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Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,548
BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01 (https://dejure.org/2001,548)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2001 - 8 AZR 95/01 (https://dejure.org/2001,548)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 (https://dejure.org/2001,548)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

  • Judicialis

    BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers; ; BGB § ... 280; ; BGB § 286 analog; ; BGB § 276; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; Manteltarifvertrag Systemgastronomie vom 6. November 1996 § 13; ; Manteltarifvertrag Systemgastronomie vom 6. November 1996 § 15; ; Tarifvertrag Mitropa vom 27. Juni 1997 § 14; ; Tarifvertrag Mitropa vom 27. Juni 1997 § 16

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen: Grobe Fahrlässigkeit, (keine) Minderung der Haftung nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit, sofern kein unverhältnismäßig großer Schaden; Übereignung an ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung - Zugrestaurantleiter - Abhanden gekommene Einnahmen - Inkassoberechtigung - Mitropa AG - Kellnerbrieftasche - Haftung - Positive Vertragsverletzung - Grobe Fahrlässigkeit - Tarifliche Ausschlussfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Ausschlussfristen - Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen; grobe Fahrlässigkeit; Mitverschulden; Haftungsbegrenzung auf Selbstkostenpreis; tarifliche Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mitropa -, Mankohaftung, Schadensersatz, Pflichtverletzung, Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Tageseinnahmen, Verfallfrist für Ansprüche aus Tarifvertrag, Erstreckung auf vertragliche oder gesetzliche Ansprüche

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Restaurantleiter haftet für Tageseinnahmen // Geld unverschlossen weglegen ist grob fahrlässig

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individualarbeitsrecht, Arbeitnehmerhaftung für abhanden gekommene Einnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 368
  • NJW 2002, 2900
  • NZA 2002, 612
  • BB 2002, 2129
  • BB 2002, 947
  • DB 2002, 900
  • JR 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy …

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Subjektive Besonderheiten können zwar im Einzelfall im Sinne einer Entlastung von dem schweren Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ins Gewicht fallen, jedoch kann grobe Fahrlässigkeit nicht nur deshalb verneint werden, weil der Handelnde lediglich für einen Augenblick versagte, wenn die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind; vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (Senat 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148, zu I 2 c der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer einen grob fahrlässig verursachten Schaden des Arbeitgebers in aller Regel voll zu tragen (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 288/96 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 63, zu I 4 c der Gründe; 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148, zu II 3 a der Gründe).

    Der zu ersetzende Schaden liegt zwar über dem Bruttomonatseinkommen des Beklagten in Höhe von ca. 4.000,00 DM, aber noch deutlich unterhalb der Haftungsobergrenze von drei Bruttoeinkommen, wie sie in der Reformdiskussion zur Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung als Höchstbetrag vorgeschlagen wird (Senat 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - aaO, zu II 3 b der Gründe;… vgl. auch Peifer Haftung des Arbeitnehmers AR-Blattei SD 870 Rn. 124 ff. unter Hinweis auf gesetzgeberische Vorhaben).

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85

    Anspruch auf Vergütung - Feiertag - Tariflicher Anspruch - Vergütung - Tarifliche …

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Gilt die tarifliche Ausschlußfrist für "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag", werden von ihr nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt (Fortführung von BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - BAGE 54, 25).

    Eine solche ausdrückliche Beschränkung auf "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag" im Wortlaut einer Tarifnorm hat zur Folge, daß nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt werden (BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - BAGE 54, 25, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 (- GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) finden die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung auf alle Arbeiten Anwendung, die durch den Betrieb veranlaßt sind und auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Die Besitzübertragung auf die Klägerin erfolgte durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt des Beklagten als Besitzdiener iSv. § 855 BGB (zum Arbeitnehmer als Besitzdiener vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - BAGE 90, 9).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    a) Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH 18. Dezember 1996 - IV ZR 321/95 - NJW 1997, 1012, 1013, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 288/96

