Rechtsprechung
| BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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KSchG § 1 Abs. 3
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 3
- Kanzlei Prof. Schweizer
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Organisationsentscheidung im Zusammenhang mit der Sozialauswahl i.S.d. § 1Abs.3 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 3
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 57 (Leitsatz)
§ 1 Abs. 3 KSchG
Kündigung/Sozialauswahl/Vergleichbarkeit von Teilzeit- mit Vollzeitarbeitnehmern - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 06.04.1998 - 6 Ca 3912/97
- ArbG Dresden, 06.04.1998 - Ma 3912/97
- LAG Sachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 641/98
- BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 533
- NZA 2000, 30
- NJ 2000, 220 (Ls.)
- BB 1999, 2509
- DB 2000, 228
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98
Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Die Grundsätze, die der Senat zur Vergleichbarkeit von teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG im Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgestellt hat, wonach es entscheidend auf die betriebliche Organisation der Arbeitszeigestaltung ankommt, gelten auch im öffentlichen Dienst.Die Rechtsprechung des Berufungsgerichts steht nicht in Übereinstimmung mit der in der Zwischenzeit ergangenen Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
a) In seinem Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat der Senat, worauf wegen der Einzelheiten hier verwiesen werden kann, entschieden, es hänge von der betrieblichen Organisation ab, ob bei der Kündigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte und bei der Kündigung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen seien; habe der Arbeitgeber eine Organisationsentscheidung getroffen, aufgrund derer für bestimmte Arbeiten Vollzeitkräfte vorgesehen seien, so könne diese Entscheidung als sog. freie Unternehmerentscheidung nur darauf überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sei; liege danach eine bindende Unternehmerentscheidung vor, seien bei der Kündigung einer Teilzeitkraft die Vollzeitkräfte nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen.
Hätte die sozial weniger schutzbedürftige Mitarbeiterin das entsprechende Angebot angenommen, war der betriebsbedingt notwendige Abbau der Überkapazität erreicht; lehnte dagegen die Arbeitnehmerin das Angebot ab, war deren Kündigung betriebsbedingt sozial gerechtfertigt, und der Beklagte konnte auf dem Arbeitsmarkt den Fehlbedarf decken (ebenso Senatsurteil vom 3. Dezember 1998, aaO, zu II 4 b der Gründe).
Dem entspricht es, wenn in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Senatsurteil vom 3. Dezember 1998, aaO, zu II 4 b der Gründe, m.w.N.) nicht darauf abgestellt wird, ob ein bestimmter Arbeitsplatz weggefallen, sondern ob und in welchem Umfang ein Beschäftigungsbedürfnis entfallen ist.
- BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56
Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Die Grundsätze, die der Senat zur Vergleichbarkeit von teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG im Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) aufgestellt hat, wonach es entscheidend auf die betriebliche Organisation der Arbeitszeigestaltung ankommt, gelten auch im öffentlichen Dienst.Die Rechtsprechung des Berufungsgerichts steht nicht in Übereinstimmung mit der in der Zwischenzeit ergangenen Entscheidung des Senats vom 3. Dezember 1998 (- 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- LAG Sachsen, 09.10.1998 - 3 Sa 641/98
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Sächsisches Landesarbeitsgericht - 3 Sa 641/98 -.Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 1998 - 3 Sa 641/98 - aufgehoben.
