigem Grund nach § 626 BGB kündigt (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 242/05 - Rn. 25; 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 - Rn. 11, BAGE 135, 361; 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 26) . - ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …
grundlegend BAG 30.5.1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = AP § 626 BGB Nr. 70 = NJW 1979, 332 [Leitsatz 2 u. III.2 b.]; s. aus jüngerer Zeit BAG 12.7.2007 (Fn. 83) [B.II.2 a.]: "Eine Kündigung ist als letztes Mittel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung ausgeschöpft hat"; [B.II.2 b.]: "Eine Kündigung ist nicht gerechtfertigt, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um die Vertragsstörung künftig zu beseitigen"; 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 56 = NZA 2010, 398 [I.2.]; 30.9.2010 - 2 AZR 88/09 - EzA § 84 SGB IX Nr. 7 = NZA 2011, 39 = MDR 2011, 495 [I.2.]. - BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches …
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2019 - 17 Sa 1605/18
Wirksame krankheitsbedingte Kündigung - fehlendes betriebliches …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14
Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM
- BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …
- BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10
Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte …
- BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines …
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
- BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung
- LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2015 - 1 Sa 48a/15
Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, Dauererkrankungen, BEM, …
- BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente
- BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11
Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats; …
- LAG Düsseldorf, 20.10.2016 - 13 Sa 356/16
Betriebliches Eingliederungsmanagement; krankheitsbedingte Kündigung
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- ArbG Stuttgart, 14.05.2019 - 9 Ca 135/18
Pflicht des Arbeitgebers einen leistungsgeminderten Arbeitnehmer zu beschäftigen
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …
- LAG Hessen, 19.12.2016 - 17 Sa 530/16
Die Grundsätze zur erweiterten Darlegungslast bei unterbliebenen BEM gelten nicht …
- LAG Hamm, 22.03.2018 - 15 Sa 1787/17
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); krankheitsbedingte Kündigung; …
- LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 551/11
Betriebliches Eingliederungsmanagement
- LAG München, 12.03.2014 - 5 Sa 789/13
Krankenschwester, außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist, Rückfall, …
- ArbG Berlin, 23.02.2017 - 54 Ca 12814/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungslast des Arbeitgebers für Nutzlosigkeit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 4 Sa 900/16
Auflösende Bedingung - Fluguntauglichkeit - Nichtdurchführung eines betrieblichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2015 - 7 Sa 512/14
Krankheitsbedingte Kündigung wegen Bauuntauglichkeit - betriebliches …
- OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12
Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 7 Sa 477/17
Krankheitsbedingte Kündigung bei unterlassenem BEM
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- LAG Hessen, 19.03.2012 - 17 Sa 518/11
Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen und einer ordentlichen Kündigung
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 121/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 557/14
Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung - …
- LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20
Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17
Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 4 Sa 18/17
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 22.06.2018 - 3 Sa 1324/17
§ 34 Abs. 2 TVöD, § 626 BGB, § 84 Abs. 2 SGB IX a.F.
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2021 - 8 Sa 240/20
Personenbedingte Kündigung - Langzeiterkrankung - BEM-Verfahren
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung
- LAG Hamm, 26.04.2013 - 10 Sa 24/13
BEM als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- ArbG Bonn, 24.10.2012 - 5 Ca 2319/12
Gestattung der Teilnahme des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers bei einem i.R.e. …
- LAG Thüringen, 15.11.2012 - 3 Sa 71/12
Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - betrieblich verursachte …
- LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten …
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 128/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Hamm, 27.01.2012 - 13 Sa 1493/11
Personenbedüngte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Fehlen des …
- BAG, 26.02.2020 - 7 AZR 61/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2016 - 6 Sa 330/16
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose
- LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18
Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit
- LAG Hamm, 03.11.2023 - 13 Sa 453/23
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Wirksamkeit
- LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 134/18
Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit
- ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17
Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht …
- ArbG Köln, 23.08.2016 - 12 Ca 232/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen
- BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 7.11
Anspruch eines Personalrates auf Übermittlung nicht anonymisierter Daten zu mehr …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23
Krankheitsbedingte Kündigung einer nach § 2 Abs. 3 SGB 9 2018 gleichgestellten …
- LAG Köln, 15.12.2016 - 8 Sa 550/16
Prüfungsschema bei krankheitsbedingten Kündigungen; Ultima Ratio-Prinzip und …
- LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 12 Sa 697/12
Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten; Negativprognose nach …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 10 Sa 1702/14
Personenbedingte Kündigung - alternative Beschäftigungsmöglichkeit - …
- ArbG München, 26.03.2014 - 43 Ca 8547/13
Krankheitsbedingte Kündigung
- ArbG Aachen, 27.09.2022 - 2 Ca 1346/22
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - vorläufige …
- LAG Hamm, 01.08.2014 - 1 Sa 182/14
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, Kündigung wegen landandauernder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2014 - 3 Sa 372/13
Voraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Krankheit - …
- LAG Hessen, 09.02.2018 - 10 Sa 1063/17
1. In dem Einladungsschreiben zu einem bEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein …
- LAG Köln, 31.03.2011 - 6 Sa 1433/10
Unverhältnismäßige Kündigung bei längerer Erkrankung aufgrund eines einmaligen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 259/21
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Sonderkündigungsschutz nach …
- LAG Hamm, 19.05.2016 - 15 Sa 150/16
Unverhältnismäßigkeit einer Kündigung wegen unterlassenen betrieblichen …
- LAG Köln, 28.08.2014 - 7 Sa 642/13
Personenbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Leistungsminderung; …
- LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- OVG Hamburg, 26.08.2022 - 5 Bf 149/22
Bewilligung von Fahrtkosten zum mündlichen Verhandlungstermin
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 6 Sa 95/14
Außerordentliche Kündigung - Störung des Betriebsfriedens - Verzugslohn
- LAG Hamm, 11.11.2011 - 13 Sa 805/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 1247/10
Außerordentliche Änderungskündigung im öffentlichen Dienst; Änderung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -; …
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen …
- LG Karlsruhe, 21.11.2023 - 10 O 111/23
Kostenentscheidung bei Abweisung einer Amtshaftungsklage als lediglich "zurzeit …
- LAG Köln, 04.07.2013 - 13 Sa 1198/12
Diskriminierung eines Schwerbehinderten durch Kündigung - erfolgreiche …
- LAG Hessen, 03.08.2015 - 16 Sa 1378/14
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen dauerhafter …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 22 Sa 2313/11
Urlaubsabgeltungsanspruch - Urlaubskasse - Arbeitszeitrichtlinie - Vereinbarkeit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 10 Sa 496/11
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - Möglichkeit …
- LAG Düsseldorf, 06.12.2010 - 14 Sa 725/10
Abgestufte Darlegungslast und Beweislast im Zusammenhang mit einer …
- LAG Hamm, 02.12.2010 - 15 Sa 910/10
Krankheitsbedingte Kündigung eines Wachmanns bei paranoider Schizophrenie
- ArbG Kaiserslautern, 12.06.2019 - 2 Ca 159/19
Unterlassenes Betriebliches Eingliederungsmanagement - krankheitsbedingte …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 17 Sa 1184/14
Betriebsbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Änderungskündigung
- VGH Bayern, 19.01.2012 - 12 C 10.3017
Schwerbehindertenrecht; Prozesskostenhilfe; Zustimmung zur Kündigung; …