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Rechtsprechung
   BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1866
BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 (https://dejure.org/2009,1866)
BAG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 7 ABR 95/07 (https://dejure.org/2009,1866)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 (https://dejure.org/2009,1866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

  • openjur.de

    Betriebsrat; frühzeitige Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten; Rechtsanwaltskosten; Mutwilligkeit

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch für Sachaufwand (Rechtsanwaltsvergütung) des Betriebsrats; Aussichtslosigkeit oder mutwillige Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1
    Erstattungsanspruch für Sachaufwand [Rechtsanwaltsvergütung] des Betriebsrats; Aussichtslosigkeit oder mutwillige Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1223
  • DB 2010, 176
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    a) Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71 = EzA BetrVG 1972 § 22 Nr. 2; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89).

    b) Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 311 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 3; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 1 und 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89; 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - zu B 3 c aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 19 = EzA BPersVG § 24 Nr. 1).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Der Betriebsrat darf bei der Wahl seiner Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht nicht missachten (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - zu II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 21 = EzA BetrVG 2001 § 20 Nr. 1; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B II 3 der Gründe mwN, BAGE 95, 30 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 19).

    Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B II 3 der Gründe mwN, BAGE 95, 30 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 19).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 9 TaBV 38/07
    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2007 - 9 TaBV 38/07 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. November 2007 - 9 TaBV 38/07 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Arbeitgeberin zur Zahlung eines Betrags von 2.689,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2006 verurteilt hat.

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats gemäß § 101 Satz 1 BetrVG nur die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufgegeben werden, wenn er trotz frist- und ordnungsgemäßer Zustimmungsverweigerung einen Arbeitnehmer eingruppiert hat (BAG 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 107, 338 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 3).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Zwar hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, dass für den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG keine gesetzliche Befristung gilt (15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 56, 108 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 57).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    b) Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers entfällt bei einer offensichtlich aussichtslosen oder mutwilligen Rechtsverfolgung des Betriebsrats (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 311 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 3; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 1 und 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89; 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - zu B 3 c aa der Gründe, AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 19 = EzA BPersVG § 24 Nr. 1).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    a) Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71 = EzA BetrVG 1972 § 22 Nr. 2; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 ABR 25/05

    Betriebsratsbeschluss - Ladungsmangel

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung ist eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses (BAG 18. Januar 2006 - 7 ABR 25/05 - Rn. 10).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines …

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses setzt voraus, dass er in einer Betriebsratssitzung gefasst worden ist, zu der die Mitglieder des Betriebsrats gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1; 1. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Auszug aus BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
    Tritt der Betriebsrat den Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats in einen Zahlungsanspruch des beauftragten Rechtsanwalts gegen den Arbeitgeber um (BAG 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 42).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Insolvenz

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …

  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 81/90

    Pflicht zum Unterlassen der Anordnung von Überstunden - Wirksamkeit eines …

  • LAG Düsseldorf, 09.01.1989 - 4 TaBV 127/87

    Betriebsrat; Prozeßbevollmächtigter; Anwaltsvertrag; Beschlußverfahren; …

  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    In einem solchen Fall hat der Betriebsrat vielmehr gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die Möglichkeit, zur Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 ff. mwN).

    Rn. 28 bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muss der Betriebsrat bei der Rechtsdurchsetzung unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten die für den Arbeitgeber kostengünstigere auswählen (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 17 mwN).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei …

    Rn. 11 1. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (…BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10;… 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 ff. mwN) oder in einem Einigungsstellenverfahren (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - zu B II 1 der Gründe; 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139) der Betriebsrat zur Durchsetzung oder Ausübung eines von ihm in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechts für erforderlich halten durfte.

    Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er ggf. bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (…BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 11; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16).

    Stehen ihm zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte mehrere gleich geeignete Möglichkeiten zur Verfügung, muss er die für den Arbeitgeber kostengünstigere auswählen (…vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 28; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 17 mwN).

    Rn. 30 (1) Der Grundsatz, dass unter mehreren gleich geeigneten Möglichkeiten die für den Arbeitgeber kostengünstigere auszuwählen ist (…vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 28; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 17 mwN), gilt auch für die Erteilung einer Honorarzusage.

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16;… 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22).

    Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er gegebenenfalls bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16).

    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 18).

    Tritt der Betriebsrat den Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt ab, wandelt sich der Freistellungsanspruch des Betriebsrats in einen Zahlungsanspruch des beauftragten Rechtsanwalts gegen den Arbeitgeber um (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 20).

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