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Im Gegenteil: Er hat ebenso wie im Urteil vom 19. Mai 1993 (- 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151 = AP Nr. 31 zu § 2 KSchG) konkrete Darlegungen zu einem nachvollziehbaren unternehmerischen Konzept der Arbeitszeitgestaltung verlangt. - BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Es bedarf insofern vielmehr erst noch einer organisatorischen Umsetzung, wie bereits der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Entscheidung vom 28. November 1956 (- Gs 3/56 - BAGE 3, 245 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG) ausgeführt hat. - BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98
Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - …
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Maßgebend ist hier die frühere Fassung des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG aufgrund des Gesetzes vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476), die zur Zeit der hier streitigen Kündigung galt, ohne daß das sog. Korrekturgesetz vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843) hieran etwas geändert hätte (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl). - BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99
Maßgebend ist hier die frühere Fassung des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG aufgrund des Gesetzes vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476), die zur Zeit der hier streitigen Kündigung galt, ohne daß das sog. Korrekturgesetz vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843) hieran etwas geändert hätte (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Der Zweite Senat hat vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 (Art. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000; BGBl. I S. 1966) zwar entschieden, im Rahmen des Kündigungsschutzrechts sei die Unternehmerentscheidung über das Arbeitszeitmodell, insbesondere der Entscheidung für oder gegen Teilzeitarbeit, verbindlich (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41). - BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
c) Soweit die Beklagte bei den Erzieherinnen mit vergleichbarer Tätigkeit weiter nach der Wochenarbeitszeit differenziert und neben der Vergleichsgruppe 02 (35 Stunden) weitere Arbeitnehmerinnen nach ihrer Wochenarbeitszeit (40, 33, 32, 30 Wochenstunden) in anderen Vergleichsgruppen zusammengefaßt hat, stellt dies zwar möglicherweise einen Fehler bei der Vergleichsgruppenbildung dar (vgl. Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 239; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Im gleichen Sinn hat der Senat die Frage entschieden, ob Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte im Rahmen der Sozialauswahl vergleichbar sind (BAG 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236).
- BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Arbeitnehmer, die auf Grund solcher Organisationsentscheidungen unterschiedliche Arbeitszeiten aufweisen, die nur durch Änderungskündigungen angepasst werden könnten, sind nicht miteinander vergleichbar (vgl. Senat 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 - BAGE 111, 229; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41; 17. Januar 2002 - 2 AZR 15/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47). - BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte
Arbeitnehmer, die auf Grund solcher Organisationsentscheidungen unterschiedliche Arbeitszeiten aufweisen, die nur durch Änderungskündigungen angepasst werden könnten, sind nicht miteinander vergleichbar (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41; 17. Januar 2002 - 2 AZR 15/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47). - BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 244/03
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers …
a) Reduziert sich auf Grund einer arbeitgeberseitigen Organisationsentscheidung lediglich das Arbeitsvolumen bzw. das Stundenkontingent im Betrieb oder in der Dienststelle, so sind nach der Rechtsprechung des Senats teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl miteinander vergleichbar (vgl. insbesondere 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1079;… ErfK/Ascheid 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 485; Linck Die Soziale Auswahl S. 60 f.;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 625;… von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 425b;… Hako/Gallner 2. Aufl. § 1 Rn. 732;… APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 686).Eine andere Lösung, die eine Differenzierung des Auswahlkreises bei der sozialen Auswahl von Teilzeitbeschäftigten einerseits und Vollzeitbeschäftigten andererseits ohne Vorliegen von sachlichen Gründen vornähme, würde auf eine nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässige Diskriminierung hinauslaufen (vgl. Senat 12. August 1999 aaO).
In einem solchen Fall wäre eine Sozialauswahl nicht zu beanstanden, die bei diesen organisatorischen Rahmenbedingungen ansetzt (vgl. insbesondere Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236 und 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41;… zusammenfassend: APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 684).
Damit steht mit einer Stellenverteilung allein noch nicht fest, auf welches Arbeitsverhältnis der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten - nach dem Stellenplan - durchschlägt und wer unter Beachtung sozialer Auswahlgesichtspunkte von dem Abbau des Beschäftigungsvolumens nach dem Stellenplan betroffen ist (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44).