    Haftung einer Narkoseärztin, Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer einen grob fahrlässig verursachten Schaden des Arbeitgebers in aller Regel voll zu tragen (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 288/96 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 63, zu I 4 c der Gründe; 12. November 1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Doch sind Haftungserleichterungen auch bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Mißverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (Senat 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127).
  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 493/93

    Haftung des Arbeitnehmers, Einreisestrafe

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Die Klägerin mußte jedoch nicht damit rechnen, daß der Beklagte auf der Rücktour die Kellnerbrieftasche unbeaufsichtigt liegen ließ und somit eine Entwendung auch der Einnahmen aus der Hintour ermöglichte (zum Organisationsverschulden des Arbeitgebers als Mitverschulden nach § 254 BGB zB Senat 16. Februar 1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 60, zu B II 4 der Gründe; 28. September 1989 - 8 AZR 73/88 - NZA 1990, 847 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 54, zu II c der Gründe: Haftung eines Busfahrers für kassierte Fahrgelder, die ihm während der Frühstückspause aus dem verschlossenen - während der Pausen nicht bewachten - Bus gestohlen worden waren).
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Die Frage des mitwirkenden Verschuldens muß von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz geprüft werden (BAG 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - BAGE 88, 101, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 73/88

    Haftung des Arbeitnehmers: Omnibusfahrer - Diebstahlsverlust des Fahrgeldes

    Auszug aus BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
    Die Klägerin mußte jedoch nicht damit rechnen, daß der Beklagte auf der Rücktour die Kellnerbrieftasche unbeaufsichtigt liegen ließ und somit eine Entwendung auch der Einnahmen aus der Hintour ermöglichte (zum Organisationsverschulden des Arbeitgebers als Mitverschulden nach § 254 BGB zB Senat 16. Februar 1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 60, zu B II 4 der Gründe; 28. September 1989 - 8 AZR 73/88 - NZA 1990, 847 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 54, zu II c der Gründe: Haftung eines Busfahrers für kassierte Fahrgelder, die ihm während der Frühstückspause aus dem verschlossenen - während der Pausen nicht bewachten - Bus gestohlen worden waren).
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 153/89

    Bedeutung einer tariflichen Ausschlussfrist - Erlöschen von Ansprüchen des …

  • LAG Hamm, 08.12.2000 - 15 Sa 937/00

    Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen des Verlustes einer …

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers ist eine Haftungserleichterung zu seinen Gunsten nicht ausgeschlossen, sondern von einer Abwägung im Einzelfall abhängig (BAG 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - NZA 2002, 612; 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97).

    d) Das Landesarbeitsgericht hat ferner zutreffend angenommen, daß auch bei grober Fahrlässigkeit eine Schadensteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. zuletzt Senat 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - NZA 2002, 612;… 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - aaO, zu II 2 der Gründe; 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140, 141).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Die für den Zurechnungszusammenhang maßgebliche Adäquanztheorie (Senat 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - BAGE 99, 368 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 121 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 68) schließt tatsächliche Entwicklungen, mit denen nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht zu rechnen ist, aus dem Verantwortungsbereich aus, weil eine Haftung für rein zufällige Folgen der Rechtsüberzeugung widersprächen, das Erfordernis der Beherrschbarkeit einer Schadensgefahr außer Acht ließe und keine generalpräventive Wirkung entfalten könnte.
  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen …

    b) Ein Mitverschulden des Arbeitgebers iSd. § 254 Abs. 1 BGB kann nach der Rechtsprechung des Senats auch in einem sog. Organisationsverschulden bestehen (15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - BAGE 99, 368 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 121 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 68).

    Denn auch das Mitverschulden iSd. § 254 Abs. 1 BGB muss schon nach dem Wortlaut der Norm für die Entstehung des Schadens mitursächlich sein (vgl. 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - aaO;… Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. § 254 Rn. 12).

    Es hat dabei berücksichtigt, dass nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70; 15. November 2001 - 8 AZR 95/01 - BAGE 99, 368 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 121 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 68; 25. September 1997 - 8 AZR 288/96 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 63; 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140; 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 23) auch bei grober Fahrlässigkeit im Einzelfall eine Schadensteilung nicht ausgeschlossen ist.

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