Rechtsprechung
| BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechts-frage
- openjur.de
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung einer Rechts-frage
- Bundesarbeitsgericht
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG, § 1 TVG, § 9 TVG
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG; Zulassung der Revision hinsichtlich der Auslegung eines Tarifvertrages
- bag-urteil.com
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslegung einer Tarifnorm - und die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage in der Nichtzulassungsbeschwerde
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, nur weil Entscheidung im Ausgangsverfahren Bindungwirkung nach dem TVG auslöst
- Jurion (Kurzinformation)
Auslegung einer Tarifnorm hat nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil eine Vielzahl tarifgebundener Betriebe betroffen wäre
- zip-online.de (Leitsatz)
Zur grundsätzlichen Bedeutung einer die Auslegung einer Tarifnorm betreffenden Rechtsfrage im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 07.08.2013 - 6 Ca 1164/13
- LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 15 Sa 1103/13
- BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Papierfundstellen
- BAGE 148, 337
- ZIP 2015, 200 (Ls.)
- NZA 2014, 982
- DB 2014, 1996
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11
Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Der Beschwerdeführer hat die nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG von ihm zu benennende entscheidungserhebliche Rechtsfrage regelmäßig so konkret zu formulieren, dass sie mit "Ja" oder mit "Nein" beantwortet werden kann (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 5 mwN, BAGE 140, 76). - BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Eine Rechtsfrage hat nicht allein deshalb grundsätzliche Bedeutung iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, weil von ihr mehr als 20 Arbeitsverhältnisse bei einem Arbeitgeber betroffen sein können (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - BAGE 138, 180). - BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Die Beschwerde ist begründet, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der aufgeworfenen Rechtsfrage abhängt, diese Rechtsfrage durch das Revisionsgericht klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG 15. Oktober 2012 - 5 AZN 1958/12 - Rn. 13 mwN).
- BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Hiervon ist auszugehen, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (BAG 27. März 2012 - 3 AZN 1389/11 - Rn. 19 mwN). - BAG, 17.06.1997 - 9 AZN 251/97
Grundsatzbeschwerde
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Soweit der Neunte Senat in der Entscheidung vom 17. Juni 1997 (- 9 AZN 251/97 - BAGE 86, 125) bei einer Rechtsstreitigkeit zwischen Tarifvertragsparteien über die Auslegung eines Tarifvertrags die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iSd. § 72a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG idF vom 2. Juli 1979 im Hinblick auf die Bindungswirkung der rechtskräftigen Entscheidung für die Gerichte und Schiedsgerichte nach § 9 TVG bejaht hat, wird daran nicht festgehalten. - LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 15 Sa 1103/13
Auszug aus BAG, 10.07.2014 - 10 AZN 307/14
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Februar 2014 - 15 Sa 1103/13 - wird als unzulässig verworfen.
- BAG, 25.04.2024 - 8 AZN 833/23
Revisionsgrund - Ablehnungsgesuch nach Urteilsverkündung
Zudem ist weder die Klärungsbedürftigkeit noch die grundsätzliche Bedeutung der Frage hinreichend dargelegt (…vgl. hierzu BAG 24. Oktober 2019 - 8 AZN 624/19 - Rn. 23; 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - Rn. 9 ff., BAGE 148, 337). - LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16
Anspruch auf Sachleistungen von geringem Wert auf Grund betrieblicher Übung in …
Rn. 78 Eine Rechtsfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn ihre Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen, z. B. wirtschaftlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (…BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11 - AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 70 m. Anm. Hergenröder = NZA 2011, 939 940 Rn. 10; BAG 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - NZA 2014, 982, 983 Rn. 4; BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52 = AP ArbGG 1979 § 72 a Grundsatz Nr. 66 ).Dies entspricht auch der Ansicht des Zehnten Senats (BAG 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - NZA 2014, 982, 983 Rn. 10).
- LAG Hamburg, 29.10.2020 - 3 TaBV 1/20
Beteiligungsvereinbarung - Gründung oder strukturelle Änderung einer …
Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG , wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten, d.h. fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG vom 10. Juli 2014, 10 AZN 307/14, NZA 2014, 982 ).
- BAG, 17.10.2017 - 10 AZN 533/17
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - …
Rn. 6 2. Die Beschwerde legt auch keine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG dar (vgl. zu den Anforderungen BAG 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - Rn. 4 mwN, BAGE 148, 337). - LAG Hamm, 09.05.2025 - 12 TaBV 6/24
Eingruppierung von als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
Rn. 109 Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten, d. h. fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG vom 10.07.2014, 10 AZN 307/14, NZA 2014, 982). - LAG Nürnberg, 01.09.2022 - 3 TaBV 29/21
Arbeitnehmerlose SE - Komplementärin - Arbeitnehmerbeteiligung
Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. S. 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten, d. h. fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Altgemeinheit eng berührt (BAG, Urteil vom 10. Juli 2014, 10 AZN 307/14, NZA 2014, 982) . - LAG Hamm, 08.11.2024 - 12 TaBV 14/24
Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei einer Erhöhung der Arbeitszeit von …
Rn. 69 Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten, d.h. fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (vgl. BAG vom 10.07.2014, 10 AZN 307/14, NZA 2014, 982). - LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 12 Sa 540/19
Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG
Die Kammer verkennt nicht, dass alleine die Bindungswirkung nach § 9 TVG die Zulassung der Revision nicht gebietet (BAG 10.07.2014 - 10 AZN 307/14) und dass es vorliegend um die Auslegung eines Haustarifvertrages geht. - BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18
Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen; …
Eine Rechtsfrage ist in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (mehr) klärungsbedürftig, wenn sie in der Rechtsprechung des Rechtsbeschwerdegerichts bereits geklärt ist oder wenn sie sich auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 6 PB 24.08 - Buchholz 251.7 § 42 NWPersVG Nr. 6…, vom 2. April 2009 - 5 B 64.08 - juris Rn. 5 …und vom 1. März 2018 - 5 PB 7.17 - juris Rn. 4; BAG, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 10 AZN 307/14 - BAGE 148, 337 Rn. 8 m.w.N.). - LAG Nürnberg, 01.09.2022 - 3 TaBV 29/21a
Durchführung eines Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens nach dem …
Eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen abstrakten, d.h. fallübergreifenden Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAG, Urteil vom 10. Juli 2014, 10 AZN 307/14, NZA 2014, 982). - LAG Nürnberg, 01.09.2022 - 1 TaBV 27/21
Societas Europae (SE) - besonderes Verhandlungsgremium
- LAG Sachsen, 14.04.2025 - 1 Ta 7/25
- LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 412/20
Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …
- LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 82/20
Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …
- LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 413/20
Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …
- LAG Hamm, 06.11.2018 - 12 Sa 755/18
Auslegung der tarifvertraglichen Verweisung auf einen anderen Tarifvertrag
- LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 411/20
Haustarifvertrag; Anerkennungstarifvertrag; Anlage; Gesamtrechtsnachfolge auf …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17
Kürzung der Sonderzahlung - Pflegekind
- LAG Köln, 20.12.2017 - 5 Sa 214/17
Geltungsbereich der Besitzstandszulage gem. § 8 ÜTV
- BAG, 28.04.2016 - 2 AZN 232/16
Nichtzulassungsbeschwerde
- KAGH, 09.12.2022 - M 5/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".