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 243/03
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl nach Widerspruch des Arbeitnehmers …
a) Reduziert sich auf Grund einer arbeitgeberseitigen Organisationsentscheidung lediglich das Arbeitsvolumen bzw. das Stundenkontingent im Betrieb bzw. in der Dienststelle, so sind nach der Rechtssprechung des Senats teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl mmiteinander vergleichbar (vgl. insbesondere 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1079;… ErfK/Ascheid 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 485; Linck Die Soziale Auswahl S. 60 f.;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 625;… von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 425b;… Hako/Gallner 2. Aufl. § 1 Rn. 732;… APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 686).Eine andere Lösung, die eine Differenzierung des Auswahlkreises bei der sozialen Auswahl von Teilzeitbeschäftigten einerseits und Vollzeitbeschäftigten andererseits ohne Vorliegen von sachlichen Gründen vornähme, würde auf eine nach § 4 Abs. 1 TzBfG unzulässige Diskriminierung hinauslaufen (vgl. Senat 12. August 1999 aaO).
In einem solchen Fall wäre eine Sozialauswahl nicht zu beanstanden, die auf diesen organisatorischen Rahmenbedingungen ansetzt (vgl. insbesondere Senat 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236 und 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41;… zusammenfassend: APS/Kiel § 1 KSchG Rn. 684).
Damit steht mit einer Stellenverteilung allein noch nicht fest, auf welches Arbeitsverhältnis der Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten - nach dem Stellenplan - durchschlägt und wer unter Beachtung sozialer Auswahlgesichtspunkte von dem Abbau des Beschäftigungsvolumens nach dem Stellenplan betroffen ist (Senat 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41).
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 15/01
Sozialauswahl
Will der Arbeitgeber lediglich die Zahl der insgesamt etwa für Reinigungsarbeiten geleisteten Arbeitsstunden abbauen, ohne daß eine Organisationsentscheidung vorliegt, bestimmte Arbeiten nur durch Vollzeit- oder Teilzeitkräfte erledigen zu lassen, so sind alle mit diesen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihr Arbeitszeitvolumen in die Sozialauswahl einzubeziehen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41; vgl. EuGH 26. September 2000 - C - 322/98 -EuCHE I 2000, 7507). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
Hier hat das Gericht anerkannt, dass eine Vergleichbarkeit ausscheidet, wenn die Arbeit auf den Vollzeitarbeitsplätzen aus betriebsorganisatorischen Gründen nur in Vollzeit erbracht werden könne (BAG 03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - AP Nr. 39 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = DB 1999, 487 = NZA 1999, 431 = NJW 1999, 1733 sowie für den öffentlichen Dienst im gleichen Sinne BAG, Urteil vom 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl = NJW 2000, 533 = NZA 2000, 30 = DB 2000, 228;… vgl. zu einer ähnliche Konstellation auch BAG 22.04.2004 - 2 AZR 385/03 - a. a. O.). - LAG Köln, 31.03.2006 - 11 Sa 1637/05
Interessenausgleich, Namensliste, Teilzeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im Grundsatz das Gegenteil der Fall: Reduziert sich auf Grund einer arbeitgeberseitigen Organisationsentscheidung lediglich das Arbeitsvolumen bzw. das Stundenkontingent im Betrieb, so sind teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl miteinander vergleichbar (BAG Urteil vom 22.04.2004 - 2 AZR 244/03 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG Urteil vom 03.12.1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 12/99 - AP Nr. 44 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl m.w.N.). - ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01
Teilzeitbegehren - Entgegenstehende betriebliche Gründe
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03
Änderungskündigung/Beendigungskündigung; Sozialauswahl
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur …
- LAG Niedersachsen, 23.02.2001 - 16 Sa 1427/00
Berufung auf eine fehlerhafte Sozialauswahl; Anhörung des Betriebsrats
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2000 - 1 Sa 236/00
Zulässigkeit von Kündigungen die auf einem Lehrerpersonalkonzept beruhen; …
- LAG Hamm, 23.05.2000 - 7 Sa 407/00
Abgrenzung der "reinen" Lohnkürzung bei gleichzeitiger Einschränkung des …
- ArbG Bielefeld, 12.03.2002 - 5 Ca 3150/01
Arbeitszeitreduzierung - betriebliche Gründe - TzBfG
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